Titel | Durchführung von Boden-/Klärschlammsubstratverwertung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | AZV Abwasserzweckverband Naumburg/Saale Linsenberg 100 06618 Naumburg | |
Ausführungsort | DE-06618 Wethau | |
Frist | 16.01.2019 | |
Beschreibung | 1. Abwasserzweckverband Naumburg Linsenberg 100 06618 Naumburg Telefon: +49 3445 707650 Telefax: +49 3445 707660
E-Mail: vergabe@azv-naumburg.de Internet: www.abwasserzweckverband.de
2.a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
b) Vertragsart: Dienstleistungen
c) Geschäftszeichen: 181070-2019
3.a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung Die Klärschlammvererdungsanlage der KA Bad Kösen besteht insgesamt aus 5 foliengedichteten Becken. Zu räumen sind die Becken II und V, mit je einem Volumen von 1.350 m³. Das ausgebaggerte Boden-/Klärschlammsubstrat wird auf LKW des AN übernommen und zum Lager des AN oder direkt zur Verwertung transportiert. Die Prüfberichte (EUROFINS, 07/2018) zur Klärschlammuntersuchung sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Verwertung hat vorrangig landwirtschaftlich bzw. im Landschaftsbau zu erfolgen. Als alternativer Verwertungsweg ist die thermische Verwertung als Mitverbrennung im Falle der Überschreitung der Grenzwerte für die stoffliche Verwertung (AbfKlärV, DüMV) zu wählen. Die Becken sind in Erdbauweise errichtet worden und haben eine Dichtung gegen das Erdreich aus verschweißten Kunststoffdichtungsbahnen. Diese sind aus PEHD und 1.5 mm dick. Die Dichtung darf auf keinen Fall beschädigt werden. Für die Zuwegung zu den Becken existiert ein eigenes Tor. Aufgrund der Befestigungsart und der Belastbarkeit der Räumwege muss der Bagger mit Ketten ausgestattet sein. Für das Becken II ist ein zentraler Räumweg in der Mitte vorgesehen. Für das Becken V ist eine Räumung von drei Seiten von außen vorgesehen (alternativ kann ein provisorischer, zentraler Räumweg errichtet werden). Hierfür werden Bagger mit großer Reichweite (Hydraulikbagger- Reichweite 18 - 22 m, bis 40 t Betriebsgewicht und Tiefenkontrolleinrichtung GPS oder Laser) eingesetzt. Die Größe und Anzahl der LKW (mit Allradantrieb, Frontlader, LKW-Kipper) ist hinsichtlich Lade- und Transporttechnologie durch den AN festzulegen. Die Lösbarkeit ist ähnlich Bodenklassen 3 und 4, überwiegend stichfest mit pflanzlichen Bestandteilen (Schilf). Der kommunale Klärschlamm besitzt einen geringen bis mäßigen Schadstoffgehalt entsprechend Klärschlammverordnung (AbfKlärV). Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Kennzeichnung gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV): Abfallschlüssel 19 08 05
b) CPV-Nr. Hauptteil: Schlammentsorgung (90513900-5)
c) Unterteilung in Lose keine Teilung in Lose
d) Ausführungsort Vererdungsbecken II und V Kläranalage Bad Kösen Am Ziegeleiloch 1 06628 Bad Kösen
e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn: 25.02.2019 Ende: 10.05.2019
4.a) Anforderung der Unterlagen Wie Hauptauftraggeber siehe 1.
b) Frist 18.01.2019 - 10:00 Uhr
5.a) Ablauf der Angebotsfrist 18.01.2019 - 10:00 Uhr
b) Anschrift Wie Hauptauftraggeber siehe 1.
c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
6. Kaution und Sicherheiten entfällt
7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Zahlung nach VOL/B § 17, Zahlungen erfolgen innerhalb 30 Tage, netto. Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)
a) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen und Lieferanten (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOL). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen und Lieferanten (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung „Bewerbererklärung“ vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise der Eigenerklärung „Bewerbererklärung" sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von sechs Kalendertagen vorgelegt werden.
c) Bei Einsatz von Nachunternehmen ist die ausgefüllte Eigenerklärungen „Bewerbererklärung“ auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise der Eigenerklärung „Bewerbererklärung" sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von sechs Kalendertagen vorgelegt werden.
d) Weitere Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben, auch für die vorgesehenen Nachunternehmen: - Eigenerklärung Tariftreue nach § 10 LVG LSA (Anlage 1) - Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen nach § 12 LVG LSA (Anlage 3) - Eigenerklärung Nachunternehmer nach § 13 LVG LSA (Anlage 2) - Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 17 und 18 LVG LSA (Anlage 4) - Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (Anlage 6) - Bietergemeinschaftserklärung - Geräteliste zur Durchführung der Leistung Weiterhin ist auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers zu übergeben: - Nachweis / Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG - Einsammel- und Transportgenehmigung von Klärschlammen (des Klärschlammsubstrates) - Genehmigungen/ Prozessbeschreibung für den gewählten Entsorgungsweg (Kompostierung-Landschaftsbau, landwirtschaftliche Verwertung oder thermische Verwertung) - aktuelle Annahmebedingungen für die entsprechende Betriebsstätte (Annahmegrenzwerte) - Eichschein der Waage(n) für Wiegungen - Vordruck Übernahmeschein zum Nachweis der Übernahme von Abfällen, Anlieferungserklärung/Wiegeschein zum Nachweis der umweltrechtlichen Unbedenklichkeit der angelieferten Abfälle, die Einhaltung der Annahmebedingungen und Richtigkeit der Angaben (Entsorgungsmengen) - Nachweise über die ordnungsgemäße Klärschlammverwertung der übernommenen Klärschlämme (-substrates) - 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre - Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Handelsregisterauszug
10. Zuschlags- / Bindefrist 20.02.2019
11. Zuschlagskriterien wirtschaftlichstes Angebot
12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen Ja, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind zugelassen.
13. Sonstige Angaben Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. ----------------------------------- Hinweis zu Auskünften: Nur in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail); Eventuelle Anfragen von Bewerbern zu den Vergabeunterlagen sind bis einschließlich 16.01.2019 12:00 Uhr gegenüber der Vergabestelle schriftlich (per Fax oder E-Mail) zu stellen. Ein rechtzeitige Beantwortung darüber hinausgehende Anfragen kann nicht gewährleistet werden. ----------------------------------- zu 12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen: Mindestbedingungen für die Nebenangebote sind die Bedingungen des Hauptangebotes. ----------------------------------- Nachprüfstelle: Landesverwaltungsamt Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 06612 Halle (Saale) | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 147954 vom 06.01.2019 |