Titel | Unterstützung der landwirtschaftlichen Unternehmen in Thüringen 2023 und 2024 | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW ) Weimarische Straße 45/46 99099 Erfurt | |
Ausführungsort | DE-99099 Erfurt | |
Frist | 27.07.2023 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524840 | |
Beschreibung | 1. a) TLVwA - Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung Weimarische Straße 45/46 99099 Erfurt E-Mail: vergabestelle-agr4@tlvwa.thueringen.de Internet: landesverwaltungsamt.thueringen.de b) Zuschlag erteilende Stelle auptauftraggeber siehe a). 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen ELER 2.1 - 1.2023. 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 27.07.2023 - 14:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 25.08.2023 c) Sprache deutsch. 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 27.07.2023 - 14:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Auf der 1. Stufe geben die Bieter ein Angebot - oder im Falle von mehreren Beratern für jeden eingesetzten Berater ein separates Angebot - über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Module) ab. Der Zuschlag wird auf die Angebote erteilt, die die Voraussetzungen erfüllen. Damit ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Modul erfolgt auf der 2. Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen. Die insgesamt je Modul zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4.500 € netto und des Höchstbetrages von 51.000 € netto pro einzelnem Berater sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Dabei sind je Einzelberatung bis zu maximal 1.500 € netto erstattungsfähig. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten. Inhaltlich bezieht sich diese Ausschreibung auf Beratungsleistungen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Unternehmen in Thüringen, die in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt werden sollen. b) CPV-Codes Hauptteil (1): Unternehmens- und Managementberatung (79410000-1) c) Ort der Leistungserbringung landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen. 6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose Ein Los entspricht einem Modul. I. Modul 1: Mobile Schlachtung für die nach Lebensmittelrecht zugelassenen Möglichkeiten Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Tierartenunabhängige Schlachtung in einem vollmobilen, für die jeweilige Tierart zugelassenen, Schlachtbetrieb auf dem Gelände des Herkunftsbetriebes - Neu geregelte Schlachtung im Herkunftsbetrieb von Hausrindern (außer Bisons), Hausschweinen oder als Haustieren gehaltenen Einhufern unter Nutzung einer mobilen Einheit (Verordnung (EG) Nr. 853/2004) - Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Einführung bzw. dem Ausbau der mobilen Schlachtung - Beratung (Planung, Beantragung, Umsetzung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln im Zusammenhang mit der mobilen Schlachtung - Beratung zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion im Bereich der Direktvermarktung und Vermarktung im Zusammenhang mit der mobilen Schlachtung Geschätzter Wert für Modul 1 ohne Umsatzsteuer: 72.000 € II. Modul 2: Pflanzenschutz in naturschutzrechtlich nicht unter Schutz gestellten FFH-Gebieten Die Beratung muss folgende Inhalte haben: - Darstellung der Möglichkeiten zum Verzicht auf Herbizide und Insektizide im Ackerbau in FFH-Gebieten entsprechend § 4 der Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung, die nicht als Naturschutzgebiet, Nationalpark, Nationales Naturmonument oder Naturdenkmal ausgewiesen sind - Die Beratung bezieht sich insbesondere auf die möglichen ackerbaulichen Maßnahmen. - Es sollen Informationen zur Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten als Ausgleich für den Pflanzenschutzmittelverzicht bzw. dessen Optimierung erfolgen. Geschätzter Wert für Modul 2 ohne Umsatzsteuer: 30.000 € III. Modul 3: Unternehmensanalyse Gartenbau für Betriebsübergabe/-aufgabe: Die Aufnahme und Analyse der ökonomischen, sozialen und standortbedingten Unternehmenssituation muss folgende Bereiche umfassen: - Jahresabschlussanalysen - Produktionsvoraussetzungen inkl. Organisation und Management - Standortbedingungen - Produkte und Absatzmöglichkeiten - Soziale/familiäre und familienrechtliche Situation, Qualifikationen, Erbschaftsverhältnisse - Vermögenssituation - Persönliche Vorstellungen der Abgeber und Übernehmer Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifenden Beratungsleistung (Modul 3 und Modul 4) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Geschätzter Wert für Modul 3 ohne Umsatzsteuer: 15.000 € IV. Modul 4: Erarbeitung von Betriebsübergabe- oder Betriebsaufgabeplänen im Gartenbau: Dieses Modul umfasst die Erarbeitung der Gestaltung bzw. Strategie der Übergabe oder Aufgabe und muss folgende Aspekte berücksichtigen: - Eruieren von möglichen Übernehmern (Familienmitglieder, Betriebsangehörige, Fremdübernehmer) - Prüfen von Übergabemodellen wie Pacht, Erbpacht, Kauf/Verkauf, Rentenkauf - Finanzierungsmöglichkeiten bei Kauf innerhalb der Familie - Bewertung - Prüfen von geeigneten Rechtsformen des zukünftigen Unternehmens - Klärung bei Aufteilung des Vermögens, Festlegung Altenteil - Informationsgespräche mit Beteiligten (Abgeber, Übernehmer, weichende Erben) - Moderation der Beteiligung von Steuerberatung, Rechtsbeistand, Kreditinstitute - Vorbereitung Vertragsentwurf und Diskussion mit Beteiligten - Moderation und Mediation von Konflikten Die Erstellung eines Planes entspricht einer Beratung. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifenden Beratungsleistung (Modul 3 und Modul 4) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Geschätzter Wert für Modul 4 ohne Umsatzsteuer: 15.000 € V. Modul 5: Beratung zur Energieeffizienz im Gartenbau: Die Beratung bezieht sich auf den Anbau in Gewächs- und Folienhäusern und sollte mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Erarbeitung eines wirtschaftlichen Produktions- bzw. Nutzungsprogramms für Gewächshausanbau und/oder Folienproduktion zur Reduzierung des Energieverbrauchs - Erarbeitung eines Konzeptes zur Umstellung auf alternative Energieträgernutzung und/oder Maßnahmen zur Energieeinsparung auf Basis einer Analyse des Energieverbrauchs - Beratung zu Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene bezüglich Energieeffizienz und damit in Zusammenhang stehenden Investitionen mit Planung, Beantragung und Umsetzung bei Inanspruchnahme von Förderung Geschätzter Wert für Modul 5 ohne Umsatzsteuer: 15.000 € b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für alle Lose c) Vergabe von Losen Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 5. 7. Zulassung von Nebenangeboten Nein. 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Ausführungsfrist ist der Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 31.12.2024. 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Der Auftragnehmer des Dienstleistungsvertrages hat nur einen Anspruch auf Auszahlung des jährlich vereinbarten Leistungsentgeltes, wenn die für die erbrachten Beratungsleistungen erstellte Abrechnung spätestens bis zum 17.11. des betreffenden Haushaltsjahres beim TLVwA eingegangen ist. Die dazugehörigen Beratungsverträge und die Beratungsberichte sind jeweils im Original, die Rechnungen sind in Kopie mit einzureichen. Bereits vor dem Abschluss aller Beratungsleistungen kann der Auftragnehmer Teilabrechnungen vornehmen, wenn diese grundsätzlich mindestens 4.500 € netto betragen. Hat das TLVwA die Verwaltungskontrollen und ggf. die Vor-Ort-Kontrollen abgeschlossen und hat der Auftragnehmer alle Voraussetzungen eingehalten, wird der Abrechnungsbetrag auf das Bankkonto des Auftragnehmers überwiesen. Hat der Auftragnehmer hingegen nicht alle Voraussetzungen eingehalten, kommt eine Kürzung oder ein Ausschluss von der Auszahlung des Leistungsentgeltes in Betracht. 11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und mindestens in Textform dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen und im Fall von Drittunternehmen bei Eignungsleihe sind von jedem Drittunternehmer zusätzlich bezüglich der Punkte, auf die sich der Bieter beruft, die geforderten Nachweise vorzulegen. Die Nachforderung von Nachweisen bleibt vorbehalten. Für alle Bieter gilt: A. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB in Verbindung mit §§ 35, 31 UVgO - Eigenerklärung, dass in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) keine Eintragung vorliegt B. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Vorlage einer gültigen Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format - im Falle einer gewerblichen Tätigkeit; entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit C. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Übersicht zur Nutzung/Anwendung fachspezifischer Anwendungssoftware (z. B. öffentliche, vorhandene Geo-Daten, landwirtschaftliche Software, wie z. B. Ackerschlag- Karteien, Applikationskarten, Programme zur Düngebedarfsermittlung z. B. BESyD, Smartphone-Apps, NIRS-Technik) und Angaben zur Mobilität (z. B. Pkw, Car-Sharing) - zum Nachweis der Beratungsanbieterausstattung - Für jeden einzelnen Berater sind die in den nachfolgenden Nrn. 1 bis 4 genannten Angaben zu machen:. 1. Vorlage mindestens eines Zeugnisses, jeweils im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format, das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet wurde, zum Nachweis für das Absolvieren einer einschlägigen Ausbildung des einzelnen Beraters. 2. Vorlage von mindestens 3 einschlägigen Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten bzw. Publikationen in Fachzeitschriften, Vortrags- oder Lehrtätigkeiten, Praxiseinsätzen o. ä., jeweils im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format, für die letzten 5 Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zum Nachweis für das Absolvieren von fachlichen Weiterbildungen des einzelnen Beraters. 3. Übersicht zum beruflichen Werdegang/der ausgeübten Tätigkeit/en nach Jahren bezogen auf die angebotenen Module (mindestens 1 Angabe pro zutreffender Modulnummer erforderlich) zum Nachweis des beruflichen Werdegangs/der ausgeübten Tätigkeit/en des einzelnen Beraters. 4. Referenzliste zu den Unternehmen, die beraten wurden (mit jeweils Modulnummer; Namen und Adressen der Unternehmen, die beraten wurden; Beratungsdauer (Beginn und Ende)) für die letzten 2 Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zum Nachweis der Beratungspraxis des einzelnen Beraters Alternativ kann die Eigenerklärung -vorläufig- durch Einreichung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/7 erbracht werden oder können die Eigenerklärungen und Nachweise der Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem erbracht werden, sofern die bei der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegten Nachweise und Erklärungen die obigen Anforderungen erfüllen. 12. Zuschlagskriterien Die Zuschlagskriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt. 14. Sonstige Angaben 1. Es wird auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung der Vergabestelle nach § 19 ThürVgG nebst Kostenfolge hingewiesen. 2. Für die Erstellung des Angebotes sind die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordrucke zwingend zu verwenden. Werden die zur Verfügung gestellten Vordrucke nicht verwendet, muss das Angebot ausgeschlossen werden. In den Vordrucken sind alle gelb bzw. blau hinterlegten Textfelder, soweit erforderlich, auszufüllen. Erfüllen das Angebotsschreiben nebst aller Anlagen und/oder die nachzufordernden Formblätter zum Thüringer Vergabegesetz nicht mindestens die Textform (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur auch möglich) und/oder ist das nachzufordernde Formblatt Nr. 9 „Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“ zudem nicht vollständig ausgefüllt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. 3. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in fremder Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung in Kopie im pdf- Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format beizufügen. Sämtlicher Schrift- und Geschäftsverkehr mit dem TLVwA ist in deutscher Sprache zu führen. 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind nicht anwendbar. 5. Das Angebot ist mindestens in Textform ausschließlich und vollständig elektronisch über die eVergabe-Plattform einzureichen. Eine Einreichung des Angebots per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder anderweitiger elektronischer Form als über die Plattform ist nicht zugelassen. 6. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich das TLVwA vor Angebotsabgabe in Textform ausschließlich über die Plattform Internet: www.evergabe-online.de darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren sind in Textform ausschließlich über die Plattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Direkt übermittelte oder später eingehende Anfragen können unberücksichtigt bleiben. 7. Möchte ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft mehr als einen Berater für ihre Beratungen einsetzen, dann muss jeweils ein Angebot für jeden Berater abgeben werden. Bsp.: Sie sind ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft und möchten 5 Berater für Ihre Beratungen einsetzen. Dafür sind das Formblatt Nr. 1 „Angebotsschreiben“ sowie das Formblatt Nr. 2-2 „Eigenerklärungen und andere Nachweise zur Eignung“ für jeden Berater auszufüllen, in dem Beispiel also jeweils fünf Mal. Alle anderen Formblätter, die sich auf das Beratungsunternehmen oder auf die Bietergemeinschaft beziehen, müssen nur in einem Angebot abgegeben werden. In den einzelnen Angeboten muss aber Bezug auf diese Unterlagen genommen werden, um ein vollständiges Angebot abzugeben. Wenn Sie als Unternehmen mehrere Angebote abgeben möchten, können Sie auf der Plattform entweder für jeden Berater ein eigenes Angebot anlegen, also in dem Beispiel 5 Angebote. Sie können auf der Plattform aber auch nur ein Angebot anlegen und in diesem alle erforderlichen Unterlagen für 5 Berater hochladen, haben dann aber trotzdem 5 einzelne Angebote abgegeben. Welches Vorgehen Sie wählen, ist Ihnen freigestellt. 8. Es erfolgt keine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Abgabe des Angebotes. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 173082 vom 03.07.2023 |