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Titel
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Untersuchung zur Eignung von Mikrosendern, Umsiedlungen bedrohter Populationen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleLandesamt für Umwelt Land Brandenburg (LfU) Referat S6 Zentrale Vergabestelle
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
AusführungsortDE-14476 Potsdam
Frist30.04.2024
Vergabeunterlagenvergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents
Beschreibung

a) Landesamt für Umwelt

Referat S6

Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam


E-Mail: vergabestelleS6@lfu.brandenburg.de

Internet: lfu.brandenburg.de


Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"


Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"


b) Auftragsgegenstand Leistungsbeschreibung Art und Umfang der Leistung In Brandenburg ist die Kreuzotter vom Aussterben bedroht. Insgesamt gibt es in Brandenburg nur noch etwa 15 Vorkommen. Schätzungsweise 80 % der Bestände sind seit 1950 ausgestorben. Die letzten Populationen sind zunehmend gefährdet durch Eingriffe, z. B. im Zuge des Straßenbaus oder durch Grundwasserabsenkung. Umsiedlungen bedrohter Populationen und Wiederansiedlungen von Populationen in renaturierten Lebensräumen sind daher inzwischen ein unverzichtbares Instrument des Artenschutzes. Bislang mangelt es jedoch an Erkenntnissen hinsichtlich der Überlebensraten und des Ausbreitungsverhaltens der in einen neuen Lebensraum überführten Kreuzottern. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens ist der Einsatz von Mikrosendern als eine nach aktuellem wissenschaftlich/technischem Kenntnisstand geeignete, nichtinvasive Methode in einem Feldversuch zu testen und zu bewerten. Der Schwerpunkt der Untersuchung richtet sich auf den Einsatz tierschonender Minisender sowie möglichst leistungsfähiger, stationärer Empfangsstationen. Die zu erwartenden Ergebnisse der Studie versprechen grundlegende Erkenntnisse zur Eignung der angewandten Methode sowie bereits erste Aussagen zum raum-/zeitlichen Verhalten von Kreuzottern nach einer Umsetzung. Für die Ausrichtung und Bewertung zukünftiger Schutzmaßnahmen im Kontext von Wiederansiedlungen aber auch im Rahmen eingriffsbedingter Umsiedlungen ist diese Studie von großer Bedeutung. Erfüllungsorte Haupterfüllungsort Bezeichnung Landesamt für Umwelt Postanschrift Seeburger Chaussee 2 Ort 14476 Potsdam Ergänzende / Abweichende Angaben zum Erfüllungsort Gemäß Leistungsbeschreibung landesweit im Bundesland Brandenburg.


c) Fristen Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 23.04.2024 Angebotsfrist 30.04.2024 09:00 Uhr Zuschlags-/Bindefrist 14.05.2024


d) Wertung Wertungsmethode der Vergabe Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien.


e) Lose Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.


f) Nachweise / Bedingungen Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen - LDF einstufig national Unterlagen, Erklärungen und Nachweise: Es sind die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - das Angebotsschreiben CSX 51 - das inhaltliche Angebot (Hinweis: aus dem Angebot müssen sich die jeweiligen Leistungserbringungs- bzw. Lieferfristen ergeben, die für die einzelnen Teilleistungen vorgesehen werden (Ausführungsfristen)) - das ausgefüllte Leistungsverzeichnis - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3) und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4), -> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), muss mit eingereichten Angebot lediglich benannt werden welcher Auftragsteil übernommen wird (4.3). Die Benennung des Unterauftragnehmers sowie das ausgefüllte FB 4.4 wird in dem Fall auf besonderes Verlangen durch die Vergabestelle angefordert. - sofern eine Berücksichtigung als bevorzugter Bieter nach der Frauenförderverordnung geltend gemacht wird, die Anlage Frauenförderverordnung (Formular 4.5), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) -> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), wird das FB 5.4 auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle angefordert. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Es sind 3 geeignete Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen die Erfahrung und Befähigung im Handling von Kreuzottern zum Schwerpunkt haben. Nachweis durch: Eigenerklärung in Form einer Referenzliste (mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, Gutachten, Veröffentlichungen, Zeugnisse)


g) Vergabeunterlagen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz Brandenburg" URL zu den Auftragsunterlagen Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVXYYDY1JGELJJV/documents


h) Angebote Bedingungen für die Öffnung der Angebote Beginn der Angebotsöffnung 30.04.2024 09:01 Uhr Angebotsabgabe Art der akzeptierten Angebote Elektronisch in Textform


i) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.


j) Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächsigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien. Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bekanntmachungs-ID CXVXYYDY1JGELJJV

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 178968 vom 23.04.2024