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Titel
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Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandratsamt Unterallgäu
Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
AusführungsortDE-87719 Mindelheim
Frist27.04.2023
Vergabeunterlagenwww.deutsche-evergabe.de/…/4a30a555-180b-4f06-970b-99b2ab8c217c
TED Nr.191716-2023
Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Landkreis Unterallgäu

Bad Wörishofer Straße 33

Mindelheim 87719

Telefon: +49 8261995369

Fax: +49 826199510369


E-mail: abfallwirtschaft@lra.unterallgaeu.de

Internet: www.deutsche-evergabe.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:Internet: www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4a30a555-180b-4f06-970b-99b2ab8c217c Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4a30a555-180b-4f06-970b-99b2ab8c217c Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.deutsche-evergabe.de


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur / Amt auf regionaler oder lokaler Ebene


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: UA21


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Übernahme, Behandlung und Verwertung der Bioabfälle aus dem Landkreis Unterallgäu


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen 90512000 Transport von Haushaltsabfällen


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE27C Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: • Einrichtung und Betrieb einer Übernahmestelle für Bioabfall im Landkreis Unterallgäu bzw. der Stadt Memmingen, • Übernahme des Bioabfalls aus dem Landkreis Unterallgäu, • ggf. Transport von der Übernahmestelle zur Behandlungsanlage und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls, • Verwertung und Vermarktung der Erzeugnisse aus Bioabfall, • Entsorgung von ggf. anfallenden Stör- und Reststoffen.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.11.2023 Ende: 31.10.2028 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre, - Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc. - Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB - Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB - Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU - Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner. - Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung: • Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes, • Die Efb.-Zertifizierung muss mindestens den Umgang (ggf. befördern, lagern, behandeln und verwerten) von Abfällen der AVV-Nr. 20 03 01 getrennt erfasste Bioabfälle (gemischte Siedlungsabfälle) umfassen, • Benennung und Beschreibung der Übernahmeeinrichtung(en) (sofern die Behandlungsanlage(n) nicht im Landkreis Unterallgäu oder der Stadt Memmingen liegt/en) und der Behandlungsanlage(n) jeweils mit Genehmigungsnachweis und Nachweis der Verfügbarkeit (sofern keine eigene Anlage), • Nachweis, dass die aus Bioabfall erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 bzw. bei der Herstellung von Gärprodukten RAL-GZ 245) einhalten durch Vorlage der RAL-Zertifikate oder Nachweis der Gleichwertigkeit (z.B. Laboranalysen), • Eigenerklärung über die ausreichende freie Kapazität von mindestens 5.700 t Bioabfall pro Jahr der Behandlungsanlage(n) und ggf. der Übernahmeeinrichtung(en), • Erklärung bei Ausfall der Übernahmeeinrichtung (Erklärung ist auch dann einzureichen, wenn die Übernahme im regulären Betrieb direkt an der Behandlungsanlage erforlgt) • Erklärung bei Ausfall der Behandlungsanlage • Beschreibung des Übernahme- und Behandlungskonzeptes bei Ausfall der Übernahmeeinrichtung oder der Behandlungsanlage, • Benennung der Vermarktungs-/Verwertungs-/Entsorgungswege der Erzeugnisse und Reststoffe (z.B. Sortierreste, Störstoffe, Press-, Sicker- oder sonstige Wässer). Möglicherweise geforderte Mindeststandards:


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27.04.2023 Ortszeit: 10:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.07.2023


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 27.04.2023 Ortszeit: 10:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.03.2023

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 171283 vom 03.04.2023