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Titel
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Durchführung von Sanierung der Regenwasserleitung
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VergabeverfahrenAusschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleStadt Senftenberg
Markt 1
01968 Senftenberg
AusführungsortDE-01968 Senftenberg
Frist08.06.2017
Beschreibung

a) Stadt Senftenberg

Zentrale Vergabestelle

Markt 1

01968 Senftenberg

 

E-Mail: vergabe@senftenberg.de

 

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 2017 T 08

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen (Anforderung/Bereitstellung von Unterlagen siehe Buchstabe k) Art der akzeptierten Angebote: - Postalischer Versand Es können keine elektronischen Angebote abgegeben werden.

 

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung Hauptleistungsort Name: Südwesten der Stadt Senftenberg Straße: Stralsunder Straße 8 bis Briesker Straße PLZ, Ort 01968 Senftenberg Ergänzende / Abweichende Angaben zum Leistungsort: Der geplante Bauabschnitt befindet sich im Südwesten der Stadt Senftenberg zwischen dem Pumpwerk Stadtmauer (ab Schacht SER0301/Hofbereich Stralsunder Straße 8) und der Feuerwehr (Briesker Straße). Die Regenwasserleitung verläuft größtenteils unter Grünflächen, über das Grundstück einer Kindereinrichtung und kreuzt folgende Straßen: Usedomer Straße, Ahlbecker Straße, Briesker Straße.

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose

 

Aufgrund des schlechten Bauzustandes und des hohen Grundwassereintrages sollen die Regenwasserleitung (NW-Hauptsammler Gebiet See, 1. BA, 4. TA/ca. 400 m) und die Kontrollschächte (9 Stück) saniert bzw. rückgebaut werden. Des Weiteren soll die außer Betrieb genommene Anschlussleitung neben der Briesker Straße verdämmt und die zwei Schachtbauwerke SER293/1 und SER293/2 teilweise rückgebaut und verfüllt werden. Die Kanalabschnitte der Regenwasserkanalisation sind durch Sanierungsmaßnahmen so herzustellen, dass sie den baulichen, hydraulischen und umweltrelevanten Anforderungen gerecht werden.

 

Die Sanierung umfasst insbesondere: - 395 m Regenwasserkanal sanieren (Schlauchliner) - DN 800 - 4 Abschnitte; - sieben Schächte sanieren; - vier Schächte teilweise zurückbauen; - Grundwasserabsenkungsarbeiten (je Schacht mit Brunnen - Schachttiefe bis 5,10 m); - Oberflächenarbeiten z. B. Ortbeton/Pflaster/Rasen aufnehmen und Wiederherstellung der Oberflächen im vorgefundenen Zustand.

 

g) Angaben überden Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Erbringung von Planungsleistungen nein Zweck der baulichen Anlage Zweck der Bauleistung

 

h) Aufteilung in Lose nein

 

i) Ausführungfristen

 

Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: - nachstehende Frist für den Ausführungsbeginn; - nachstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung; - folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: ohne Bauzeitenplan: entsprechend dem bestätigten Bauablaufplan des Auftragnehmers.

 

Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. Beginn: 10.07.2017 Ende: 29.09.2017

 

j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

 

k) Anforderung der Vergabeunterlagen Die elektronischen Vergabeunterlagen können unter "Brandenburg", Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Schlusstermin für die Anforderung von Vergabeunterlagen oder Einsicht in die Vergabeunterlagen: 08.06.2017 10:00 Uhr

 

l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten.

 

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Siehe a)

 

p) Sprache, in der die Angebote verfasst werden können: Deutsch

 

q) Ablauf der Angebotsfrist 08.06.2017 10:00 Uhr Angebotseröffnung am 08.06.2017 10:00 Uhr Ort Stadt Senftenberg, kleiner Ratssaal, Markt 1, 01968 Senftenberg Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte

 

r) geforderte Sicherheiten Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

 

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.

 

Weitere Besondere Vertragsbedingungen: Lager- u. Arbeitsplätze werden vom Auftraggeber (AG) nicht zur Verfügung gestellt. Bauablaufplan, Vertragserfüllungsbürgschaft und Urkalkulation sind dem AG spätestens 14 Tage nach Beauftragung zu übergeben. Gleitklauseln werden nicht vereinbart. Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem AG spätestens wöchentlich zu übergeben. Die Abnahme erfolgt förmlich. Die Mängelbeseitigungsfrist (Gewährleistungsfrist) beträgt 5 Jahre. Sicherheitsleistungen gelten bis Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist. Die Abrechnung erfolgt per Aufmaß monatlich kumulativ unter Angabe der Abrechnungsnummern lt. Auftrag. Sofern keine Vertragserfüllungsbürgschaft vorliegt, wird der Sicherheitsleistungsbetrag von 5 v. H. der Auftragssumme von der ersten Abschlagsrechnung abgesetzt. Die Schlusszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Endabnahme unter Berücksichtigung der Sicherheitsleistungen für die Mängelbeseitigungsfrist.

 

t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter und gesamtschuldnerischer Haftung

 

u) Nachweise zur Eignung

 

Bedingung an die Auftragsausführung: Folgende Unterlage nach dem Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen(Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) ist mit dem Angebot einzureichen. Die unterzeichnete Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (VOL 07-01). Die nachfolgende Unterlage ist für den jeweiligen Nachunternehmer auf Anforderung einzureichen (soweit zutreffend). Die unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Bieter (Auftragnehmer)/Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (VOL 07-02). Die vorgefertigte(n) Vereinbarung(en) ist/sind zu nutzen.

 

Nachweis über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Erklärungen als Eigenerklärungen ausreichend. Soweit keine Formblätter zur Verfügung gestellt werden, können die Angaben mittels eigener Formblättereingereicht werden. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat einzureichen.) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. (Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat einzureichen.)

 

Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)

 

Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit: Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Erklärungen als Eigenerklärungen ausreichend. Soweit keine Formblätter zur Verfügung gestellt werden, können die Angaben mittels eigener Formblättereingereicht werden. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Nachweis Güteschutz Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppen AK 3 und S 27

 

Sonstiger Nachweis: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste eines Präqualifikationsverzeichnisses, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen und Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder diese die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung die vorgenannten Erklärungen und Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Erklärungen und Einzelnachweise auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste eines Präqualifikationsverzeichnisses geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen und Einzelnachweise.

 

v) Zuschlags-/Bindefrist 07.07.2017 23:59 Uhr

 

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name: entfällt Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Kennzettel Bitte alle mitzuschickenden Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die Stadt Senftenberg, Zentrale Vergabestelle, Markt 1, 01968 Senftenberg zu übersenden. Der Umschlag ist außen mit dem Kennzettel zu versehen sowie mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu bezeichnen. Kommunikation Bitte nutzen Sie für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg. Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Die Antworten inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden. Sämtliche Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Die E-Mail-Benachrichtigung hinsichtlich der über den Projektraum zur Verfügung gestellten Nachrichten ist eine Servicefunktion des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Schauen Sie daher regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten von der Zentralen Vergabestelle nicht zu übersehen.

 

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5SY7FF

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 139396 vom 11.05.2017