Titel | Durchführung von Grund-, Oberflächen- und Sickerwasseruntersuchungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | AU Consult GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg | |
Ausführungsort | DE-86153 Augsburg | |
Frist | 18.01.2019 | |
Beschreibung | a) AU Consult GmbH Provinostraße 52 (Martinipark – Gebäude A15) 86153 Augsburg Tel.: +49 (0) 821 26 199-0 Fax: +49 (0) 821 26 199-30
Internet: www.au-consult.de E-Mail: info@au-consult.de
b) Deponie Schwaiganger, „Am Roßgraben“ und „Am Isarhorn“ - Nachsorgebetreuung hier: Angebotsanfrage für Untersuchung Grund-, Sickerwasser-, Oberflächen- und Kontrolldränagewasser Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage unserer Tätigkeit im Rahmen der Nachsorgebetreuung der Deponie Schwaiganger sind wir vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen beauftragt, die Grund-, Oberflächen- und Sickerwasseruntersuchungen der Deponien Schwaiganger, „Am Roßgraben“ und „Am Isarhorn“ auszuschreiben. Die Beauftragung sieht einen Zeitraum von 5 Jahren (2019 bis 2023) vor.
1. Allgemeines Über den Zeitraum von 5 Jahren (2019 bis 2023) sind auf den Deponien Schwaiganger, „Am Roßgraben“ und „Am Isarhorn“ teilweise Sicker-, Oberflächen-, Grund- und Kontrolldränagenwasseruntersuchungen (siehe Leistungverzeichnis) durchzuführen. Die Untersuchungen werden auf sämtlichen Deponien vierteljährlich (Februar, Mai, August und November) durchgeführt. Die Untersuchungen beinhalten neben der Probennahme, den Transport ins Labor, die Analyse an sich und die Entsorgung der Proben. Von allen Untersuchungen sind kurze Gutachten zu erstellen, in denen die Untersuchungsergebnisse aufgeführt, kurz erläutert und beurteilt werden. Bei den Grundwasseruntersuchungen sind die Werte im Benehmen mit den hydrogeologischen Bedingungen zu erläutern und zu beurteilen. Die Anzahl der zu erstellenden Gutachten ist untenstehend zu entnehmen. Die Daten sind zusätzlich, wie im LfUMerkblatt 3.6/2 in der jeweils aktuelle Ausgabe aufgeführt, digital dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim (nach deren Vorgaben, SEBAM) einfach zu übergeben. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
2. Qualitätssicherung/Zertifikate Für das angebotene Leistungsspektrum sind der Preismitteilung folgende Nachweise/Angaben beizulegen: 2.1 Grund-, Sickerwasser-, Oberflächen und Kontrolldränagenwasseruntersuchungen: Vorlage einer staatlichen Zulassung der „Leitstelle für analytische Qualitätssicherung (AQS) bei Grund- und Abwasseruntersuchungen“ am Bayrischen Landesamt für Wasserwirtschaft. Gegeben falls sind die Parameter, die nicht im eigenen Labor bearbeitet werden, mit Angabe des Fremdlabors (Name und Firmenanschrift) aufzulisten. Die überwiegende Leistung ist im eigenen Labor zu erbringen.
3. Preisbindung und Vergütung Das Angebot gilt bis zum 31.12.2023. Eine jährliche Anpassung der Preise erfolgt nicht. Zahlungsziel sind vier Wochen.
4. Analyseumfang
4.1 Deponie Schwaiganger -
Grundwasser: Das Grundwasser der Deponie Schwaiganger ist auf Grundlage des Merkblattes 3.6/2 im jeweils aktuellen Stand, Anlage 3, Ziffer 3.1 des Landesamtes für Umwelt zu beproben und zu analysieren. Die Standardprogramme sind alle 3 Monate beginnend im Februar (März) 2019 durchzuführen. Im Februar 2019 und 2022 ist ein Übersichtsprogramm (1x je 3 Jahre) zu erstellen. Das Übersichtsprogramm ersetzt das jeweilige Standardprogramm. Die Pegeldaten sind in der Anlage zur Deponie Schwaiganger zusammengefasst. Ein Lageplan der Probenahmestellen ist in der Anlage zur Deponie Schwaiganger enthalten. Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach zu übersenden: · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Abfallwirtschaft, Sachgebiet 50) · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Staatliches Gesundheitsamt, Sachgebiet 6) · Wasserwirtschaftsamt Weilheim (SEBAM) Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach und als PDF zu übersenden: · AU Consult GmbH.
Sickerwasser: Das Sickerwasser der Deponie Schwaiganger ist auf Grundlage des Merkblattes 3.6/2 im jeweils aktuellen Stand, Anlage 3, Ziffer 3.2 des Landesamtes für Umwelt vierteljährlich zu beproben und zu analysieren. Die Standardprogramme sind alle 3 Monate beginnend im Februar 2019 durchzuführen. Im Februar 2019 und 2022 ist ein Übersichtsprogramm (1x je 3 Jahre) zu erstellen. Das Übersichtsprogramm ersetzt das jeweilige Standardprogramm. Die Messtellendaten sind in der Anlage zur Deponie Schwaiganger zusammengefasst. Ein Lageplan der Probenahmestellen ist in der Anlage zur Deponie Schwaiganger enthalten. Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach zu übersenden: · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Abfallwirtschaft, Sachgebiet 50) · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Staatliches Gesundheitsamt, Sachgebiet 6) · Wasserwirtschaftsamt Weilheim (SEBAM) Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach und als PDF zu übersenden: · AU Consult GmbH. -
Oberflächenwasser: Das Oberflächenwasser (unbelastetes Betriebsflächenwasser) ist auf Grundlage des Merkblattes 3.6/2 im jeweils aktuellen Stand, Anlage 3, Ziffer 3.3 des Landesamtes für Umwelt zu beproben und zu analysieren. Die Messtellendaten sind in der Anlage zur Deponie Schwaiganger zusammengefasst. Ein Lageplan der Probenahmestellen ist in der Anlage zur Deponie Schwaiganger enthalten. Bei Trockenheit sind die Probenbehälter beim Deponiepersonal zu hinterlegen, so dass bei Möglichkeit die Probenahme im Rahmen der Nachsorge vorgenommen werden kann. Die genommenen Proben müssen dann auf Anforderung abgeholt werden. Dies ist im Einheitspreis zu berücksichtigen. Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach zu übersenden: · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Abfallwirtschaft, Sachgebiet 50) · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Staatliches Gesundheitsamt, Sachgebiet 6) · Wasserwirtschaftsamt Weilheim (SEBAM) Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach und als PDF zu übersenden: · AU Consult GmbH. -
Kontrolldränagenwasser: Das Kontrolldränagewasser aus der Grundwasserdränage (Schacht K1) ist auf Grundlage des Merkblattes 3.6/2 im jeweils aktuellen Stand, Anlage 3, Ziffer 3.4 des Landesamtes für Umwelt zu beproben und zu analysieren. Dabei ist 1x jährlich (Februar) das Basisprogramm mit den Ergänzungsparametern und 3x jährlich (Mai, August und November) das Basisprogramm durchzuführen. Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach zu übersenden: · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Abfallwirtschaft, Sachgebiet 50) · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Staatliches Gesundheitsamt, Sachgebiet 6) · Wasserwirtschaftsamt Weilheim (SEBAM) Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach und als PDF zu übersenden: · AU Consult GmbH. -
Halbjährliche Eigenüberwachung Das Sickerwasser der Deponie Schwaiganger ist auf Grundlage des Genehmigungsbescheides der Regierung von Oberbayern vom 04.09.2001 an der Einleitstelle zur Kläranlage Murnau zu beproben und zu analysieren. Die durchzuführenden Messungen sind im Genehmigungsbescheid unter dem Punkt 6 (Eigenüberwachung) zur Deponie Schwaiganger zusammengefasst. Die Messung ist halbjährlich beginnend im Mai 2019 durchzuführen. Die Untersuchungsergebnisse sind zu bewerten, mit einer Handlungsempfehlung zur versehen und der AU Consult GmbH 1-fach vorzulegen. - Eigenüberwachung Sickerwasserspeicherbehälter zur Ableitung in KA Murnau Das Sickerwasser im Sickerwasserspeicherbehälter der Deponie Schwaiganger (Sickerwasser zur Ableitung in die Kläranlage Murnau) ist auf Grundlage des Genehmigungsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 16.09.2008 zu analysieren. Die durchzuführenden Messungen sind im Genehmigungsbescheid unter dem Punkt 4.2 (Einleitung von Sickerwasser) zur Deponie Schwaiganger zusammengefasst. Die Untersuchungen werden nach Bedarf durchgeführt. Die Probenahme erfolgt durch die AU Consult GmbH im Rahmen der wöchentlichen Kontrollen. Die erforderliche Probenmenge und -anzahl ist dieser vorher mitzuteilen. Die genommenen Proben müssen dann auf Anforderung abgeholt werden. Dies ist im Einheitspreis zu berücksichtigen. Die Untersuchungsergebnisse sind spätestens 5 Tage nach Probeneingang der AU Consult GmbH per Mail vorab mitzuteilen. Die Untersuchungsergebnisse sind der AU Consult GmbH 1-fach vorzulegen.
4.2 Deponie „Am Roßgraben“ - Sickerwasser: Das Sickerwasser der Deponie „Am Roßgraben“ ist auf Grundlage des Genehmigungsbescheides vom 22.02.1999 und in Anlehnung an Anhang 51 der AbwV 4 x pro Jahr (Februar, Mai, August und November) zu beproben und zu analysieren. Ein Plan der Probenahmestelle (Die Probennahme erfolgt direkt an der Einleitungsstelle) liegen der Anlage zur Deponie „Am Roßgraben“ bei. Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach zu übersenden: · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Abfallwirtschaft, Sachgebiet 50) · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Staatliches Gesundheitsamt, Sachgebiet 6) · Wasserwirtschaftsamt Weilheim (SEBAM) Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach und als PDF zu übersenden: · AU Consult GmbH. 4.3 Deponie „Am Isarhorn“ - Grundwasser: Das Grundwasser der Deponie „Am Isarhorn“ ist auf Grundlage des Merkblattes 3.6/2 im jeweils aktuellen Stand, Anlage 3, Ziffer 3.1 des Landesamtes für Umwelt zu beproben und zu analysieren. Die Standardprogramme sind alle 3 Monate beginnend im Februar 2019 durchzuführen. Im Februar 2020 und Februar 2022 ist jeweils ein Übersichtsprogramm (1x alle 2 Jahre) zu erstellen. Das Übersichtsprogramm ersetzt das jeweilige Standardprogramm. Ein Lageplan der Probenahmestellen ist in der Anlage zur Deponie „Am Isarhorn“ enthalten. Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach zu übersenden: · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Abfallwirtschaft, Sachgebiet 50) · Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Staatliches Gesundheitsamt, Sachgebiet 6) · Wasserwirtschaftsamt Weilheim (SEBAM) Der Untersuchungsbericht ist folgenden Stellen jeweils 1-fach und als PDF zu übersenden: · AU Consult GmbH.
5. Sonstiges Die Beprobungen sind fristgerecht und ohne Aufforderung durchzuführen. Die Ergebnisse müssen, soweit nicht anders aufgeführt, innerhalb von 4 Wochen vorliegen. Soweit nichts anderes angegeben wurde, beinhaltet der Einheitspreis Anfahrt, Probenahme, Vorortmessung und Analyse im Labor. Zusätzliche oder nicht erforderliche Leistungen (Bewertungen, Handlungsempfehlungen, Probenahmen, etc.) sind den oben stehenden Ausführungen zu entnehmen. Falls Sie ein Angebot abgeben wollen, sind wir gerne bereit Ihnen die Angebotstabellen in der Anlage zu den einzelnen Deponien als GAEB-Datei per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Wir bitten um Ihre Benachrichtigung. Die Angebote sind bis zum 18.01.2019 um 12:00 Uhr bei der AU Consult GmbH, Provinostraße 52, 86153 Augsburg vorzulegen. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen erhält eine Kopie dieses Schreibens. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 147642 vom 12.12.2018 |