Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel
Drucken  
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel
Drucken  
VergabeverfahrenVerfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberAmt Odervorland
Bahnhofstr. 3/4
15518 Briesen
AusführungsortDE-15518 Arensdorf
Frist21.07.2023
TED Nr.364516-2023
Beschreibung

I.1) Gemeinde Steinhöfel, Bauamt

Bahnhofstraße 3-4

15518 Briesen (Mark)

Telefon: +49 33607897-45

Fax: +49 33607897-99

 

E-Mail: mailto: bauamt@amt-odervorland.de

Internet: www.amt-odervorland.de

 

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: FNP Steinhöfel Referenznummer der Bekanntmachung: 60-511001-2023-01

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel Die Gemeinde Steinhöfel ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg und wird vertreten durch das Amt Odervorland. Die Gemeinde Steinhöfel verfügt über eine Fläche von 160,47 km². Die Gemeinde Steinhöfel gliedert sich in zwölf Ortsteile. Aufgrund der Gemeindeentwicklung bzw. der Historie sind für zehn Ortsteile, als ehemalige Einzelgemeinden, separate Flächennutzungspläne vorhanden. Zwei Ortsteile verfügen über keinen Flächennutzungsplan. Die vorhandenen Flächennutzungspläne der ehemaligen Einzelgemeinden sind seit den Jahren 2000 bzw. 2001 rechtsverbindlich. Die Bildung der Gemeinde Steinhöfel vollzog sich im Jahr 2003. Da die vorhandenen Flächennutzungspläne vor der Bildung der Gemeinde Steinhöfel aufgestellt wurden und zwei Ortsteile bislang über keinen Flächennutzungsplan verfügen, entsteht ein Widerspruch zu den Zielen und Vorgaben des BauGB: Gemäß § 5 Abs. 1 BauGB wird vorgegeben: Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Besonders aufgrund der angrenzenden Gemeinde Grünheide und dem damit verbundenen Tesla-Umfeld ist die Flächennutzungsplanung für die Gemeinde Steinhöfel hinsichtlich Flächenpotentialuntersuchung und -sicherung für den Wohnungsbau sowie Standortvorbereitung und -sicherung von Gewerbe zu überprüfen. Des Weiteren ist eine Anpassung an die zwischenzeitlich geänderten Anforderungen innerhalb der vergangenen 20 Jahre und der damit verbundenen städtebaulichen Entwicklung hinsichtlich dem strukturellen und demografischen Wandel sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien erforderlich. Die Berücksichtigung der geänderten Gebietskulisse aufgrund der Gemeindeentwicklung stellt einen weiteren Grund für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans dar. Aus den vorgenannten Gründen ist die Neuaufstellung eines zusammenhängenden Flächennutzungsplans für die gesamte Gemeinde Steinhöfel einschließlich der beiden Ortsteile, die über keinen FNP verfügen, notwendig und für eine weitere geordnete Entwicklung unerlässlich.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 270.000,00 EUR

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71410000 Stadtplanung

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE40C Hauptort der Ausführung: Gemeinde Steinhöfel c/o Amt Odervorland Bahnhofstraße 3-4 15518 Briesen (Mark)

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Steinhöfel war von 1992 bis 2003 Sitz des Amtes Steinhöfel/Heinersdorf. Zum 31. Dezember 2001 schlossen sich die Gemeinden Arensdorf, Beerfelde, Hasenfelde, Heinersdorf, Jänickendorf, Schönfelde, Steinhöfel und Tempelberg zur neuen Gemeinde Steinhöfel zusammen. Zum 26. Okto-ber 2003 wurden die Gemeinden Buchholz, Demnitz und Neuendorf im Sande in die Gemeinde Steinhöfel eingegliedert. Das Amt Steinhöfel/Heinersdorf wurde aufgelöst und die Gemeinde Steinhöfel amtsfrei. Das 1974 in die Gemeinde Schönfelde eingegliederte Gölsdorf erhielt den Status eines Ortsteils. Am 1. Januar 2019 trat die Gemeinde im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dem Amt Odervorland bei. Die Gemeinde Steinhöfel gliedert sich in zwölf Ortsteile. Aufgrund der Gemeindeentwicklung bzw. der Historie sind für zehn Ortsteile, als ehemalige Einzelgemeinden, separate Flächennutzungspläne vorhanden: OT Arensdorf (ehem. Gemeinde Arensdorf) - rechtsverbindlich seit 2000 OT Beerfelde (ehem. Gemeinde Beerfelde) - rechtsverbindlich seit 2000 OT Buchholz (ehem. Gemeinde Buchholz) - rechtsverbindlich seit 2000 OT Demnitz (ehem. Gemeinde Demnitz) - rechtsverbindlich seit 2000 OT Hasenfelde (ehem. Gemeinde Hasenfelde) - rechtsverbindlich seit 2000 OT Heinersdorf (ehem. Gemeinde Heinersdorf) - rechtsverbindlich seit 2000 OT Schönfelde & OT Gölsdorf (ehem. Gemeinde Schönfelde) - rechtsverbindlich seit 2001 OT Steinhöfel (ehem. Gemeinde Steinhöfel) - rechtsverbindlich seit 2000 OT Tempelberg (ehem. Gemeinde Tempelberg) - rechtsverbindlich seit 2000 Zwei Ortsteile verfügen über keinen Flächennutzungsplan: OT Jänickendorf (ehem. Gemeinde Jänickendorf) OT Neuendorf im Sande (ehem. Gemeinde Neuendorf im Sande) Die geplante Maßnahme sieht die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die gesamte Gemeinde Steinhöfel vor. Das Vorhaben zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel stellt Fördermaßnahme nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/dem Projektmanagement von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020 - PFR 2020) dar. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung sind zu beachten und einzuhalten. Die zu erbringenden Leistungen werden nach § 18 und den Anlagen 2 und 9 der HOAI gegliedert: 1. Leistungsphase: Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung (Anlage 2 HOAI) Besondere Leistungen zur 1. Leistungsphase: Erarbeiten der Planungsgrundlagen (Anlage 9 HOAI) 2. Leistungsphase: Entwurf für die öffentliche Auslegung (Anlage 2 HOAI) 3. Leistungsphase: Plan zur Beschlussfassung (Anlage 2 HOAI) Besondere Leistungen zur Verfahrensbegleitung und Projektsteuerung (Anlage 9 HOAI) Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel ist X-Planung-konform nach dem Pflichtenheft des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) zu erstellen (XPlanGML).

 

II.2.5) Zuschlagskriterien

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote

 

II.2.11) Angaben zu Optionen

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben Angaben zum Verfahren (geplante Fristen): - Absenden der Bekanntmachung: 01.08.2023 - Teilnahmewettbewerb: 02.08.2023 bis 31.08.2023 - Wertung: 01.09.2023 bis 17.09.2023 - Angebotsfrist Erstangebot: 18.09.2023 bis 29.09.2023 - Verhandlungsphase: 30.09.2023 bis 29.10.2023 - Angebotsfrist finales Angebot: 30.10.2023 bis 10.11.2023 - Absenden der Absage-Information: 29.11.2023 - Wartefrist: 30.11.2023 bis 10.12.2023 - Zuschlagserteilung: 11.12.2023 - Erarbeitung Vorentwurf: 4. Quartal 2023 bis 1. Quartal 2024 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorentwurf: 2. Quartal 2024 - frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung: 3. Quartal 2024 - Erarbeitung Entwurf: 4. Quartal 2024 bis 1. Quartal 2025 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Entwurf: 2. Quartal 2025 - Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung: 3. Quartal 2025 - Abwägungs- und Feststellungsbeschluss: 4. Quartal 2025 - Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde:1. Quartal 2026 - öffentliche Bekanntmachung und Wirksamwerdung des Flächennutzungsplans: 2. Quartal 2026 (Zuwendungsvoraussetzung)

 

II.3) Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung: 11.12.2023

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXP9YR26487

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.06.2023

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 172813 vom 21.06.2023