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Titel
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Umweltbaubegleitung (UBB)
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberDie Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung West Vergabestelle
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur
AusführungsortDE-65203 Wiesbaden
Frist28.01.2025
Vergabeunterlagenvergabe.autobahn.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1945f2d9a2a-65566689b5060fee
Beschreibung

1. Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West

Bahnhofsplatz 1

DE-56410 Montabaur

E-Mail: Vergabe.west@autobahn.de

Internet-Adresse: www.autobahn.de


2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung.

Vergabenr. 02-24-1012_02-24-1014.


3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen).


4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):.


5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Für die Planungen des 6-streifigen Ausbaus der A 643 zwischen den Anschlussstellen (AS) Mainz-Gonsenheim und AS Mainz-Mombach und insbesondere für den Ersatzneubau der Vorlandbrücke Mombach (ASB-Nr. 5915911 Teilbauwerke A, B, C, D, E und F) sind Baugrunduntersuchungen notwendig. Dafür werden im Bereich der zukünftigen Pfeilerachsen Bohrungen (DN 150 ... 200) mit 30 - 50 m Tiefe durchgeführt. Zusätzlich werden Rammkernsondierungen (RKS) und Rammsondierungen (DPH) mit kleineren Durchmessern durchgeführt. Das Brückenbauwerk befindet sich im Zuge der Bundesautobahn 643 zwischen den Anschlussstellen Mainz-Gonsenheim und Mainz-Mombach. Konzipiert wurde das Bauwerk als 2-zelliger Spannbeton-Hohlkasten. Bedingt durch den Bauwerkszustand - Zustandsnote TBW A 2,5 und TBW B 2,8 (Brückenhauptprüfung 2021) sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Geplant ist der Bau einer Unterstützung im Bereich der gesamten Vorlandbrücke in Mainz-Mombach. Menge und Umfang: Umweltbaubegleitung (UBB) Teil 1 & Teil 2 Ort der Leistung: Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung West Außenstelle Wiesbaden Hagenauerstraße 44 65203 Wiesbaden A643 Anschlussstellen (AS) Mainz-Gonsenheim und AS Mainz-Mombach Ersatzneubau der Vorlandbrücke Mombach.


6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung.


7. Nebenangebote sind nicht zugelassen.


8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Ausführungsbeginn: 6 Werktage nach Zuschlagserteilung Ausführungsende: August 2026.


9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter (URL:) vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur Deutschland Internet-Adresse (URL): Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Siehe oben Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur Deutschland.


10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 28.01.2025 11:00 Ablauf der Bindefrist: 25.02.2025.


11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: entfällt.


12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: .


13. Ggf . mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: - Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen, - gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe - dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. - dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation besitzt. Mindeststandard: Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 500.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000 € Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Versicherungsnachweis bzw. Zusicherung der Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung auf Abschluss oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Es ist nur der Umsatz anzugeben, den der Bieter mit eigenem Personal (keine Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer) erwirtschaftet. Benennung von mindestens zwei vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre ab Veröffentlichungsdatum des Vergabeverfahrens. Mindeststandard: Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Umweltbaubegleitung Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Ein Mitarbeiter für die Projektleitung und ein Mitarbeiter die Stellvertretende Projektleitung benennen: Mindeststandard: Für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung: - Abgeschl. Fach-/Hochschul- oder Uni-studium (Bachelor/Master/Dipl.-Ing.) im Bereich Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung/Umwelt-schutz- oder -planung/Landschaftsökologie/Biologie oder vergleichbar - min. 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Landschaftsarchitektur/ Landschaftsplanung/Umwelt-schutz- oder -planung/Landschaftsökologie/Biologie oder vergleichbar Der Bieter hat mit seinem Angebot die Berufserfahrung jeder benannten Person nachzuweisen. Der Bieter hat entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen und einem formlosen Lebenslauf zu den angegebenen Personen mit dem Angebot einzureichen, aus dem sich die geforderte Berufserfahrung zweifelsfrei ergibt. Wird einer der o.g. Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Bieters wegen fehlender Eignung.


14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis Ja.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 191236 vom 20.01.2025