Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel

  Drucken 
Fortschreibung von Indikatoren zu Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
53179 Bonn

Ausführungsort

DE-53179 Bonn

Frist

26.11.2025

Beschreibung

1. 

a)

Bundesamt für Naturschutz

Konstantinstraße 110

53179 Bonn

E-Mail: Ref-Z4@bfn.de

Internet: www.bfn.de

b) Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a).

 

2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 3525810300 - Fe

 

3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote o elektronisch o ohne elektronische Signatur (Textform) o mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel o mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 26.11.2025-12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 27.02.2026 c) Sprache Deutsch.

 

4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html7id-811493 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe l.a) d) Anforderungsfrist 26.11.2025-12:00 Uhr

 

5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Indikatoren fassen komplexe naturschutzfachliche Themen anschaulich zusammen. Sie informieren so über Fortschritte und Handlungsbedarf für die Gestaltung der Naturschutzpolitik und anderer Politikbereiche mit Bezug zum Schutz der biologischen Vielfalt. Für die Berichterstattung der Bundesregierung zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) wurden bisher sechs Indikatoren für das Handlungsfeld Biologische Vielfalt vollständig entwickelt und im Rahmen der DAS berichtet (Monitoringbericht 2015, 2019, 2023). Im neuen Klimaanpassungsgesetz ist festgelegt, dass die Bundesregierung künftig alle vier Jahre einen Monitoringbericht zur DAS veröffentlicht. Zudem ist vorgesehen, dass die Bundesregierung bis spätestens September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen entwickelt, die auch Vorschläge zu Indikatoren enthält. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Vorhaben folgende Ziele: - Die derzeit sechs Indikatoren im Handlungsfeld Biologische Vielfalt der DAS sollen für den Monitoringbericht 2027 fortgeschrieben werden. Dabei sind für die Berichterstattung die Vorgaben für den Monitoringbericht 2027 zu berücksichtigen. - Für die drei Indikatoren(-Prototypen) zu Lebensraumvielfalt und Landschaftsqualität, kurzlebige Gefäßpflanzenarten und Biotopverbund aus dem Vorgängerprojekt ist basierend auf den Ergebnissen zu Konstruktion und Berechnung der weitere Umgang mit diesen drei Indikatoren zu entscheiden. - Es soll sich mit einer konzeptionellen Aufbereitung zu möglichen weiteren Indikatoren basierend auf dem Entwurf der vorsorgenden Klimaanpassungsstregie sowie mit einem Indikator zur Phänologie von Vogelarten beschäftigt werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. c) Ort der Leistungserbringung Bonn.

 

6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose Die Gesamtleistung bildet ein Los.

 

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.

 

8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Gesamtleistung ist spätestens bis zum 31.12.2028 zu erbringen.

 

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B

 

11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des NichtVorliegens von Ausschlussgründen www.evergabe-online.de/tenderdetails.html.

 

12. Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlage 04 Zuschlagskriterien.

 

14. Sonstige Angaben Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschafüichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 197657 vom 07.11.2025

...