Titel | Spektrometerkonsole für ein kernmagnetisches Resonanzspektrometer (FT-NMR-Spektrometer) | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | Technische Universität Chemnitz Straße der Nationen 62 09111 Chemnitz | |
Ausführungsort | DE-09111 Chemnitz | |
Frist | 18.09.2023 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe.de/…/zustellweg-auswaehlen | |
TED Nr. | 505241-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Technische Universität Chemnitz Abteilung 3.5 Straße der Nationen 62 09111 Chemnitz Telefon: +49 37153112350
E-Mail: ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de Internet: www.tu-chemnitz.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.de/unterlagen/2806740/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en) Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Spektrometerkonsole für ein kernmagnetisches Resonanzspektrometer (FT-NMR-Spektrometer) inklusive Breitband-Probenkopf, Kühleinheit und Probenwechsler Referenznummer der Bekanntmachung: 3.5-027/23
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38433000 Spektrometer
II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Für ein an der Technischen Universität Chemnitz vorhandenes 500 MHz-Kernresonanzspektrometer (FT-NMR-Spektrometer) mit BBO und TBI-Probenkopf soll eine neue Konsole inklusive Breitband-Probenkopf (mindestens im Bereich von 31P bis 199Hg und 17O bis 103Rh, realisiert mit einem einzigen Probenkopf), Kühleinheit (Kühlung bis mindestens bis zu -120°C) und Probenwechsler (mindestens 60-fach) beschafft und in einen bestehenden Magneten eingebaut werden. Das System soll für die Analyse bekannter und unbekannter löslicher organischer und metallorganischer Verbindungen (Flüssig-NMR-Spektrometer) verwendet werden.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED41 Hauptort der Ausführung: Chemnitz, DE
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Für ein an der Technischen Universität Chemnitz vorhandenes 500 MHz-Kernresonanzspektrometer (FT-NMR-Spektrometer) mit BBO und TBI-Probenkopf soll eine neue Konsole inklusive Breitband-Probenkopf (mindestens im Bereich von 31P bis 199Hg und 17O bis 103Rh, realisiert mit einem einzigen Probenkopf), Kühleinheit (Kühlung bis mindestens bis zu -120°C) und Probenwechsler (mindestens 60-fach) beschafft und in einen bestehenden Magneten eingebaut werden. Das System soll für die Analyse bekannter und unbekannter löslicher organischer und metallorganischer Verbindungen (Flüssig-NMR-Spektrometer) verwendet werden.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 31.08.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). 3. Referenzen, gemäß Anlage C, Punkt 3.9 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). 3. Referenzen, gemäß Anlage C, Punkt 3.9 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt; 2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). 3. Referenzen, gemäß Anlage C, Punkt 3.9 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 18.09.2023 Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.10.2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 18.09.2023 Ortszeit: 14:01 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.08.2023 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 174292 vom 23.08.2023 |