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Titel
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Durchführungen von Rammkernsondierungen und Errichtung von Grundwassermessstellen zur Herstellung von Baugruben im Rahmen der systematischen Kampfmittelsuche
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleStadt Oranienburg
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
AusführungsortDE-16515 Oranienburg
Frist23.02.2023
Vergabeunterlagenvergabemarktplatz.brandenburg.de/…/CXP9YR16HC2
Beschreibung

a) Oranienburg, Der Bürgermeister, Zentrale Vergabestelle, Haus 1

Schloßplatz 1

16515 Oranienburg


E-Mail: mailto: kaftan@oranienburg.de

Internet: www.oranienburg.de



b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer VOB-0053/2023-37


c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen - ohne elektronische Signatur (Textform)


d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)


e) Ort der Ausführung Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg


f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Im Rahmen der systematischen Kampfmittelsuche im Stadtgebiet Oranienburg werden immer wieder magnetische Anomalien im Untergrund festgestellt. Diese magnetischen Anomalien werden in der Regel aufgegraben, um festzustellen, ob es sich um Blindgänger aus dem letzten Weltkrieg handelt. Die Aufgrabungen erfolgen mit einer Baugrube. Für die herzustellenden Baugruben sind Wasserhaltungen erforderlich, die von der Stadt Oranienburg geplant und ausgeführt werden sollen. Für die Planung der Wasserhaltungen sind Informationen über den Schichtenaufbau und die Durchlässigkeit des Untergrundes sowie über die Grundwasserstände in diesem Bereich erforderlich. Zur Erkundung dieser Informationen sind in relativer Nähe zu diesen Anomalien an vom KMBD freigegebenen Bohransatzpunkten in der Regel eine Rammkernsondierung sowie eine Grundwassermessstelle herzustellen.


g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags


h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe


f) nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)


i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung Fertigstellung oder Dauer der Leistungen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Mit der Ausführung ist zu beginnen ab 10.03.2023. Die Rahmenvereinbarung gilt zunächst bis zum 09.03.2024 und kann 3 mal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.


j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot nicht zugelassen


k) mehrere Hauptangebote zugelassen nicht zugelassen


l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR16HC2/documents können angefordert werden unter: Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahmen: Siehe Formblatt "Informationen zur Datenerhebung". Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: nicht nachgefordert


o) Ablauf der Angebotsfrist am 23.02.2023 um 14:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am 23.03.2023


p) Adresse für elektronische Angebote Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR16HC2 Anschrift für schriftliche Angebote


q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein DE müssen:


r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Kriterium Gewichtung Niedrigster Preis


s) Eröffnungstermin am 23.02.2023 um 14:00 Uhr Ort Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt. Das Submissionsergebnis wird den beteiligten Bietern über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg ZEITNAH nach dem Eröffnungstermin zur Verfügung gestellt.


t) geforderte Sicherheiten Siehe Vergabeunterlagen


u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Siehe Vergabeunterlagen.


v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.


w) Beurteilung der Eignung Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, die Vorlage der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation) vorliegt. Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf NICHT ÄLTER ALS 6 Monate sein, sofern dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation) ist. Die SOKA-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben werden. Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist ODER an keinem Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine Negativbescheinigung ODER eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG. PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand VERGLEICHBAR sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht. 2. Erklärung, dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, 121- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde, - ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend. 3. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 4. Erklärung, dass -ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 5. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 6. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. 7. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. HINWEIS: Es ist zu beachten, dass 1 Referenz folgende Mindestvoraussetzungen enthalten muss: Aufgrund der Gefahr müssen Erfahrungen für Untergrunderkundungen in der Nähe von Anomalien vorliegen. Die Ausführung muss in weniger als 10 Meter Entfernung von einer Anomlie erfolgt sein 8. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer. zu 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine 121solche Bescheinigung ausstellt, zu 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. zu 7. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Bezeichnung des Bauvorhabens, - Art der ausgeführten Leistung, - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in - Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme. HINWEIS: Es ist zu beachten, dass 1 Referenz folgende Mindestvoraussetzungen enthalten muss: Aufgrund der Gefahr müssen Erfahrungen für Untergrunderkundungen in der Nähe von Anomalien vorliegen. Die Ausführung muss in weniger als 10 Meter Entfernung von einer Anomlie erfolgt sein zu 8. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden: a) Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. b) Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich oder Teile davon übernehmen. Der Bieter hat das Formblatt 233 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen) einzureichen. Eine Bescheinigung zur Eintragung in das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) wird NICHT anerkannt und führt zum AUSSCHLUSS. Bitte reichen Sie alternativ das Formblatt 124 VHB ausgefüllt ein!


x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Name Straße Plz, Ort Telefon Fax E-Mail Internet Sonstiges 1. Das Angebot ist ausschließlich ELEKTRONISCH in Textform und in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. 121Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist NICHT zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber das gesamte Vergabeverfahren über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP) als elektronische Vergabeplattform abwickelt. 2. Von einer verpflichtenden Registrierung für Unternehmen auf der Vergabeplattform (VMP) wird aus vergaberechtlichen Gründen abgesehen. Die vollständigen Vergabeunterlagen sind daher bereits ohne Registrierung kostenlos zugänglich. Sie stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei als Download zur Verfügung. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. 3. Die Bieterkommunikation hat während des gesamten Vergabeverfahrens über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Dazu benutzen Sie bitte den Button "Kommunikation". Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 20.02.2023 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. 4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes). 5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. Hinweis! Über die Auftragsberatungsstelle Brandenburg werden zu den Themen E-Vergabe und Präqualifizierungen für Brandenburger Unternehmen Schulungen angeboten. Nähere Informationen dazu erhalten Unternehmen auf der Internet: www.abst-brandenburg.de Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16HC2

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 170314 vom 15.02.2023