Titel | Freianlagenplanung für Sanierung/Wiederaufbau Friedhof | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Stadt Bad Münstereifel Zentrale Vergabestelle Marktstraße 11-15 53902 Bad Münstereifel | |
Ausführungsort | DE-53902 Bad Münstereifel | |
Frist | 24.04.2023 | |
Vergabeunterlagen | www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/…/documents | |
Beschreibung | 1. Stadt Bad Münstereifel Marktstr. 11-15 53902 Bad Münstereifel Telefon-Nummer: +49 2253-505-177/186 Telefax-Nummer: +49 2253-505-114 E-Mail: zvs@bad-muenstereifel.de Internet: www.bad-muenstereifel.de 2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach §9 UVgO. 3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 1 4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht. 5. Form der Angebote Zugelassen ist die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter Internet: www.evergabe.nrw.de - Elektronisch in Textform 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Das Jahrhunderthochwasser von Sommer 2021 zählt zu den größten Flutkatastrophen in Deutschlands Geschichte und verursachte schwere Schäden. Bad Münstereifel, dass mit seiner nahezu vollständig erhaltenen und restaurierten Stadtmauer als mittelalterliches Kleinod gilt, wurde bei dem Flutereignis stark betroffen und besonders die historische geprägte Innenstadt erlitt schwere Schäden. Auch die umliegenden Stadtteile Eicherscheid, Iversheim, Kirspenich, Schönau und Arloff blieben von der Überflutung nicht verschont. Unteranderem wurde der Friedhof in Iversheim ("An der Ley/Buschhöhlenweg") vollständig überflutet. Bei der Aufnahme der Schäden wurde festgestellt, dass die Gehwege und auch die Gräber größtenteils weggespült und in großen Teilen nicht mehr erkennbar sind. Die genaue Lage der Gräber ist derzeit unbekannt und muss im Rahmen der Planung mit einem eventuell vorhandenem Friedhofskataster und dem Bestand abgeglichen werden. Durch eine ehrenamtliche Säuberungsaktion wurden große Teile des Schlamms und Schwemmgutes bereits entfernt. Vorübergehend wurden provisorische Wege aus Sand hergestellt, sodass der Friedhof für Besucher wieder begehbar ist. Die gegenständliche Beschaffungsmaßnahme betrifft die Freianlagenplanung nach der HO AI. Konkrete Schäden und Maßnahmen: 1. Hauptwege Asphalt aufnehmen und entsorgen Abtrag Nachverdichten (Erdplanum) Frostschutzschicht aufbauen Pflaster wiederherstellen. 2. Nebenwege Abtrag Nachverdichten (Erdplanum) Wassergebundene Decke herstellen 3. Grün und Zaunanlagen Abtrag der abgesackten Fläche Zaun erneuern 4. Mauer (denkmalgeschützt) zum Teil zerstört Wiederherstellen Erfüllungsort Friedhof Iversheim, An der Ley/ Buschhöhlenweg, 53902 Bad Münstereifel. 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen. 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Objektplanung Freianlagen: Stufe 1 (LPH 1-4) nach § 39 Abs. 3 HOAI: 26.05.2023 bis 23.06.2023. 10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: Internet: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMYU0E/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes NRW zu entnehmen 11. Ablauf der Angebotsfrist 24.04.2023 12:00 Uhr. 12. Ablauf der Bindefrist 24.05.2023. 13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen. 14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, In denen sie enthalten sind. 15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Angabe der Unterlagen: Soweit im Nachfolgenden "Bieter" adressiert sind, betrifft dies soweit keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wurde auch für Bietergemeinschaften. Sind Anforderungen durch jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen, wird nachfolgend explizit daraufhingewiesen. Zu den Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis betreffend die Qualifikation des Bieters nach § 75 Abs. 13 VgV. Es besteht die Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind (Eigenerklärung ausreichend). wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. - Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen/ Mindestanforderungen: mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Das Beibringen einer Versicherungsbestätigung wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese vom Bestbieter auf gesonderte Nachforderung zu verlangen. Diese Anforderung ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied zu erfüllen. Der Nachweis ist von jedem Mitglied mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Mindeststandards: Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter vom weiteren Verfahren aufgrund fehlender Eignung ausgeschlossen. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. - Liste geeigneter Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Dienstleistungen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungsphasen in diesen Zeitkorridor fällt. Hierbei muss zumindest der Abschluss der letzten Leistungsphase in den Korridor fallen. Die Bearbeitung der übrigen Leistungsphasen darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Gemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Gemeinschaft sich die Referenz bezieht. Für folgende Unterkriterien sind Referenzen mit den entsprechenden Anforderungen nachzuweisen, um geeignet zu sein (die Angaben nehmen Bezug auf die HOAI): Es gelten folgende Unterkriterien: Planungsleistung im Bereich Freianlagenplanung mit mind. LPH 2-8 in den letzten 3 Jahren Planungsleistungen im Bereich Freianlagenplanung, deren anrechenbare Kosten mind. 175.000 Euro betrugen Planungsleistungen im Bereich Freianlagenplanung mit mind. der Honorarzone IV. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen im Angebotsschreiben (10) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Mindestanforderungen: Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen / Mindeststandards wird der Bieter vom weiteren Verfahren aufgrund fehlender Eignung ausgeschlossen. Mindestens 1 vergl. Referenz für vorstehende Referenzbereiche mit den entsprechenden Anforderungen (die Angaben nehmen Bezug auf die HOAI). Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Sonstige Weitere Anforderungen: Einzureichen sind auch: Eigenerklärung zum NichtVorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO iVm §§ 123, 124 GWB: Dieser Nachweis ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen. Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig): Diese Anforderung ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied zu erfüllen. Der Nachweis ist von jedem Mitglied mit dem Angebot einzureichen. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG: Diese Anforderung ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied zu erfüllen. Die Erklärung ist von jedem Mitglied mit dem Angebot einzureichen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag in Betracht kommt, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG vornehmen. Hinweis zu den weiteren Anforderungen an Bietergemeinschaften: Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abgeben einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft im Falle der Angebotsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bietergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen. Weitere Hinweise: Es handelt sich um eine freiberufliche Dienstleistung, die nach § 50 UVgO im Wettbewerb vergeben wird. Soweit vorliegend oder in den Vergabeunterlagen auf die Bestimmungen der UVgO/VgV/GWB verwiesen wird, erfolgt dies lediglich in Anlehnung. Es besteht die Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein- Westfalen (BVB TVgG NRW). Nachweisform der Eignung: Die Eignung wird anhand der Eigenerklärungen geprüft, die die Bieter in einem Musterformular des Auftraggebers abgeben. Es genügt hierbei soweit keine abweichenden Regelungen geschaffen wurden als Nachweis Eigenerklärungen. Sind im Ausnahmefall sonstige Nachweise (bspw. Urkunden/Belege) gefordert, so sind diese der entsprechenden Eignungserklärung nachzuordnen. Falls es zu dem konkreten Nachweis keine Eigenerklärung gibt, ist der entsprechende Nachweis dem Angebot beizufügen. Erleichterte Nachweisform (PQVerzeichnis): Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (Internet: amtlichesverzeichnis.ihk.de) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Eigeneklärungen oder Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Eignungsleihe: Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleiheerklärung): Hierzu ist auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Angebotsabgabe beizubringen: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so fordert der Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (Ausbildungsnachweise oder berufliche Erfahrung) in Anspruch, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen diese Leistung vorliegend erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Hierzu sind diese Unternehmen auch als Nachunternehmer zu benennen (hierzu sogleich). Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu hat der Bieter für den Eignungsverleihenden auf gesonderte Anforderung durch den AG einzureichen: Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (nur sofern die technische Leistungsfähigkeit geliehen wird). Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergeben sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Weiter hat er in diesem Fall die Eigenerklärung zum NichtVorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO iVm §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB abzugeben (sofern einschlägig). Nachunternehmer: Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Unterauftragnehmer/Nachunternehmer zur Auftragsausführung oder zu Teilen dieser einzusetzen, hat der Bieter anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: Eigenerklärung, welche Teile als Unterauftrag/Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Nachunternehmererklärung) Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Hierzu ist auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Angebotsabgabe beizubringen: Namentliche Benennung des Nachunternehmer sowie Nachweis, dass dieser dem Bieter zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) (sofern einschlägig). Dies kann soweit die Nachunternehmer bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind auch bereits mit Angebotsabgabe erfolgen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise zu beizubringen, soweit diese für den übernommenen Teilbereich der Leistung relevant sind: - Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV, Eigenerklärung zum NichtVorliegen von Ausschlussgründen nach §§31 UVgO iVm 123, 124 GWB, - Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig), - Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG, - Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach vorgenannten Anforderungen, - Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergeben sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, grundsätzlich nicht. 16. Angabe der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen. 17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt. 18. Sonstiges Es handelt sich um eine freiberufliche Dienstleistung, die nach § 50 UVgO im Wettbewerb vergeben wird. Soweit vorliegend oder in den Vergabeunterlagen auf die Bestimmungen der UVgO verwiesen wird, erfolgt dies lediglich in Anlehnung. Es besteht die Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW). Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. Sept. 2021. Bieterfragen richten Sie NUR über das Vergabeportal (Kommunikation) an die Zentrale Vergabestelle der Stadt Bad Münstereifel. Bieterfragen sind rechtzeitig aber spätestens so zu stellen, dass der Auftraggeber diese sechs Tage vor Submissionstermin beantworten kann. Die Beantwortung später eingegangener Bieteranfragen liegt im Ermessen der Zentralen Vergabestelle. Telefonische Erreichbarkeit der Zentralen Vergabestelle: montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr unter: 02253/505177 oder 186 Frau Schick, Frau Lippertz oder Frau Stein. Wichtiger Hinweis für die Abgabe von Angeboten: Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Angebote bei der Angebotswertung berücksichtigt werden, die elektronisch über das Vergabeportal Internet: www.vergabenwirtschaftsregionaachen.de eingereicht wurden. Angebote in Papierform werden nicht akzeptiert und von der Wertung ausgeschlossen!!! Bitte hinterlegen Sie Ihr Angebot ausschließlich im Register Angebote. Beim Hinterlegen Ihres Angebotes im Register Kommunikation muss Ihr Angebot leider von der Wertung ausgeschlossen werden! Eine Ausfüllhilfe können Sie sich auf unserer Homepage unter: Internet: www.badmuenstereifel.de/wirtschaft/ Vergabenausschreibungen/ als pdfDatei herunterladen (zusätzlich findet sich diese bei den Vergabeunterlagen). Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYU0E | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 171531 vom 14.04.2023 |