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Titel

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Ausbau eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Landratsamt Bad Dürkheim
Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim

Ausführungsort

DE-67098 Mundhardterhof

Frist

21.04.2016

Beschreibung

a) Kreisverwaltung Bad Dürkheim

Postfach 1562

67089 Bad Dürkheim

Telefon: 06322 961-1300

Telefax: 06322 961-81300

 

E-Mail: holger.eichner@kreis-bad-duerkheim.de

 

b) Aktenzeichen: 1/13/Ei

 

c) Markterkundungsverfahren des Landkreises Bad Dürkheim zur Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten

 

Der Landkreis Bad Dürkheim beabsichtigt, zum Zweck des beschleunigten Ausbau eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes im Rahmen einer kooperativen Eigeninitiative ein sog. Cluster (regionales Ausbaugebiet) zu bilden. Er unterstützt damit, zusammen mit den beteiligten Gemeinden, die Zielsetzung des Landes Rheinland-Pfalz, bis zum Jahr 2018 im Kreisgebiet einen flächendeckenden Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternetdiensten mit mindestens 50 Mbit/s zu ermöglichen. Der Landkreis Bad Dürkheim umfasst eine Fläche von rd. 595 qkm und hat rd. 131.500 Einwohner (EW); das entspricht einer Bevölkerungsdichte von rd. 221 EW/qkm. Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche liegt bei 12%. Damit ergibt sich eine Siedlungsdichte von 1.872 Einwohnern pro qkm Siedlungs- und Verkehrsfläche. Der Landkreis Bad Dürkheim liegt im Süden des Landes Rheinland-Pfalz und gehört zur Metropolregion Rhein-Neckar. Vorhandene sog. „weiße NGA-Flecken“ sollen mit Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, mindestens jedoch mit 30 Mbit/s erschlossen werden1).

 

d) Verfahrensgegenstand Gegenstand des Verfahrens ist die Aufforderung zur Bekanntgabe von Investitionsabsichten zum eigenwirtschaftlichen Auf- bzw. Ausbau (d.h. ohne öffentliche Zuschüsse) von NGA-Netzen mit mind. 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s in den Gemeinden des Landkreises Bad Dürkheim in den nächsten drei Jahren. Zusätzlich sollen verbindliche Angaben zu vorhandenen NGA-Infrastrukturen gemacht werden. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein nichtförmliches Markterkundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG2) bzw. des Vergaberechts. Der Landkreis Bad Dürkheim bzw. die durch ihn vertretenen Cluster-Gemeinden behalten sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung von Vergabeverfahren sowie den Abschluss von Verträgen vor.

 

e) Ziel der Markterkundung Das nichtförmliche Markterkundungsverfahren dient der Feststellung, ob und wenn ja, welche Gebiete bereits mit NGA-Breitbandanschlüssen (mind. 30 Mbit/s) versorgt sind und welche Gebiete in den kommenden drei Jahren verbindlich und ohne öffentliche Zuschüsse mit einem NGA-Netz (mind. 30 Mbit/s) ausgebaut werden sollen. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens prüft der Landkreis Bad Dürkheim, ob weitere Maßnahmen zur Erschließung unterversorgter Gebiete einzuleiten sind. Das Markterkundungsverfahren gilt für den gesamten Landkreis Bad Dürkheim, dessen angehörige Gemeinden aus der Tabelle im Anhang entnommen werden können. Anforderungen an die Markterkundung

 

f) Der Landkreis Bad Dürkheim fordert die Telekommunikationsunternehmen auf, folgende Angaben zu machen:

 

A Meldung der vorhandenen Infrastrukturen: 1) Bekanntgabe von Räumen im Kreisgebiet, die mit weniger als 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden: Georeferenzierte kartografische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS-Format, bevorzugt ESRI-Shapefile (*.shp). Angabe der aktuellen Upload- und Downloadgeschwindigkeiten beim Endkunden. 2) Bekanntgabe von Räumen im Kreisgebiet, die bereits mit mind. 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden: Georeferenzierte kartografische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS-Format, bevorzugt ESRI-Shapefile (*.shp). Angabe der aktuellen Upload- und Downloadgeschwindigkeiten beim Endkunden. 3) Bekanntgabe von Räumen im Kreisgebiet, die bereits mit mind. 50 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden: Georeferenzierte kartografische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS-Format, bevorzugt ESRI-Shapefile (*.shp). Angabe der aktuellen Upload- und Downloadgeschwindigkeiten beim Endkunden. 4) Bekanntgabe nutzbarer Leerrohr- und Leitungskapazitäten: Georeferenzierte kartografische Darstellung der vorhandenen Netze im GIS-Format, bevorzugt ESRI-Shapefile (*.shp).

 

B Meldung der Ausbauplanungen: 1) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung3). Eine bloße Absichtserklärung reicht nicht aus. 2) Detaillierte georeferenzierte kartografische Darstellung der geplanten 30 Mbit/s und 50 Mbit/s Breitbandnetze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS-Format, bevorzugt ESRI-Shapefile (*.shp).

 

C Weitere Nachweise: 1) Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzangaben). 2) Angaben zur einzusetzenden Breitbandtechnologie. 3) Angaben zur Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Technologie. 4) Angaben über den zu erwartenden Versorgungsgrad im Ausbaugebiet. 5) Angaben zum Sicherheitskonzept gem. § 109 Abs. 4 TKG. 6) Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis.

 

g) Sonstiges Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Breitbandversorger müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturen im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.4) Für den NGA-Ausbau werden zugrunde gelegt: die Leitlinien der EU-Kommission für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 25/01; EU 2014/C 198/30) vom 26.01.2013, EU-Kommission: „Staatliche Beihilfe SA.38348 (2014/N)-Deutschland, Aufbau einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung in Deutschland“ vom 15.06.2015, die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung) vom 15.06.2015 die Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015, die Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz „Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen“ vom 11.11.2015.

 

h) Die Daten werden vom Landkreis Bad Dürkheim ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung der Projektgebiete verwendet. Die Kosten der Teilnahme an dem Markterkundungsverfahren können nicht ersetzt werden. Fristen Fristende für die Einreichung von Bekundungen: 21. April 2016 Die Bekundungen sind einzureichen bei: Kreisverwaltung Bad Dürkheim Referat 13 Philipp-Fauth-Straße 11 67098 Bad Dürkheim Ansprechpartner: Holger Eichner Tel.: 06322 961 1300 Fax: 06322 961 8 1300 E-Mail: holger.eichner@kreis-bad-duerkheim.de

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 135463 vom 22.03.2016

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