Titel | Lizenzen, Wartung und Support FME | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Vergabestelle | Bundesamt für Landestopografie swisstopo Seftigenstrasse 264 3084 Wabern | |
Ausführungsort | CH-3084 Wabern | |
Frist | 24.04.2023 | |
Vergabeunterlagen | www.simap.ch | |
Beschreibung | 1.1 Bundesamt für Landestopografie swisstopo Koordination der Geoinformation (KOGIS) Fellerstrasse 21 3003 Bern E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch 1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (23002) 570 Lizenzen, Wartung und Support FME, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen 28.03.2023 Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf Internet: www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf Internet: www.simap.ch publiziert sind. 1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 24.04.2023 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 12:00 und 13:00 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. 1.5 Datum der Offertöffnung: 27.04.2023, Bemerkungen: Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. 1.6 Art des Auftraggebers Bund (Zentrale Bundesverwaltung) 1.7 Verfahrensart Offenes Verfahren 1.8 Auftragsart Dienstleistungsauftrag 1.9 Staatsvertragsbereich Ja. 2. Beschaffungsobjekt 2.1 Dienstleistungskategorie CPC: [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten 2.2 Projekttitel der Beschaffung (23002) 570 Lizenzen, Wartung und Support FME 2.3 Aktenzeichen / Projektnummer (23002) 570 2.4 Aufteilung in Lose? Nein 2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 72268000 - Bereitstellung von Software, 72266000 - Software-Beratung, 72265000 - Software-Konfiguration 2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Anbieter beschafft werden, welcher der swisstopo ab dem 01.01.2024 die benötigen FME-Lizenzen anforderungsgemäss zur Verfügung stellt, die nachgefragten Leistungen im Bereich der Wartung bzw. der Pflege und den Support sowie zusätzliche Dienstleistungen im Rahmen von Beratungsdienstleistungen und Expertenunterstützung erbringt. 2.7 Ort der Dienstleistungserbringung Bundesamt für Landestopografie swisstopo, Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern. 2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.01.2024, Ende: 31.12.2033 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein 2.9 Optionen Ja Beschreibung der Optionen: Option 1: Verlängerungsoption 01.01.2029 31.12.2033 Option 2: Optionaler Bezug von zusätzlichen FME Server- und Client-Lizenzen 01.01.2024 31.12.2033 Option 3: Beratungsleistungen 01.01.2024 31.12.2033 2.10 Zuschlagskriterien ZK 01 Preisangebot Gewichtung 50% ZK 02 Erfahrung Anbieter Lizenzlieferung, Wartung und Support Gewichtung 30% ZK 03 Erfahrung Anbieter Beratungsleistungen Gewichtung 20% Erläuterungen: Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich. 2.11 Werden Varianten zugelassen? Nein 2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein 2.13 Ausführungstermin Bemerkungen: 01.01.2024 31.12.2028 für den Grundauftrag 01.01.2029 31.12.2033 für die Option 1 01.01.2024 31.12.2033 für die Optionen 2 & 3. 3. Bedingungen 3.1 Generelle Teilnahmebedingungen Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. 3.2 Kautionen / Sicherheiten Keine 3.3 Zahlungsbedingungen 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: Internet: www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html 3.4 Einzubeziehende Kosten Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. 3.5 Bietergemeinschaft Nicht zugelassen. 3.6 Subunternehmer Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen. Darunter werden die Wartungs- und Pflegeleistungen, die Supportleistungen sowie die Beraterleistungen verstanden. Für spezielle Expertenleistungen kann der Anbieter Subunternehmer beiziehen. Dies gilt insbesondere (aber nicht ausschliesslich) für die Beraterleistungen der Option 3. Der Hersteller der Standardsoftware FME gilt als Zulieferer und nicht als Subunternehmer. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen. 3.7 Eignungskriterien aufgrund der nachstehenden Kriterien: Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten. 3.8 Geforderte Nachweise aufgrund der nachstehenden Nachweise: Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (Internet: www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Referenzen mit mindestens 5 FME-Client- und 2 FME-Server-Lizenzen. Er weist diese Erfahrung anhand von 4 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Mit den Referenzen sind nachfolgende Erfahrungen auszuweisen: - 2 Referenzen für Wartung bzw. Pflege und Support von Server- und Clientlizenzen FME - 2 Referenzen für Beratungsleistungen Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung mittels Unterschrift gegeben haben. Nachweis Die Referenzprojekte sind in Anhang_3_Angaben zum Anbieter auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Es stehen dem Anbieter mindestens 3 Personen zur Verfügung, welche fachlich qualifiziert und in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Als qualifiziertes Personal gelten Mitarbeiter mit einer Aus- und Weiterbildung in der Geoinformatik, Informatik oder vergleichbaren Branchen sowie Erfahrung mit dem praktischen Einsatz von FME. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit Nachweis in Form der CVs der Schlüsselpersonen in Anhang_3_Angaben zum Anbieter. EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung und Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC in Anhang_3_Angaben zum Anbieter. EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (mindestens 3 Personen) und SPOC einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich, GER1 Niveau C1) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit Nachweis in Form der CVs der Schlüsselpersonen in Anhang_3_Angaben zum Anbieter inkl. Selbsteinschätzung gemäss GER. 1 GER: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (Internet: www.europaeischer-referenzrahmen.de) EK06 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Nachweis Schriftliche Bestätigung. EK08 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente Der Anbieter ist bereit, die im Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts gelb markierten Stellen (wesentliche Vertragselemente) vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung. 3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Kosten: Keine 3.10 Sprachen Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch Sprache des Verfahrens: Deutsch 3.11 Gültigkeit des Angebotes 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote 3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter Internet: www.simap.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 15.03.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform Internet: www.simap.ch, Rubrik Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. 3.13 Durchführung eines Dialogs Nein. 4. Andere Informationen 4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören Keine 4.2 Geschäftsbedingungen Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Abrufbar unter www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html 4.4 Grundsätzliche Anforderungen Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen. 4.6 Sonstige Angaben Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. 4.7 Offizielles Publikationsorgan Internet: www.simap.ch 4.8 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 170958 vom 20.03.2023 |