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Titel
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Planung für den Neubau der Bushaltestelle "Birkenallee/Flotowstraße"
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleStadt Oranienburg Tiefbauamt
Schlossplatz 1
16515 Oranienburg
AusführungsortDE-16515 Oranienburg
Frist24.06.2024
Vergabeunterlagenvergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents
Beschreibung

a) Stadt Oranienburg,der Bürgermeister

Tiefbauamt

Schloßplatz 1

16515 Oranienburg


E-Mail: riedel@oranienburg.de

Internet: www.oranienburg.de


Zuschlag erteilende Stelle


die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR16Q59 Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen


Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR16Q59/documents


b) Art und Umfang der Leistung Leistungsumfang Gegenstand ist die Planung für den Neubau der Bushaltestelle "Birkenallee/Flotowstraße" (beidseitig). - Planungsleistungen Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI 2021 - Grundleistungen LPh 3 - 9 - Besondere Leistungen: - Bestandsvermessung - Empfohlene Honorarzone II, Basissatz; - anrechenbare Kosten: 67.000 (netto) Haupterfüllungsort Bezeichnung Stadt Oranienburg,der Bürgermeister Postanschrift Schloßplatz 1 Ort 16515 Oranienburg


c) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist LP3 (inkl. Vermessung und Baugrunduntersuchung): bis ca. September 2024 LP4-5: bis ca. Januar 2024 Baubeginn: ca. 2. Quartal 2024


d) Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung Referenzprojekte 10 Projektteam 20 Erfahrung des AUftraggebers mit dem 10 Bieter bei früheren Aufträgen/Projekten Auftragsanalyse und Projektverständnis sowie Methodik der Bearbeitung 20 Preis 40 Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien: Referenzprojekte Erwartet wird eine Auflistung von vergleichbaren Projekten, die in den letzten 5 Jahren bearbeitet wurden. Bewertet wird die Qualität und Erfahrung des Projektteams. Dabei wird erwartet, dass die geforderten Angaben gemacht werden. Positiv bewertet wird, wenn das Projektteam anhand der eingereichten Referenzschreiben der Auftraggeber eine fachkundige, effiziente und zielorientierte Durchführung der Planungsleistung für das Projekt erwarten lässt. Die Seitenanzahl der Referenzprojekte sind auf maximal 2 DIN A4 Seiten je Referenz zu Begrenzen. Erfahrung des Auftraggebers mit dem Bieter bei frühreren Aufträgen / Projekten Bewertet werden die Erfahrungen des Auftraggebers mit dem Bieter bei früheren Aufträgen und Projekten. Dem Auftraggeber bisher unbekannte Anbieter erhalten volle Punktzahl. Auftragsanalyse und Projektverständnis sowie Methodik der Bearbeitung Bewertet werden die Auftragsanalyse und das Projektverständnis sowie die Methodik der Bearbeitung. Hierzu wird eine kurze Darstellung der konzeptionellen Vorgehensweise. Projektteam Bewertet werden die Ausbildung und Berufserfahrung der Projektbeteiligten. Dabei wird erwartet, dass die Projektbeteiligten entsprechende fachliche Qualifikation und Berufserfahrung aufweisen. Preis/ Honorar Das Gesamthonorar des Bieters mit dem niedrigsten Gesamtpreis wird als "Bestpreis" definiert. Die Bewertung der anderen Bieter erfolgt nach der Dreisatzmethode. Das heißt, die Bewertung der jeweils anderen Bieter ergibt sich daraus, dass das jeweilige Angebot ins Verhältnis zum Angebot des preisniedrigsten Bieters gesetzt wird und mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Bei Abgabe von Angebotspreisen, die unterhalb des HOAI-Basissatzes liegen, ist eine Begründung einzureichen. Ermittlung der Gesamtpunktzahl/ Ermittlung der Rangfolge Die Punkte aller Wertungskriterien werden für jeden Bieter aufsummiert. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl (maximal 3 Punkte) belegt dabei den 1. Platz. Die Seitenanzahl der Vergabeunterlagen ist auf das wesentliche und geforderte zu begrenzen.


e) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.


f) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


g) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister besteht. 2. Erklärung, dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, - in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde, - ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Erklärung, dass - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. 4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Technische und berufliche Leistungsfähigkeit NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. 2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1) Zwei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in - Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin, - Art der ausgeführten Leistung, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme. zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Sonstige Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. Mit dem Angebot ist weiterhin vorzulegen: a) Eigenerklärung, dass der verantwortliche Planer über eine Berufserfahrung > 5 Jahre verfügt b) mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt für die ausgeschriebene Leistung in den letzten 5 Jahren bearbeitet hat (Name des Auftraggebers, Ansprechpartner/in mit Kontaktdaten, Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme, Ausführungszeitraum). c) Mindestens ein abgeschlossenes Projekt mit positivger Würdigung des Auftraggebers im Referenzschreiben (Referenzschreiben max. 5 Jahre alt): Projekt, bei dem ein Referenzschreiben des Auftraggebers eine uneingeschränkte positive Würdigung für die ausgeschriebene Leistung erkennen lässt (das Referenzschreiben ist beizulegen).


h) Wesentliche Zahlungsbedingungen Siehe Vergabeunterlagen.


i) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten Auf Sicherheitsleistungen wird verzichtet. Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen. Siehe Formblatt "Informationen zur Datenerhebung".


j) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 24.06.2024 um 11:00 Uhr Bindefrist des Angebots 23.07.2024


k) Zusätzliche Angaben 1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 19.06.2024 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. 2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen. 3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. 4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes). 5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. Hinweis: Über die Auftragsberatungsstelle Brandenburg werden zu den Themen E-Vergabe und Präqualifizierungen für Brandenburger Unternehmen Schulungen angeboten. Nähere Informationen dazu erhalten Unternehmen auf der Internetseite Internet: www.abstbrandenburg.de Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16Q59

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 179394 vom 28.05.2024