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Titel
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Durchführung von Tiefbauarbeiten an einer Grundschule
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleStadt Erfurt Stadtkämmerei Abteilung Verdingungsstelle
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
AusführungsortDE-99099 Erfurt
Frist19.12.2023
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=549106
Beschreibung

a) Landeshauptstadt Erfurt

Stadtverwaltung Stadtkämmerei

Fischmarkt 1

99084 Erfurt

Telefon: +49 361 6551284

Telefax: +49 361 6551289


E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de


b) Verfahrensart "Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A" Geschäftszeichen: ÖAB1454/23-23


c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe o elektronisch o ohne elektronische Signatur (Textform)


d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen


e) Ort der Ausführung Neubau einer Zweifeldhalle Grundschule 15 "Wilhelm-Busch-Schule", Wilhelm-Busch-Straße 34, 99099 Erfurt


f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Tiefbauarbeiten - 50 m^2 Gehwegsüberfahrt herstellen, vorhalten und rückbauen - 100 m^2 Fahrfläche herstellen, vorhalten und rückbauen - 50 m^2 Wurzelbereichsschutz - 10 m Wurzel Vorhang - Wurzelbehandlung - chemische Untersuchungen Bodenaushub/ Bauschutt - 100m^2 Abbruch und Entsorgung Asphaltdeckschicht - 200 m^2 Oberbodenabtrag und Entsorgung - 200 m^2 Baugrubenaushub - 4.900 m^3 Baugrubenaushub einschließlich Transport, Zwischenlagerung und Entsorgung - 30 m^3 Betonabbruch, bewehrt und unbewehrt - 4 Stk. Betonschächte entfernen und entsorgen - 100 m Rohrleitungen bis DN 250 ausbauen, laden und entsorgen - 520 m^2 Abdeckung Baugrube, Böschung mit Folie - 2.000 m^2 Baugrubensohle in abgetreppter Form - 2.000 m^2 Planierung, Verdichtung Baugrubensohle - 2.000 m^2 Geotextil - 2.500 m^3 Bodenaustausch Schotter-, Kies-, Betonrecyclingmaterial - 1.660 m^2 PE-Folie als Schutzlage Bodenaustausch - Wasserhaltung Baugrube - Neuherstellung Lichtschacht und Kellerabgang


h) Losweise Vergabe Nein


i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 27.02.2024 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 22.03.2024


j) Nebenangebote nicht zugelassen


k) Mehrere Hauptangebote nicht zugelassen


l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.


o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 19.12.2023-11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 09.02.2024


p) Angebote sind einzureichen elektronisch via Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html


q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)


r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen


t) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen


v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter


w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. DE Formular 121 -- Auftragsbekanntmachung Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PräqualifikationsVerzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Eigenerklärungen sind ausreichend für folgende Eignungsanforderungen: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt - Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind. - Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB /A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen. Die Nachweise umfassen die folgenden Angaben: 1. drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen 2. Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal 3. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer 4. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt 7. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz 8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen" liegt der Ausschreibungsunterlage bei. Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.


x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21VOB/A) Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG) Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. 2. Informationspflicht Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist. 3. Nachprüfungsverfahren a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, in dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist schriftlich oder in Textform an folgende Stelle/Adresse zu senden: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, E-Mail E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de, Fax-Nr. 0361 655-1289 b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteüen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten. c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben. d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde. DE Formular 121 -- Auftragsbekanntmachung DE Formular 121 -- Auftragsbekanntmachung

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 176171 vom 01.12.2023