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Titel
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Ergänzendes Messprogramm im Rahmen der radiologischen Umgebungsüberwachung um die Schachtanlage Asse II
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Eschenstraße 55
31224 Peine
AusführungsortDE-31224 Peine
Frist11.12.2021
Vergabeunterlagenwww.subreport.de/E44812267
TED Nr.585028-2021
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Eschenstr. 55

31224 Peine

Telefon: +49 5171/431896

 

E-Mail: rosmarie.jaeckle@bge.de

Internet: http.:www.bge.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.subreport.de/E44812267 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ergänzendes Messprogramm im Rahmen der radiologischen Umgebungsüberwachung um die Schachtanlage Asse II und das Endlager Konrad

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71900000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Vergeben wird die Beprobung von vorwiegend landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen der radiologischen Beweissicherung und Umgebungsüberwachung im Umkreis von 10 km um das Endlager Konrad und die Schachtanlage Asse II (Raum Braunschweig/Wolfenbüttel/Salzgitter) als vertrauensbildende Maßnahme. Durch den Auftragnehmer sind jeweils selbsttätig im öffentlichen Raum Proben von Boden, Wald-, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmitteln pflanzlicher Herkunft, Milch, Oberflächenwasser sowie Nadeln und Laub zu entnehmen und anschließend gemäß dem den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Messprogramm radiologisch zu analysieren und zu bewerten. Die Probenentnahmen sollen unter Berücksichtigung der Vegetationszeiten durchgeführt werden. Für die Probenentnahmen ist ggf. im Vorfeld die Erlaubnis z.B. der landwirtschaftlichen Betriebe, Landwirte und Privatpersonen einzuholen. Für die Durchführung der Probeentnahme ist auch die Terminvereinbarung mit z. B. den Landwirten vorzunehmen. Das Messprogramm soll über einen Zeitraum von 4 Jahren nach den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Regeln und Richtlinien fortgeführt werden. Jährlich ist mit 195 zu entnehmenden Proben zu rechnen. Die Auswertung der einzelnen Messungen ist in nachvollziehbaren Berichten darzustellen. Darüber hinaus ist jeder Probengeber durch einen kurzen radiologischen Prüfbericht über die Untersuchungsergebnisse der genommenen Proben zu informieren. Eignung: Für die im Rahmen dieses Auftrages zu erbringenden Leistungen (siehe Leistungsbeschreibung) muss der Auftragnehmer (AN) ausreichend qualifiziertes Personal (Qualifikation i.S. von Berufsausbildung, wissenschaftlichem Werdegang, Arbeitsschwerpunkten, Referenzprojekten und ggf. Spezialkenntnissen etc.) zur Verfügung stellen. Die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde ist anhand von Nachweisen zu belegen. Der AN muss zudem über die für die Durchführung und Auswertung der gemäß der Aufgabenstellung anzuwendenden Untersuchungsmethoden und sonstigen einzusetzenden Messverfahren notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Die für die Beauftragung der Arbeiten geforderten Kenntnisse und Erfahrungen sind anhand von mindestens 3 Referenzprojekten, jeweils unter Angabe einer Kontaktperson, nachzuweisen. Nachweise zur technischen und personellen Ausrüstung (Kapazität) sind, genauso wie eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025, nachzuweisen. Erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. Der AN ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der BGE berechtigt, Teilleistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben. Bei der Vergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer ist sicherzustellen, dass die Einheitlichkeit und die Qualität der erbrachten Leistungen gewährleistet sind. Entsprechende Nachweise zur Eignung (Kenntnisse, Fähigkeiten, Qualifikationen – s. o.) sind vorzulegen.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE912 NUTS-Code: DE91B

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Ergänzendes Messprogramm im Rahmen der radiologischen Umgebungsüberwachung um die Schachtanlage Asse II und das Endlager Konrad Der Auftragnehmer wird die Probeentnahme und anschließende radiologische Auswertung durchführen. Der Leistungsumfang (siehe LB) umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Wald-, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch, Oberflächenwasser sowie Nadeln und Laub. Die Probenentnahmen sollen innerhalb eines Jahres unter Berücksichtigung der Vegetationszeiten durchgeführt werden. Die Proben sollen gammaspektrometrisch und auf einzelne Radionuklide ausgewertet werden. Die Einzelheiten zu den vorgesehenen Messungen, zur Probenahme- bzw. zum Messort und zur Art und Häufigkeit der Messungen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 48 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Ausschreibungsunterlagen

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 11.12.2021 Ortszeit: 11:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01.02.2022

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 11.12.2021 Ortszeit: 11:00

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die Zahlung erfolgt elektronisch

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Die Vergabekammer des Bundes Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 2289499-0 E-Mail: vk@bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499-163 Internet: http.:www.bundeskartellamt.de

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 11.11.2021

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 161335 vom 18.11.2021