Titel | Biota-Untersuchungen auf prioritäre Schadstoffe gemäß Wasserrahmenrichtlinie | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover Podbielskistraße 166 30177 Hannover | |
Ausführungsort | DE-30177 Hannover | |
Frist | 28.03.2025 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.niedersachsen.de/…/documents | |
Beschreibung | a) Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Podbielskistraße 166 30177 Hannover Fax +49 51189848199 E-Mail: daniel.maniak@lzn.de b) Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle c) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJM Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen d) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHJM/documents e) Art und Umfang der Leistung Für den NLWKN sollen Biota-Untersuchungen auf prioritäre Schadstoffe gem. Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. f) Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung Preis Pflichtparameter 36 % Garantierte Bestimmungsgrenzen Pflichtparameter 48 % Garantierte Bestimmungsgrenzen Zusatzparameter 16 % g) Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: 1. Zuschlagskriterium "Preis Pflichtparameter" (36 %) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Festpreises für die Pflichtparameter. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis unter Berücksichtigung aller Pflichtparameter er-hält 360 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises für die Pflichtparameter 324 Punkte von 360 möglichen Punkten. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die angebotenen Preise für die Zusatzparameter fließen nicht in die Wertung der Angebote ein. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Angebot für die Zusatzparameter (Pos. 2 des Angebotsvordrucks) von der Wertung ausgeschlossen wird, wenn der angebotene Preis für das Paket aller Zusatzparameter 200,00 % oder mehr des günstigsten Preises für das Paket aller Zusatzparameter über dem eines anderen Bieters beträgt. 2. Zuschlagskriterium "Garantierte Bestimmungsgrenzen Pflichtparameter" (48%) Die vom jeweiligen Bieter garantierten Bestimmungsgrenzen (BG) aller 24 Pflichtparameter werden für je-den Analyten nach dem folgenden Schema mit Leistungspunkten bewertet: 20 Punkte = BG in geforderter Größenordnung + niedrigste BG aller Bieter 15 Punkte = BG in geforderter Größenordnung 5 Punkte = BG nicht in geforderter Größenordnung + niedrigste BG aller Bieter 0 Punkte = BG nicht in geforderter Größenordnung Die maximale Anzahl der zu vergebenden Punkte beträgt in diesem Zuschlagskriterium 480 Punkte. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 3. Zuschlagskriterium "Garantierte Bestimmungsgrenzen Zusatzparameter" (16%) Die vom jeweiligen Bieter garantierten Bestimmungsgrenzen (BG) aller Zusatzparameter werden für jeden Analyten nach dem folgenden Schema mit Leistungspunkten bewertet: 10 Punkte = BG in geforderter Größenordnung + niedrigste BG aller Bieter 7 Punkte = BG in geforderter Größenordnung 3 Punkte = BG nicht in geforderter Größenordnung + niedrigste BG aller Bieter 0 Punkte = BG nicht in geforderter Größenordnung Im Falle einer Angebotsabgabe für Pos. 2 des Angebotsvordrucks sind alle Zusatzparameter vollständig anzubieten, andernfalls bleiben die unvollständig angebotenen Zusatzparameter bei der Bewertung unberücksichtigt. Die maximale Anzahl der zu vergebenden Punkte beträgt in diesem Zuschlagskriterium 160 Punkte. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl erteilt. Insgesamt können maximal 1.000 Punkte erreicht werden. Sollten zwei Angebote, die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Garantierte Bestimmungsgrenzen Pflichtparameter" den Zuschlag. h) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen. i) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein j) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 4 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 3 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 5 bis 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2 und 3 UVgO steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen eine Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde gem. Norm DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-3 bzw. ISO/IEC 17025:2017 von einer von EA2 / ILAC3 evaluierten Akkreditierungs-stelle als Nachweis, dass alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gem. der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllt werden, einzureichen. Darüber hinaus hat der Bieter mit seinen Angebotsunterlagen eine Übersicht über die Teilnahme an relevanten Ringversuchen der vergangenen 3 Jahre einschl. der Ergebnisse Ihres Labors einzureichen. Sonstige Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen das ausgefüllte Dokument "Anlage Stoffliste Biota" einzureichen. Nähere Informationen hierzu sind den Ziffern 1.13. und 1.14. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen. k) Wesentliche Zahlungsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. l) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 28.03.2025 um 10:00 Uhr Bindefrist des Angebots 12.05.2025 m) Zusätzliche Angaben Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen. Angebote sind elektronisch einzureichen. Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen. Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. n) Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRHJM | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 192080 vom 06.03.2025 |