Titel | Erstellen einer Datenvisualisierung von Umweltaspekten in Handelsabkommen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH Tulpenfeld 6 53113 Bonn | |
Ausführungsort | DE-53113 Bonn | |
Frist | 05.11.2016 | |
Beschreibung | 1. Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) Stabsstelle Kommunikation Clara Brandi
E-Mail: clara.brandi@die-gdi.de
2. Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung
3. Trade and Environment Database (TREND) – Online- Datenvisualisierung von Umweltaspekten in Handelsabkommen Bonn, den 17. Oktober 2016
4. Öffentliche Ausschreibung
5. Bezeichnung (Anschrift) der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) mit Sitz in Bonn zählt zu den international führenden entwicklungspolitischen Forschungsinstituten. Es trägt durch exzellente Forschung, Beratung und Ausbildung dazu bei, Antworten auf globale Zukunftsfragen zu finden. Das interdisziplinär ausgerichtete Institut bildet eine Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis. Das DIE entwickelt politikrelevante Konzepte, berät Ministerien, Regierungen und internationale Organisationen und bezieht zu aktuellen politischen Themen Stellung. Die Ausbildungsprogramme des Instituts richten sich an Hochschulabsolvierende und Nachwuchsführungskräfte. Sie sind in den Forschungs- und Beratungsprozess integriert. Am DIE arbeiten ca. 130 Beschäftigte, zwei Drittel davon als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Geschäftsleitung besteht aus Dirk Messner (Direktor), Imme Scholz (Stellv. Direktorin) und Gabriele Kahnert (Leiterin Serviceeinrichtungen und Prokuristin). Die Datenvisualisierung der Trade and Environment Database (TREND) erfolgt im Kontext des vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) umgesetzten Projekts „Klimalog: Forschung und Dialog für eine klimagerechte Transformation“ (2015-2018)(weitere Informationen finden Sie unter www.klimalog.info). Die Schnittstellen von internationalem Handel und Umwelt bietet Potenzial, die Weltwirtschaft nachhaltiger zu gestalten – nicht zuletzt mit Blick auf die wachsende Menge von Handelsabkommen (Preferential Trade Agreements, PTIA). Da die zunehmende Anzahl an Umweltklauseln in Handelsabkommen bisher nur unzureichend erforscht ist, wurde eine Datenbank aufgebaut (Trade and Environment Database, TREND), die aufgrund ihres Umfangs und ihrer Detailtiefe die Analyse zahlreicher Fragen an der Schnittstelle von Handels- und Umweltpolitik ermöglicht. Die TREND-Datenbank soll im Jahr 2017 durch eine Online-Datenvisualisierung einem breiteren Publikum intuitiv zugänglich gemacht werden (mehr dazu in der Leistungsbeschreibung unten).
6. Das DIE schreibt die unten angegebenen Leistungen aus. Wenn Sie Interesse an diesem Auftrag haben, reichen Sie bitte Ihr Angebot gemäß den nachstehend genannten Bedingungen ein.
7. Ansprechpartnerin: Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) Clara Brandi Tulpenfeld 6 53113 Bonn E-Mail: clara.brandi@die-gdi.de
8. Bieteranfragen müssen schriftlich an die Ansprechpartner gerichtet werden. Fragen und Antworten werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese werden dann als „Bieterfragen“ 1 in regelmäßigen Abständen auf der Website des DIE (http://www.die-gdi.de/) in anonymisierter Form veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich selbst über die Bieterfragen und -antworten informiert zu halten. Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, alle Auskünfte bis spätestens 05.11.2016 anzufordern.
9. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung
10. Art und Umfang der Leistung: Die zu entwickelnde Online-Datenvisualisierung der Trade and Environment Database (TREND) zielt darauf, Daten (bzw. einige ausgewählte Aspekte der Daten) zu rund 300 Umweltklauseln in rund 700 Freihandelsabkommen zu visualisieren und online zugänglich zu machen. Ausgeschrieben werden die Entwicklung sowie die Umsetzung der Online- Datenvisualisierung. Details dazu sind der Leistungsbeschreibung (s. Anlage 1) zu entnehmen.
11. Leistungszeitraum : Die Erstellung der TREND Online-Datenvisualisierung ist Ende 2016 zu beginnen und bis 31.5.2017 zu realisieren. Vertragsbeginn ist voraussichtlich im November 2016.
12. Aufteilung in Lose: Der Auftrag wird nicht in Lose eingeteilt.
13. Auskünfte; Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Sind in den Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche enthalten, wird um einen unverzüglichen Hinweis in Form einer Frage an die unten genannte Stelle gebeten. Offensichtliche Unklarheiten und Widersprüche, auf welche ein Bieter trotz Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis nicht hinweist, gehen zu seinen Lasten. Fragen zum Vergabeverfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich schriftlich (per Post oder Email) an das DIE zu richten.
14. Ablauf der Angebotsfrist: Senden Sie uns bitte Ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag bis zum 15.11.2016, 10:00 Uhr (Eingang im DIE). Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Der Umschlag ist auf der Vorderseite wie folgt zu beschriften:
15. Nicht öffnen – Angebot: Ausschreibung „Trade and Environment Database (TREND) – Online- Datenvisualisierung von Umweltaspekten in Handelsabkommen“ Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH Frau Clara Brandi Tulpenfeld 6 53113 Bonn
16. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: ! Die ausgefüllte und unterschriebene Preistabelle (Anlage 2) ! Firmenprofildarstellung einschließlich Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, Unternehmensgröße/ -struktur und Anzahl der Mitarbeiter ! Wenn möglich, Produktmuster (Screenshots, ausgedruckt oder Links zu ähnlichen Projekten), vergleichbar mit dem im Leistungsverzeichnis beschriebenen Projekt ! Beschreibung der wesentlichen Vorgehensweise zur Leistungserbringung ! Angabe der Fachkenntnisse des benannten Ansprechpartners ! Die unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 3) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Es muss rechtsverbindlich unterschrieben sein und alle geforderten Informationen und Angaben enthalten. Zum 01.01.2015 wurde gem. § 1 MiLoG der Mindestlohn eingeführt. Diesbezüglich macht das Gesetz auch Vorgaben zur Beachtung im Vergabeverfahren der öffentlichen Hand. Hierfür ist ab einem Auftragswert in Höhe von 30.000 € für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, stets eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister anzufordern. Angebote sind ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Angebote, die auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder per Fax) zugestellt werden, werden ausgeschlossen. Das Angebot kann auch am Empfang des Haupteingangs (Tulpenfeld 6, 53113 Bonn) abgegeben werden. Der Empfang ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Bis zur Angebotsfrist müssen die Angebote bei der Vergabestelle eingegangen sein. Berichtigungen und Änderungen zu abgebenden Angeboten können bis zum Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form vorgenommen werden. Nach der Angebotsfrist eingegangene Berichtigungen und Änderungen werden nicht berücksichtigt. Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.
17. Hinweis: Das Design des Angebotes spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Das Angebot sollte daher zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: Format DIN A 4, gelocht, nicht geheftet und nicht gebunden. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 15.12.2016.
18. Zuschlagskriterien: Siehe Leistungsbeschreibung
19. Kosten: Kosten für die Erstellung eines Angebotes werden nicht erstattet. Eine Auslagenerstattung (Kopien, Porto etc.) erfolgt nicht. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster etc. gehen ohne Anspruch auf Vergütung oder Rücksendung in das Eigentum des DIE über.
20. Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen: Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot in einer besonderen Anlage beigefügt werden. Änderungen des Bieters an seinen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Sie sind als Änderung zum Angebot deutlich zu kennzeichnen. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist gem. Ziffer 3.1.1 an sein Angebot gebunden.
21. Ausschlusskriterien: Zum Ausschluss des Angebotes führen: Änderungen in den Vergabeunterlagen sowie die Nichtanerkennung der Vertragsbedingungen des Auftraggebers, sonstige nach § 16 VOL/A fehlende Angaben.
22. Rechtliche Grundlagen: das Angebot des Bieters und die vom Bieter zur angebotenen Leistung gemachten Angaben die Allgemeinen Vertragsbedingungen des DIE sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Angebote die die eigenen Geschäftsbedingungen, gleich in welcher Form zu Grunde legen, werden nach § 16 (3) Buchstabe d) VOL/A von der Wertung ausgeschlossen.
23. Leistungsumfang: Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Leistung ist als Gesamtleistung anzubieten. Es ist beabsichtigt, einen Vertrag auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung, des Kostenplans und des Angebotsblatts abzuschließen.
24. Angebot/Preise: Grundsatz: - Preisvorbehalte sind ausgeschlossen - Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen - Etwaige Anpassungen der Umsatzsteuer bleiben davon unberührt Hinweis: Die vom Bieter genannten Preise werden im Rahmen der Angebotsbewertung zugrunde gelegt. Das Angebot muss alle Kosten enthalten. Alle Preise sind in Euro anzugeben. Preise verstehen sich als Nettowerte zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Verschwiegenheit: Der Bieter hat – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens – über die ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten der ausschreibenden Stelle Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die an der Erstellung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots beteiligten Mitarbeiter zu verpflichten.
25. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftlichen Bieter sind Einzelbewerbern gleichgestellt. Nach Ende des Angebotsverfahrens ist eine Neubildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nicht zulässig. Darüber hinaus darf ein Mitglied einer Bietergemeinschaft nicht gleichzeitig als einzelner an der Ausschreibung teilnehmen. Ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftlichen Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, – in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist, – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, – dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, – dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Fehlt eine dieser Angaben im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen. In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
26. Nebenangebote: Nebenangebote sind möglich, wenn sie grundsätzlich gleichwertig zum Hauptangebot sind. Die Vergleichbarkeit zum Hauptangebot muss vom Bieter nachgewiesen werden. Verbindliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind auch von Nebenangeboten zu erfüllen. Alle Arten von Angebotsvarianten, insbesondere aber Nebenangebote, sind in jedem Fall zu kennzeichnen und gesondert vom (ersten) Hauptangebot in einer separaten Anlage inklusive separatem Preisblatt (ggf. mit optionalen Leistungen) einzureichen.
27. Nachunternehmen/Unteraufträge: Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben. Die Übertragung der Leistung oder geschuldeter Leistungsteile an Unterauftragnehmer ist nur in Generalunternehmerschaft des Bieters zulässig und bedarf – sofern die Übertragung nach Zuschlagserteilung erfolgen soll – der schriftlichen Zustimmung der ausschreibenden Stelle. Der Bieter hat in diesem Fall in der Anlage 3 (siehe Vordruck) Art und Umfang der Leistungsteile anzugeben, die er auf Unterauftragnehmer übertragen wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass verbundene Unternehmen, wie z. B. Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters, auch Unterauftragnehmer im Sinn dieser Ausschreibung sind. Für den Fall der Weitervergabe von Leistungen hat der Auftragnehmer ! bei der Einholung von Angeboten regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen und die §§ 2, 8, 9, 15, 16 Abs. 3 bis 6, 18 Abs. 1 VOL/A zu beachten, ! gegenüber den Nachunternehmern die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen, ! den Nachunternehmern – insbesondere hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind, und ! die Beachtung der vorstehenden Verpflichtungen dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Der Bieter hat die Eignung des Unterauftragnehmers entsprechend der im Formblatt „Eignungsprüfung“ gestellten Anforderungen zu prüfen und mit seinem Angebot vorzulegen.
28. Fristen: Fragen nur schriftlich an clara.brandi@die-gdi.de und bis spätestens 05.11.2016 Angebotsfrist: 15.11.2016 – 10:00 Uhr Zuschlag Ende November 2016 Beabsichtigter Vertragsbeginn: unmittelbar nach Zuschlagserteilung
29. Bindefrist: 15.12.2016
20. Das Auftaktgespräch, bei dem die geplante Online-Datenvisualisierung und die Zeitplanung besprochen werden, soll Anfang Dezember stattfinden. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 137519 vom 19.10.2016 |