Titel | Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Analysen des Grundwasseralters 2024 - 2025 | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Referat 13 (LfU) - Haushalt, Vergabe Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz | |
Vergabestelle | Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Referat 13 (LfU) - Haushalt, Vergabe Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz | |
Ausführungsort | DE-55116 Mainz | |
Frist | 20.09.2024 | |
Vergabeunterlagen | Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/…/documents | |
Beschreibung | a) Landesamt für Umwelt Kontaktstelle Referat 13 Kaiser-Friedrich-Straße 7 DE-55116 Mainz
E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de
a1) Zuschlag erteilende Stelle siehe oben
a2) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYLND Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
a3) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYLND/documents
Art und Umfang der Leistung 1 Hintergrund Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, weist im Rahmen der Landesdüngeverordnung (LDüVO) mit Nitrat belastete Gebiete aus (AVV GeA, BAnz AT 16.08.2022 B2). An einigen der hierfür genutzten Messstellen sollen zur Klärung ihrer Eignung für das Nitrat-Ausweisungsmessnetz der Jungwasseranteil und die mittlere Verweildauer des Grundwassers bestimmt werden. Da das LfU-eigene Labor nicht für die Durchführung von Grundwasseralters-Analysen eingerichtet ist, muss hierfür ein externes Labor beauftragt werden. Ziel ist es, für die o.g. Untersuchungen für 2024 und 2025 eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Labor (Auftragnehmer (AN)) abzuschließen, sodass der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Analysenergebnisse und Auswertungen der zu untersuchenden Datierungstracer in der Wasserphase sowie zum Jungwasseranteil und der mittleren Verweildauer erhält. 2 Anforderungen an die Qualitätssicherung des Labors des Auftragnehmers Die Qualität der Analysenergebnisse hängt stark von der Qualität der eingesetzten Verfahren und deren ordnungsgemäßen Durchführung ab. Eine durch den AN zu organisierende begleitende Qualitätssicherung ist daher unerlässlich. Der AN setzt für die Überwachung der vom AG geforderten Qualitätssicherungsmaßnahmen eine*n Qualitätsmanagementbeauftragte*n (QMB) ein, der*die diesem Projekt fest zugeordnet ist und mindestens die Anforderungen gemäß Ziffer 7.2.2 (3) des Vergabeformulars 204 (Angebotsaufforderung) erfüllt; diese*r wird im Angebot namentlich benannt. Der AN verpflichtet sich, den*die QMB während der gesamten Projektdauer zur Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen, soweit nicht unabwendbare Ereignisse die Zurverfügungstellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausschließen. Der*die QMB darf im Übrigen nur mit schriftlicher Zustimmung des AGs ausgewechselt werden. Der AG kann die Zustimmung aus sachlichem Grund verweigern. Der AG ist berechtigt, vom AN die Auswechslung des*der QMB zu verlangen, wenn diese*r aufgrund von ihm*ihr zu vertretenden Umständen nicht mehr das Vertrauen des AGs hat. Der AG ist während der gesamten Vertragslaufzeit während der Geschäftszeiten des AN und nach vorheriger Ankündigung von 2 Tagen berechtigt, die Einhaltung der von ihm geforderten Qualitätssicherungsmaßnahmen zu überprüfen. Dies gilt auch vor Ort in den Laboren des AN. Zu diesem Zwecke gewähren der AN und die evtl. eingesetzten Unterauftragnehmer den Zutritt zu den am Analyseverfahren beteiligten Laboren und stellen dem AG alle zur Kontrolle notwendigen Unterlagen/Dokumente zur Verfügung. Die Analysedaten, d. h. Rohdaten (Spektren, Chromatogramme, Ausdrucke etc.) und Labortagebücher, müssen mindestens 3 Jahre ab Abgabe der Ergebnisse durch den AN aufbewahrt werden und dem AG auf Wunsch bereitgestellt werden.
3 Spezifizierte Leistungsbeschreibung 3.1 Wasserproben 3.1.1 Zu untersuchende Substanzen Für die Bestimmung der mittleren Verweilzeit und die Abschätzung des Jungwasseranteils im Grundwasser der in Anhang 1 zu dieser Leistungsbeschreibung (LB) genannten Messstellen sollen je Messstelle die folgenden Datierungstracer analysiert werden: - Tritium im Wassermolekül (3H-H2O), - Schwefelhexafluorid (SF6) - FCKW-Spurengase (F11, F12 und F113), - Stabiles Isotopenverhältnis ?18O-H2O, - Stabiles Isotopenverhältnis ?2H-H2O. Diese vorstehende Tracerkombination wurde aufgrund der Lage und der Aquifergeologie der Messstellen (s. Anhänge 1 und 2 zur LB) gewählt. 3.1.2 Untersuchungsräume Die zur Untersuchung stehenden Messstellen sind auf neun verschiedene Untersuchungsräume aufgeteilt (s. Anhang 1 zur LB). Diese sind entsprechend der Lage und der hydrogeologischen Einheit, die durch die Messstelle erschlossen wird, gewählt. 3.1.3 Probenahme Die Probenahme erfolgt durch den AG. 3.1.4 Probenanzahl Die Rahmenvereinbarung wird - mit einer verbindlichen Obergrenze in Höhe von 35 beprobten Messstellen und - ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Ein Anspruch des ANs auf Erbringung der vorstehend genannten Probenanzahl - bezogen auf die Obergrenze - besteht nicht. Der AG plant, die Probenbereitstellung gleichmäßig über die Zeit des Rahmenvertrags zu verteilen, wobei die letzten Proben spätestens am 15. September 2025 für den Probentransport bereitstehen werden, um genügend Zeit für die Analyse und Auswertung der Daten zu gewähren. 3.1.5 Probengefäße Der AN legt die zur Leistungserbringung benötigten Probengefäße im Formular 302 (Preisblatt) fest und stellt diese dem AG leihweise zur Verfügung. Diese Probengefäße sind auf die zu untersuchenden Parameter abzustimmen. Die Zusammenstellung der Probengefäße sowie der benötigten Probenvolumina ergibt sich aus dem Angebot des AN. Die Probengefäße müssen vom AN so vorbereitet/gereinigt sein, dass diese für die Probenahme sofort einzusetzen sind. Sollten Konservierungsmittel in den Gefäßen vorgelegt sein, so ist dieses mit einem Etikett oder wasserunlöslichem Stift auf dem Gefäß zu vermerken. Sollten Gefahrstoffe verwendet werden, so ist das GHS-Symbol auf die Flasche aufzubringen. Die Etikettierung und die Beschriftung der Probengefäße nach den Vorgaben des AN (u. a. mit Probenahmedatum, -ort, -uhrzeit) erfolgt bei der Probenahme von Seiten des AG. Die Übergabe der Probengefäße hat durch den AN bis spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Bei der ersten Anlieferung von Probengefäßen sollen mindestens Gefäße für 17 der insgesamt bis zu 35 zu untersuchenden Messstellen übergeben werden. Daraufhin sollen regelmäßig (monatlich mit der Abholung von Proben) entsprechend der Anzahl gelieferter Proben weitere leere Probengefäße angeliefert werden. Sollten in einem Monat überdurchschnittlich viele Proben genommen werden, kündigt dies der AG dem AN mindestens einen Monat vor der nächsten Gefäß-Anlieferung an. Die Bereitstellung der Probengefäße wird dem AN vom AG nicht gesondert vergütet. Schäden an Probengefäßen werden je Gefäß durch den AG auf Basis des im Angebot des AN genannten Wertes (Formblatt 302 (Preisblatt)) nur erstattet, wenn die nachfolgenden Bedingungen eingetreten sind: a) Der Schaden ist im Zeitraum ab Übergabe durch den AN an den AG bis Übergabe durch den AG an den AN entstanden. b) Der Schaden muss dazu führen, dass das beschädigte Probengefäß nicht mehr für die Probenahme bzw. Probenlagerung einsetzbar ist. 3.1.6 Probenvolumen Das für die Analytik benötigte Probenvolumen steht in Abhängigkeit von den durch den AN zur Leistungserfüllung eingesetzten geeigneten Analysemethoden und ist im Angebot/Preisblatt anzugeben. Für den Fall, dass dem AN seitens des AG im Einzelfall nicht das für die jeweilige Analysemethode erforderliche Mindestprobevolumen (Wasservolumen) zur Verfügung gestellt werden kann und hierdurch die seitens des AN im Angebot angegebenen Bestimmungsgrenzen/Messunsicherheiten nicht erreicht werden kann, ist der AN entgegen der Regelungen in 3.2 nicht verpflichtet, die angebotenen Bestimmungsgrenzen/Messunsicherheiten einzuhalten. In diesen Fällen ist der AN sodann verpflichtet, die mit den vom AG zur Verfügung gestellten Probenvolumen bestmöglichen Bestimmungsgrenzen/ Messunsicherheiten zu erzielen. 3.1.7 Probentransport Der Probentransport vom Labor des AG (Wallstr. 1, 55122 Mainz) zum Labor des AN ist Bestandteil der Beauftragung und obliegt dem AN. Es ist durch den AN sicherzustellen, dass die Proben nach den Regeln der analytischen Qualitätssicherung transportiert werden, so dass eine Veränderung des Probenmaterials auszuschließen ist. Die Termine zum Probentransport sind vom AN nach Auftragserteilung mit dem AG derart abzustimmen, dass die in den jeweiligen Analysenverfahren geregelten Bearbeitungszeiten eingehalten werden. Die Vorgaben der einschlägigen DIN-Normen sind einzuhalten. Der AN gewährleistet jedoch mindestens einen monatlichen Probentransport. Zu den Terminen des Probentransports sendet der AG eine Liste der transportierten Proben an den AN. Der AG wird zur Organisation der Probentransporte am Abholort zwei Ansprechpersonen benennen, ebenso benennt der AN nach Zuschlagserteilung eine feste Ansprechperson sowie mindestens eine feste Vertretung für die Organisation. Die Wasserproben können durch den AN frühestens einen Tag nach Eingang der Proben im Labor des AG abgeholt werden. Für die Abholung stehen dem AN folgende Abholfenster zur Verfügung: - Montag - Donnerstag: zwischen 09:00 Uhr und 14:30 Uhr - Freitag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr Die Kosten, die dem AN im Rahmen des Transports und der Logistik entstehen, werden vom AG nicht gesondert vergütet. 3.1.8 Probenlagerung Der AN hat die Proben vom Probeneingang bis zur Analyse entsprechend den einschlägigen DIN-Verfahren aufzubewahren. Der Probeneingang und die Probenlagerung im Labor des AN ist im Analysenbericht (siehe auch Ziffer 3.5) zu dokumentieren. 3.1.9 Überschüssiges Probenmaterial Der AN ist verpflichtet, den Rest der Probe unter den unter 3.1.8 spezifizierten Bedingungen so lange zu lagern, bis die Messergebnisse validiert und abgenommen wurden. Der AG nimmt die Ergebnisse innerhalb von 8 Wochen nach Übermittlung ab. Überschüssiges und nicht mehr benötigtes Probenmaterial wird danach vom AN entsorgt. 3.2 Analyseverfahren Die vom AN vorgesehene Analysemethode sowie deren Kosten und - unter Einhaltung der vom AG genannten Mindestvorgaben - die angebotene Bestimmungsgrenze bzw. Messunsicherheit für die einzelnen Parameter sind im Formblatt 302 (Preisblatt) anzugeben. 3.3 Modellierung des Grundwasseralters Die Auswertung der gemessenen Daten, d.h. die Modellierung des Jungwasseranteils im Grundwasser und dessen mittlerer Verweildauer, muss mittels eines Exponential- oder Piston-Flow-Modells oder einer Reihenschaltung von Exponential- und Piston-Flow-Modell durchgeführt werden. Die Wahl des Modells ist abhängig von der Hydrogeologischen Einheit und der Lithologie (vergleiche Anhang 1 zur LB). Der AN übermittelt dem AG einen begründeten Vorschlag bzgl. der Wahl des Modells je Messstelle per E-Mail. Die Entscheidung, welches Modell je Messstelle anzuwenden ist, obliegt dem AG. Die Entscheidung teilt der AG, welcher hier durch die zuständige Referatsleitung vertreten wird, per E-Mail dem AN mit. Die Modellierung des Jungwasseranteils und der mittleren Verweildauer muss jeweils individuell für die neun Untersuchungsräume stattfinden. Die Modellierung wird nicht gesondert vergütet; die Vergütung ist in der Preispauschale für den Abschlussbericht (s. 3.6) enthalten. 3.4 Besprechung zur Projektplanung und zur Darlegung des Projektfortschritts Während der Vertragslaufzeit finden drei Treffen in Form einer Videokonferenz zwischen dem AN und dem AG statt. Die erste Besprechung findet innerhalb der ersten zwei Wochen nach Zuschlagserteilung und vor dem ersten Probennahmetermin statt und dient der Planung der Probennahmen. Die anderen beiden Besprechungen zum Verlauf der Messkampagne, zur Klärung von Fragen seitens des AG und zur Besprechung und Vorstellung der Ergebnisse finden während der Vertragslaufzeit statt. Die Terminierung erfolgt durch den AG und wird dem AN mindestens zwei Wochen im Vorfeld mitgeteilt. Ein Gesprächsprotokoll muss seitens des AN nicht gefertigt werden. Die Besprechungen werden nicht gesondert vergütet. 3.5 Übermittlung der Analyseergebnisse Die Analyseergebnisse sind durch den AN an zwei vom AG zu benennende Ansprechpersonen im LfU zu übermitteln. Die Übermittlung der Analyseergebnisse muss in Form einer Excel-Tabelle erfolgen, andere Dateiformate bedürfen der Absprache mit dem AG. Die Übermittlung der Analyseergebnisse muss folgende Punkte beinhalten und per E-Mail an den vom AG noch zu benennenden Adressatenkreis versandt werden: 1. Analysierter Parameter 2. Analyseergebnis mit allen signifikanten Stellen und Angabe der Einheit 3. Analyseverfahren 4. Bestimmungsgrenze oder Messunsicherheit 5. Probenahmedatum (wird vom AG mitgeteilt) 6. Messstellenbezeichnung (wird vom AG mitgeteilt) 7. Bemerkungen wie z. B. Auffälligkeiten bei der Analytik Die Kosten, die dem AN im Rahmen der Erstellung und Übermittlung der Analyseergebnisse entstehen, werden vom AG nicht gesondert vergütet. 3.6 Übermittlung des Abschlussberichts Die Übermittlung der Auswertung und Interpretation der Daten muss in einem Bericht (PDF) erfolgen, der die neun unterschiedlichen Untersuchungsgebiete (s. Anhang 1 zur LB) getrennt voneinander betrachtet. Der Bericht, der die Auswertung und Interpretation der Daten enthält, muss mindestens folgende Punkte enthalten: 1. Beschreibung der Analysemethoden 2. Beschreibung der Lokalität, Geologie, Hydrogeologie und Hydrochemie entsprechend der durch den AG zur Verfügung gestellten Informationen 3. Beschreibung und Begründung der genutzten Modelle zur Modellierung des Grundwasseralters 4. Messergebnisse 5. Modellierungsergebnisse, d.h. die Grundwasseraltersstruktur in Form des Jungwasseranteils und der mittleren Verweildauer 6. Plausibilisierung der Ergebnisse 7. Interpretation und Diskussion der Ergebnisse Die Kosten, die dem AN im Rahmen der Erstellung und Übermittlung des Abschlussberichtes sowie bei den damit verbundenen Leistungen (insb. Modellierung gemäß Ziffer 3.3) entstehen, werden vom AG im Rahmen der im Preisblatt angegebenen Pauschale für die Auswertung vergütet.
Haupterfüllungsort Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Ausführungsfristen Laufzeit bzw. Dauer Ende 31.12.2025
Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis
Nebenangebote: Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1) er über einschlägige Erfahrung in Bezug auf die Analytik und Modellierung des Jungwasseranteils und der mittleren Verweildauer von Grundwasserproben verfügt. Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter mindestens zwei (2) mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte mit seinem Angebot einreichen; dafür ist je Referenz eine entsprechende Erklärung unter Nutzung des Formulars 311 mit dem Angebot abzugeben. Vergleichbar sind insbesondere solche Referenzen, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen: a) Probenanzahl bzw. bei mehrjährigen Verträgen durchschnittliches jährliches Probenvolumen von mindestens 10 Proben b) Abgeschlossen (Vertragsende muss nach dem 01.01.2019 liegen) oder bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch laufenden Projekten Vertragsbeginn vor 05/2023 c) vergleichbar mit den hier angebotenen Analysemethoden/-verfahren d) vergleichbar mit den hier anfallenden Probenmatrizes Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder 2) die von ihm zum Einsatz geplante Person in der Funktion der Laborleitung über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität im Studienfeld Geowissenschaften, Umweltnaturwissenschaften, Physik oder Chemie verfügt. Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter ein Scan des Studiennachweises mit seinem Angebot einreichen. 3) er im Rahmen des geforderten Qualitätsmanagementverfahrens einen Qualitätsmanagementbeauftragten einsetzen wird, der über einen Abschluss (mind. Bachelor) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität im Studienfeld Geowissenschaften, Umweltnaturwissenschaften, Physik oder Chemie verfügt. Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter ein Scan des Studiennachweises mit seinem Angebot einreichen. 4) er über ausreichende geeignete Laborpersonalkapazitäten sowie qualitativ / technisch geeignete Gerätschaften zur Erfüllung des Auftrags verfügt. 5) er die gesamte Leistung / den gesamten Auftrag im eigenen Unternehmen erbringt oder Teile der Leistung / des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Sofern eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist, hat der Bieter die Teile des Unterauftrags zu benennen. In diesem Zusammenhang wird auf das Kapitel 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 410a) verwiesen. 6) er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle / Begehungen bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle / Begehung auch auf diese Bereiche; hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer einzuholen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist eine Kontrolle / Begehung durchzuführen; sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Begehung / Kontrolle kommt nur bei den Bietern zum Tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Begehung / Kontrolle aller Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben, ist nicht vorgesehen. Sonstige Vorlage der entsprechend ausgefüllten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Formular 303. Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder 305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334).
Wesentliche Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Angebotene Skonti werden berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOL/B
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 20.09.2024 um 10:00 Uhr Bindefrist des Angebots 18.10.2024
Zusätzliche Angaben Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 12.09.2024 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYLND | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 188060 vom 10.09.2024 |