Titel | Neubau Sportanlagen Odendorf Regenwasserkanal | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Gemeinde Swisttal Rathausstr. 115 53913 Swisttal | |
Ausführungsort | DE-53913 Swisttal | |
Frist | 26.02.2024 | |
Vergabeunterlagen | www.subreport.de/E29278798 | |
Beschreibung | a1) Gemeinde Swisttal Rathausstr. 115 53913 Swisttal Internet: www.swisttal.de a2) Zuschlag erteilende Stelle: Vergabestelle, siehe oben a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Adresse für elektronische Angebote Internet: www.subreport.de/E29278798 Anschrift für schriftliche Angebote b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung , UVgO WSB21_SWI_M11-13_V004 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle): Ort der Leistung: 53913 Swisttal Art der Leistung: Planungsdienstleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 3-8) Umfang der Leistung: Gegenstand der hier zu vergebenen Planungsleistung ist die Objektplanung Ingenieurbauwerke – Regenwasserkanal. Die Gemeinde Swisttal wurde durch das Hochwasser im Juli 2021 stark getroffen und großflächig überflutet. Dabei lagen die Schwerpunkte vor allem in den Bereichen Odendorf und Heimerzheim. In Odendorf war der Einzugsbereich des Orbachs am stärksten betroffen, weshalb die Sportanlagen in der Straße „Am Sportplatz“ vollständig überflutet und zerstört wurden. Hiervon waren die Sportschützen, der Tennisverein, die Sporthalle sowie der Fußballverein betroffen. Eine Sanierung der geschädigten Objekte ist jedoch an dem bisherigen Standort nicht wirtschaftlich, weshalb ein Neubau an einer anderen Stelle vorgenommen wird. Hierzu wurde eine Fläche an der L 11, nahe des Wanderparkplatzes ausgewählt. Dort sollen auf einer Fläche von ca. 45.000 m² die Sportvereine ihre neue Heimat finden, sodass eine gemeinsame Sportanlage entsteht. Zusätzlich zu den Sportanlagen wird eine Parkplatzfläche entstehen, weshalb die Anbindung von der L 11 auf die Parkplatzfläche in Form eines Linksabbiegers errichtet werden soll. Außerdem ist ein Gehweg geplant, welcher die Sportanlagen an die Ortschaft Odendorf anbindet. Auf dem Gelände sollen zwei Tennisplätze, ein Fußballplatz inkl. Tribüne und Sportlerheim, eine Bogenwiese inkl. Schützenhaus, ein Paddleplatz, ein Soccerplatz, sowie eine 3-fach Halle errichtet werden. Für die Entwässerung der gesamten Anlage wird ein Regenwasserkanal erforderlich. Zusätzlich hierzu soll ein Regenrückhaltebecken neben die Fläche der Sportanlagen gebaut werden, welches das angesammelte Regenwasser speichert. Die Gebäude, wie Sportlerheim und Schützenhaus bekommen einen Frischwasseranschluss, wofür Leitungen über die gesamte Fläche hinweg verlegt werden müssen. Im Bereich der Verkehrsanlagen soll die L 11 einen zusätzlichen Linksabbieger auf die neue Parkplatzfläche erhalten. Außerdem soll ein Gehweg entlang der L 11 bis hin zum Ortsteil Odendorf gebaut werden. Auf dem Gelände der Sportanlagen wird ebenfalls ein Gehweg zwischen den verschiedenen Plätzen erstellt. Zur Klärung der Beschaffung des vorhandenen Bodens sowie möglicher Belastungen des Bodenmaterials sind zusätzlich Baugrunduntersuchungen erforderlich. Hierbei sollen mittels quantifizierten Bodenproben Aussagen zu vorhandenen Altlasten, Verunreinigungen sowie anstehendem Grundwasser getroffen werden. Neben der Klärung der Bodenbeschaffenheit wird eine Überprüfung der gesamten Fläche auf Kampfmittel notwendig. Nach Abklärung der Bestandssituation wird während der Bauphase eine Bauvermessung, sowie eine Straßenschlussvermessung inkl. neuer Katasteraufnahme notwendig. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. e) Aufteilung in Lose: nein f) Zulassung von Nebenangeboten: nein g) Ausführungsfrist: Mit den Ausführungen ist umgehend nach Auftragserteilung zu beginnen. Als voraussichtlicher Ausführungsbeginn ist derzeit Juni 2024 vorgesehen. Voraussichtlicher Ausführungsbeginn der Bauleistungen ist Januar 2025. Fertigstellungstermin der Bauleistung ist voraussichtlich Dezember 2025. h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden Internet: www.subreport.de/E29278798 Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert i) Angebots- und Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist: am 26.02.2024 um 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 26.03.2024 j) Geforderte Sicherheitsleistungen: k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister • Nachweis betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV (im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen) • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, §§ 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB (im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen) • Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig) • Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen) 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen) • Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)) Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen). 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Geeignete Unternehmensreferenzen (Referenzobjekte betreffend vergleichbare Leistungen) (Beibringung durch Bietergemeinschaft als solche ausreichend) Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass für jedes Unterkriterium mind. 1 Referenz vorgelegt werden muss. Es gelten folgende Unterkriterien: - Planungsleistung im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 4 der HOAI) mit mind. LPH 3 bis 8; - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 4 der HOAI) mit mind. der Honorarzone II; - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 4 der HOAI) mit mind. netto BK/KGr 500 i.H.v. 100.000 EUR. • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Beibringung durch Bietergemeinschaft als solche ausreichend) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind für benannte Nachunternehmer einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 der Unterschwellenverordnung (UVgO) i. V. m. § 44 Abs. 1 i. V. m. § 75 Vergabeverordnung (VgV); - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 31 Abs. 2 S. 3 UVgO i. V. m. § 125 GWB (sofern einschlägig) - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall eine entsprechende Versicherungsschutz gewährleistet ist - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren - Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte betreffend vergleichbare Leistungen) m) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen n) Sonstiges: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Unternehmen können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung beibringen (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche). Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Der Bieter hat auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: — Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z. B. beizubringen: — Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Weiterer Hinweis: Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Eine Änderung der Vergabeunterlagen liegt beispielsweise im Verwenden eigener abweichender Formblätter sowie in der Vornahme von Streichungen oder Hinzufügungen von Angaben in den Vergabeunterlagen. Auch die Entnahme einzelner Seiten aus Formblättern, der Austausch von Vertragsbedingungen, das Anbieten nicht der Leistungsbeschreibung entsprechender Leistungen oder ein Begleitschreiben, das rechtserhebliche Erklärungen oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters aufweist, stellt eine Änderung der Vergabeunterlagen dar. Aufgrund des vergaberechtlich weitreichenden Begriffs der Änderung an den Vergabeunterlagen ist grundsätzlich jede inhaltliche Änderung unzulässig und führt zwingend zum Ausschluss. Wir bitten, dies bei der Angebotserstellung und -abgabe zu berücksichtigen. Es gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 177409 vom 31.01.2024 |