Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel
Drucken  
Sanierung Regenüberlaufbecken, Kläranlage Leuzbach - Tief- und Betonarbeiten: Bodenlieferung
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberVerbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld Vergabestelle
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
VergabestelleVerbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld Vergabestelle
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
AusführungsortDE-57610 Almersbach
Frist18.02.2025
Vergabeunterlagenwww.subreport-elvis.de/E86177435
Beschreibung

a) Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld

Rathausstr. 13

DE-57610 Altenkirchen

Telefon: 0268185264

 

E-Mail: vergabestelle@vg-ak-ff.de

Internet: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de

 

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer 65/2024

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

elektronisch

in Textform

 

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung

57610 Leuzbach

Kläranlage Leuzbach

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Sanierung Regenüberlaufbecken, Kläranlage Leuzbach - Tief- und Betonarbeiten

Bodenaushub 280 m³

Bodenentsorgung 90 m³

Füllboden liefern und einbauen 50 m³

Stahlbeton 22 m³

Betonstabstahl BSt500S (A) 3 t

Kabelschutzrohr 400 m

Betonpflaster 155 m²

Randsteine 70 m

 

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage

Zweck des Auftrags

 

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe

f) nein

 

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: 04/2025

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 09/2025

 

j) Nebenangebote

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.subreport.de/E86177435

 

Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.

 

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

 

o) Ablauf der Angebotsfrist am 18.02.2025 um 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist am 18.03.2025

 

p) Adresse für elektronische Angebote www.subreport.de/E86177435

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

 

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

100 % Preis

 

s) Eröffnungstermin am 18.02.2025 um 09:00 Uhr

Ort

Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld

Rathaus Altenkirchen

Rathausstraße 13

57610 Altenkirchen

Zimmer 115

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen

Keine

 

t) geforderte Sicherheiten

Mängelansprüche, Vertragsstrafen

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen.

- 0,1 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Abrechnungssumme (Schlussrechnung, ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringe

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

 

 

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

 

 

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich liegt den Vergabeunterlagen bei.

 

Sonstiger Nachweis:

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Submission, die Vorlage der Urkalkulation oder die Aufgliederung der Einheitspreise zu fordern. Die Urkalkulation ist ohne Sperrvermerk einzureichen. Ein entsprechendes Etikett wird seitens der Vergabestelle zur Verfügung gestellt.

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle

Stiftsstraße 9, 55116 Mainz

Sonstiges

Bevorzugungsregelungen nach dem Sozialgesetzbuch IX

Öffentliche Aufträge, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219 Abs. 1 SGB IX) oder Blindenwerkstätten aufgeführt werden können, werden bevorzugt diesen Werkstätten angeboten (§§ 224 und 226 SGB IX). Diese Bestimmung ist auch auf Inklusionsbetriebe im Sinne des § 215 SGB IX anzuwenden (§ 224 Abs. 2 SGB IX). Gleiches gilt für Einrichtungen anderer Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind.

- Bei der Wertung der Angebote erhalten anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannte Blindenwerkstätten einen Abschlag in Höhe von 15 %.

- Bei der Wertung der Angebote erhalten anerkannte Inklusionsbetriebe einen Abschlag in Höhe von 10

%.

Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:

Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sons

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 190611 vom 22.01.2025