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Titel
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Neubau von Bahnsteig
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberDB Station&Service AG Abteilung Grundlagen / Bautechnik Planung Verkehrsstationen
Europaplatz 1
10557 Berlin
AusführungsortDE-70029 Stuttgart
Frist31.07.2023
Vergabeunterlagenbieterportal.noncd.db.de/…/e49036ce-27f2-419d-8caf-c6cd3aefa351
TED Nr.383440-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) DB Station&Service AG (Bukr 11)

Europaplatz 1

10557 Berlin


E-Mail: eVergabe@deutschebahn.com

Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e49036ce-27f2-419d-8caf-c6cd3aefa351 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: FEI-SW - Beschaffung Infrastruktur Region Südwest Poststr. 3 Karlsruhe 76137 Deutschland Kontaktstelle(n): Gring, Miriam Telefon: +49 7219386260 E-Mail: miriam.gring@deutschebahn.com Fax: +49 69260913071 NUTS-Code: DE122 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:Internet: bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e49036ce-27f2-419d-8caf-c6cd3aefa351


I.6) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: BIM Planung Station Korntal, Neubau Bahnstg SO 96cm Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67418


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: BIM Planung Station Korntal, Neubau Bahnstg SO 96cm


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE111


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: BIM Planung Korntal, Neubau Bahnstg SO 96cm; Verkehrsanlage(n): Objektplanung Verkehrsanlage(n), § 47 HOAI, Objekt Hausbahnsteig Gleis 1 , Objekt Mittelbahnsteig Gleis 2/3 Lph 0 bis Lph 4; Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung, Lph 1 bis Lph 2; Planungsbegleitende Vermessung, Leistungsstufe (Lst) 1 bis Lst 6; Technische Streckenausrüstung, Oberleitung, OLA-Anpassungen Lph 1 bis Lph 4; Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik, Lph 1 bis Lph 4; 50 Hz-Anlagen, Anlage Beleuchtungsanlage Lph 1 bis Lph 4; Ingenieurbauwerk(e): Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI, Objekt Treppen/Betongesims-Ing. Gl. 1, Objekt Treppen/Betongesims-Ing. Gl. 2/3, Objekt Treppen der PÜ Gl. 1, Objekt Treppen der PÜ Gl. 2/3, Objekt Dach-Ing. Gleis 1, Objekt Dach-Ing. Gleis 2/3, Objekt Sanierung Personenunterführung Lph 1 bis Lph 4; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, § 51 HOAI, Objekt Treppen/Betongesims-TWP. Gl. 1, Objekt Treppen/Betongesims-TWP. Gl. 2/3, Objekt Treppen der PÜ Gl. 1, Objekt Treppen der PÜ Gl. 2/3, Objekt Dach-TWP Gleis 1 , Objekt Dach-TWP Gleis 2/3, Objekt Sanierung Personenunterführung Lph 2 bis Lph 4


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität (BIM-Abwicklungsplan (BAP)) / Gewichtung: 15 Kostenkriterium - Name: Honorar gemäß Vertrag § 9.3 (übertragene + optionale Leistungen) / Gewichtung: 70 Kostenkriterium - Name: Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4 (Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4) / Gewichtung: 15


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.12.2023 Ende: 31.12.2026 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: BIM Planung Korntal, Neubau Bahnstg SO 96cm; Verkehrsanlage(n): Objektplanung Verkehrsanlage(n), § 47 HOAI, Objekt Außenbahnsteig Gleis 1, Objekt Außenbahnsteig Gleis 2/3 Lph 5 bis Lph 7, Technische Streckenausrüstung, Oberleitung Lph 5 bis Lph 7, Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik Lph 5 bis Lph 7, 50 Hz-Anlagen, Beleuchtungsanlage Lph 5 bis Lph 7, Ingenieurbauwerk(e): Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI, Objekt Treppen/Betongesims-Ing. Gl. 1, Objekt Treppen/Betongesims-Ing. Gl. 2/3, Objekt Treppen der PÜ Gl. 1, Objekt Treppen der PÜ Gl. 2/3, Objekt Dach-Ing. Gleis 1, Objekt Dach-Ing. Gleis 2/3, Objekt Sanierung Personenunterführung Lph 5 bis Lph 7; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, § 51 HOAI, Objekt Treppen/Betongesims-TWP. Gl. 1, Objekt Treppen/Betongesims-TWP. Gl. 2/3, Objekt Treppen der PÜ Gl. 1, Objekt Treppen der PÜ Gl. 2/3, Objekt Dach-TWP Gleis 1, Objekt Dach-TWP Gleis 2/3, Objekt Sanierung Personenunterführung Lph 5 bis Lph 6


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben Zuschlagskriterien gemäß II.2.5): [1.1] Honorar (übertragene+Optionale Leistungen): Für die Angebotswertung wird das Honorar wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Preises. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Preis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert [1.2] Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4: Für die Angebotswertung wird der Stundensatz wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz, 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert [2.1] BIM-Abwicklungsplan (BAP): Für die Angebotswertung wird der BAP wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte bewertet: 5 Punkte erhält der BAP der die maximal mögliche Punktzahl erreicht hat. Die Punkte für die übrigen Angebote errechnen sich über den Quotienten (Summe erreichte Punkte für erbrachte Einzelangaben/maximal mögliche Punkte) multipliziert mit 5. Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein. Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium Angebotspreis den Zuschlag.


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: -Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 . -Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: -Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Form der geforderten Erklärungen Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: -Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. -Zusätzliche Nachweise: a. Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung in der Ausführung von Vermessungsleistungen für BIM-Projekte im Eisenbahnverkehrswesen b. Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung in der Aufnahme und Verarbeitung von Punktwolken c. Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung im Bereich Baugrunduntersuchungen mit Bezug zum Eisenbahnverkehrswesen d. Nachweis zur Berufserfahrung des Projektleiters: Der Projektleiter hat eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren im Bereich Verkehrsanlagenplanung (in Funktion als Projektleitung des Projektes bei der Planung von Verkehrsstationen) nachzuweisen. Der Nachweis ist durch ein geeignetes Referenzprojekt mit folgenden Angaben zu erbringen: o Name des Referenzprojektes o Örtlichkeit und Inhalt der einzelnen Maßnahme o Besondere Schwierigkeiten/Herausforderungen im Projekt o Leistungszeitraum o ca. Projektkosten o Kontaktdaten eines Ansprechpartners e. Erfüllung der BIM-spezifischen Eignungskriterien der DB Station&Service AG: o Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert) o Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter (bei losweiser Vergabe je Los mindestens ein Mitarbeiter) o Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM Methodik wie z. B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen /Seminaren o Verfügbarkeit von mindestens einem als BIM-Koordinator/in befähigten Mitarbeiter/in. Befähigt zum BIM-Koordinator/in sind zertifizierte/qualifizierte BIM-Koordinatoren oder Mitarbeiter/ innen mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung als BIM-Koordinator/in Die geforderten Eignungskriterien sind spezifisch für die Personen nachzuweisen, die Seitens des AN das Projektteam darstellen, dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmer. Sollte ein personeller Wechsel im Projektteam innerhalb des Projektzeitraums eintreten, so ist die Mitarbeit an dem Projekt nur zugelassen, wenn die geforderten Eignungskriterien auf Nachweis des AN erfüllt werden. Die Nachweise sind unaufgefordert durch den AN an die Projektleitung des AG zu übermitteln. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3


III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen. Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.1.6) Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.


III.1.7) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen


III.1.8) Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen: Planung bauliche Anlagen: --Planung Verkehrsanlage Bahnsteige --Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen Planung elektrotechnische Anlagen: --Planung von elektrischen Energieanlagen Planung Oberleitungsanlagen: --Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage Planung Leit- und Sicherungstechnik: --Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 31.07.2023 Ortszeit: 11:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 14.08.2023


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01.12.2023


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3) Zusätzliche Angaben Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: -Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( Internet: www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (Internet: www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. -Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention -Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. -Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat -Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. -Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). -Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie 1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind. 2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben. 3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren. 4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 22.06.2023

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 172976 vom 29.06.2023