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Titel
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Weinsberg faunistische Planungsraumanalyse
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleAutobahn GmbH des Bundes NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
AusführungsortDE-70329 Stuttgart
Frist19.12.2023
Vergabeunterlagenvergabe.autobahn.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bae19e175-586b6cc86aea8e5b
TED Nr.00703634-2023
Beschreibung

1.1 Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest

Augsburger Straße 748

70329 Stuttgart


2. Verfahren


2.1 Verfahren Titel: A 81 AK Weinsberg faunistische Planungsraumanalyse Beschreibung: faunistische Planungsraumanalyse Kennung des Verfahrens: 5c2a2673-a6cb-4d97-ab1b-666133a288b4 Interne Kennung: A.03771.00.001 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: No


2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen


2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Augsburger Straße 748   Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70329 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland


2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Ausschreibungsunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de und bietercockpit.de) einzureichen. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des Angebotes zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bieterauswahll werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen: - Angebotsschreiben (Interessensbestätigung) - Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen: - EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer - Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -  Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Beschreibung: 


2.1.6 Ausschlussgründe Korruption: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB. Betrugsbekämpfung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitsnehmer-Entsendungsgesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindeslohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Vergleichsverfahren: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB. Konkurs: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinung gem. § 125 GWB. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Vergangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, das nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.


5. Los


5.1 Los: LOT-0000 Titel: A 81 AK Weinsberg faunistische Planungsraumanalyse Beschreibung: Für den Umbau des Autobahnkreuzes Weinsberg und der Anschlussstelle Weinsberg/Ellhofen soll eine Faunistische Planungsraumanalyse (FPRA) erstellt werden. Das zu betrachtende Untersuchungsgebiet umfasst einen 1000 m Korridor mit ca. 1.400 ha. Für die Erstellung der FPRA ist die Auswertung von allgemeinen Verbreitungsdaten und Habitatansprüchen sowie der Einbezug konkreter Nachweise als Grundlage heranzuziehen. Auf dieser Grundlage wird im Rahmen der Potentialanalyse eine Liste potenziell vorkommender Tierarten erarbeitet. Durch die Analyse der projektbedingten Wirkprozesse und ihrer Reichweite wird in der anschließenden Relevanzprüfung ermittelt, für welche Arten durch welche Wirkfaktoren artenschutzrechtliche Verbotstatbestände innerhalb welchen Wirkraums eintreten könnten. Das Ergebnis der Relevanzprüfung ist eine Liste der vorkommenden Arten, für die Beeinträchtigungen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können. In der darauffolgenden Eignungsprüfung werden diejenigen Tierarten herausgefiltert, für die Erfassungen stattfinden müssen und auch die entsprechende Erfassungsmethodik festgelegt. Im letzten Arbeitsschritt werden die Details für die Untersuchungsräume und -zeiten artspezifisch festgelegt. Die Dokumentation besteht aus Text und Karten, aus welchen die artspezifischen Untersuchungsräume für die notwendigen faunistischen Erhebungen klar ersichtlich hervorgehen. Die FPRA soll dazu dienen, die besonders planungsrelevanten Arten zu identifizieren, welche durch die notwendigen Maßnahmen der Ersatzneubaue am Autobahnkreuz Weinsberg betroffen sind. Ebenso sollte Bezug auf die Arten allgemeiner Planungsrelevanz genommen werden. Hierzu ist das Gutachten "Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) (nachfolgend Gutachten genannt) als Grundlage heranzuziehen. Außerdem sollte das Gutachten bei der Definition rechtssicherer Erfassungsmethoden und -umfänge für die einzelnen Tierarten und -gruppen berücksichtigt werden. Das Ergebnis der FPRA soll die Ermittlung und Eingrenzung der relevanten Arten für dieses Projekt sein und als Grundlage für weitere landschaftsplanerische Fachbeiträge (faunistische Erhebungen, Umweltfachliche Variantenbetrachtung, Artenschutzbeitrag, FFH-Vorprüfung, LBP) dienen. Die FPRA ist so zu erstellen, dass der Auftragnehmer den Vordruck "Leistungsbeschreibung Faunistische Leistungen" der HVA FStB (10572 HVA F-StB Vordruck LB Faunistische Leistungen) ausfüllen kann. D.h. neben der Festlegung der zu erfassenden Arten(-gruppen) sind ebenso die Anzahl der Begehungen, die Größe der Probeflächen bzw. die Länge der Probestrecken sowie der Zeitbedarf einzelner Begehungen im Rahmen der Zeitspanne des oben genannten Gutachtens für die jeweils ausgewählten Methodenbausteine projektspezifisch festzulegen. Sollte es im Einzelfall zu Abweichungen kommen, sind diese fachlich zu begründen. Die Abgrenzungen der Probeflächen bzw. - strecken sind außerdem kartographisch flächengenau darzustellen. Für die Methodenbausteine, die eine Auswertung und Nachbestimmung benötigen, ist der Zeitbedarf im Rahmen der Zeitspanne des Gutachtens festzulegen. Sofern im Gutachten keine Zeitspanne angegeben ist, ist der zeitliche Aufwand hierfür abzuschätzen. Interne Kennung: LOT-0000


5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen


5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Augsburger Straße 748   Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70329 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: 


5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-02-22+01:00 Enddatum: 2024-08-30+02:00


5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#


5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung


5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: - Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Angebotsunterlagen). Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Mind. 1 FachplanerIn (Landschafts-/UmweltplanerIn, ÖkologIn, GeographIn, BiologIn bzw. vergleichbare Qualifikation) (m/w/d) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich faunistische Kartierung von mind. 2 Tiergruppen. Mind. 1 techn. ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) (m/w/d) mit nachgewiesener Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendungen. § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführungen von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zum Nachweis über Referenzprojekte werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. Der Bieter muss mindestens folgende Leistung erbracht haben: Referenz über die Durchführung von mind. einer faunistischen Planungsraumanalyse unter inhaltlicher Berücksichtigung und Anwendung des Gutachtens "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht" (FE 02.332/2011/LRB, Hrsg. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung). Die Referenz ist nur gültig, wenn eine abgenommene Fassung vorliegt. Die Referenz ist unter Angabe des Auftragswertes und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung aufzuführen. Ein kurzes Absract der Referenz ist dem Angebot beizufügen. § 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftragnehmer). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Angebotsunterlagen gefordert. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer desn Mindeststandards für die übernommen Leistungen genügen. Die Nachweise zu den genannten Punkten sind als Eigenerklärung ausreichend ( § 48 (2) VGV).


5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualifikation Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualitätssicherung Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50


5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails, Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: Internet: vergabe.autobahn.de


5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: Internet: vergabe.autobahn.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-19+01:00 10:00:00+01:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 DAY Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum/Uhrzeit: 2023-12-19+01:00 10:00:00+01:00 Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt Zahlungen werden elektronisch geleistet Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, SAtz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Faax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.


5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion:


5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest


8. Organisationen


8.1 ORG-7007 Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender


8.1 ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest Registrierungsnummer: Ust-ID DE329214156 Postanschrift: Augsburger Straße 748   Stadt: Stuttgart Postleitzahl: 70329 Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111) Land: Deutschland Kontaktperson: Vergabestelle E-Mail: E-Mail: vergabe-suedwest@autobahn.de Telefon: +4971134250-0 Internetadresse: Internet: www.autobahn.de Profil des Erwerbers: Internet: www.autobahn.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Federführendes Mitglied Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt


8.1 ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Registrierungsnummer: N.N. Postanschrift: Villemombler Straße 76   Stadt: Bonn Postleitzahl: 53123 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle


8.1 ORG-7005 Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes Registrierungsnummer: DE329214156 Postanschrift: Heidestraße 15   Stadt: Berlin Postleitzahl: 10557 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: recht@autobahn.de Telefon: +49 30640960 Internetadresse: Internet: www.autobahn.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt


8.1 ORG-7006 Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes Registrierungsnummer: DE329214156 Postanschrift: Heidestraße 15   Stadt: Berlin Postleitzahl: 10557 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: recht@autobahn.de Telefon: +49 30640960 Internetadresse: Internet: www.autobahn.de Rollen dieser Organisation: Schlichtungsstelle


11. Informationen zur Bekanntmachung


11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 89c2d1e8-1670-44b7-a89d-59221f519db0 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-17+01:00 09:04:31+01:00 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch 


11.2 Informationen zur Veröffentlichung Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00703634-2023 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 223/2023 Datum der Veröffentlichung: 2023-11-20Z

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 175967 vom 22.11.2023