Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
CH-4800 Zofingen
03.10.2025
1) Bundesamt für Strassen ASTRA
-Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen - Schweiz
Telefon: +41584827511
E-Mail: beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
2) MP-150001 EP F3 / N02 Tunnel Seelisberg, Bauwerksüberwachung - Hauptinspektionen 2026-2035 #19932-01 Ausschreibung DE Gegenstand und Umfang des Auftrags Der Seelisbergtunnel (SBT) ist ein 9250 Meter langer, zweiröhriger Strassentunnel der Autobahn A2. Er ist neben dem Gotthard-Strassentunnel das grösste Tunnelobjekt der von Basel nach Chiasso führenden A2. Die beiden je zweispurigen Tunnelröhren verbinden Beckenried NW mit Seedorf UR. Der Tunnel Seelisberg ist für die Bauwerksüberwachung in mehrere Bauteile (Tunnel und Nebenbauwerke) gegliedert. Für alle Bauteile sind wie bisher Hauptinspektionen im 5-Jahrsrhythmus durchzuführen und in separaten EP-Inspektionsberichten zu dokumentieren. Bei vereinzelten kritischen Bauteilen sind ergänzend zur messtechnischen und visuellen Überwachung visuelle Zwischeninspektionen mit EP-Berichterstattung durchzuführen. Im ausgeschriebenen Mandat sind die Auswertung und Beurteilung laufender geotechnischer Messungen enthalten. Als Grundlage für laufende Projektarbeiten und Feststellungen der Gebietseinheit sind bei Bedarf weiterführende Inspektionen, Bauwerksüberprüfungen oder weitere Beratungstätigkeiten durchzuführen. Ort der Auftragserfüllung Schweiz Tunnel Seelisberg
3) Ausführungstermin 01.01.2026 - 31.12.2035
4) Vertragslaufzeit 01.01.2026 - 31.12.2035 Dieser Auftrag kann verlängert werden
5) Eignungskriterien Bemerkungen Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. EK1 REFERENZ DES ANBIETERS Nachweis muss erbracht werden. Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Durchführung und Auswertung von Hauptinspektionen Strassentunnel) in den letzten 10 Jahren, mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Um das Kriterium zu erfüllen, muss das Referenzprojekt die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Durchführung und Auswertung von Hauptinspektionen Strassentunnel b) Koordination mit Betrieb/Unterhaltsdienst c) Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein d) Die Honorarsumme beläuft sich auf mindestens 150000.- CHF exkl. MWST. Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt. Ausserdem müssen die Referenzen vom Anbieter selbst und nicht von einem Subunternehmer stammen EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Nachweis muss erbracht werden. Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags. Massgebend ist der Umsatz des Anbieters und nicht seiner Subunternehmer. EK3 ERFAHRUNG SCHLÜSSELPERSON Nachweis muss erbracht werden. Referenz der Schlüsselperson Projektleiter Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Durchführung und Auswertung von Hauptinspektionen Strassentunnel) in den letzten 10 Jahren, mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (Projektleiter), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson. Um das Kriterium zu erfüllen, muss das Referenzprojekt die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Durchführung und Auswertung von Hauptinspektionen Strassentunnel b) Koordination mit Betrieb/Unterhaltsdienst c) Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein d) Die Honorarsumme beläuft sich auf mindestens 150000.- CHF exkl. MWST. Die Schlüsselperson muss zwingend vom Anbieter stammen und nicht von einem Subunternehmer. EK4 NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT Nachweis muss erbracht werden. Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson Projektleiter und Inspektionsleiter (Stv. Projektleiter) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter: 30 % Mindestverfügbarkeit Inspektionsleiters (Stv. Projektleiter): 30 % EK5 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT(EN) Nachweis muss erbracht werden. Maximal 50 % der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden. Zuschlagskriterien Bemerkungen Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS ZK1.1 Referenz, Erfahrung und Ausbildung des Projektleiters, Gewichtung 10 %. Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Durchführung und Auswertung von Hauptinspektionen Strassentunnel) in den letzten 10 Jahren, mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (Projektleiter), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson. Um das Kriterium zu erfüllen, muss das Referenzprojekt die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Durchführung und Auswertung von Hauptinspektionen Strassentunnel nach ASTRA Richtlinien b) Koordination mit Betrieb/Unterhaltsdienst c) Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein d) Die Honorarsumme beläuft sich auf mindestens 150000.- CHF exkl. MWST. Angabe der Berufsausbildung inkl. Diplomjahr, der projektspezifischen Berufserfahrungen sowie der Weiterbildungen. Die Schlüsselperson muss zwingend vom Anbieter stammen und nicht von einem Subunternehmer. ZK1.2 Referenz, Erfahrung und Ausbildung des Inspektionsleiters (Stv. Projektleiter), Gewichtung 10 %. Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Durchführung und Auswertung von Hauptinspektionen Strassentunnel) in den letzten 10 Jahren, mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (Projektleiter), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson. Um das Kriterium zu erfüllen, muss das Referenzprojekt die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Durchführung und Auswertung von Hauptinspektionen Strassentunnel nach ASTRA Richtlinien b) Koordination mit Betrieb/Unterhaltsdienst c) Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein d) Die Honorarsumme beläuft sich auf mindestens 150000.- CHF exkl. MWST. Angabe der Berufsausbildung inkl. Diplomjahr, der projektspezifischen Berufserfahrungen sowie der Weiterbildungen. Die Schlüsselperson muss zwingend vom Anbieter stammen und nicht von einem Subunternehmer. Gewichtung: 20% ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES ZK2.1 Analyse der Aufgabenstellung, der Risiken und der Opportunitäten 10 %. a) Die Projektanalyse besteht aus einer Identifizierung und Bewertung der Ausgangslage und der projektbezogenen Rahmenbedingungen; Hinweise und Überlegungen zu Umfang, Grundlagen und Anforderungen. (max. 1 Seite A4) b) Risikobeurteilung der einzelnen Arbeitsschritte und deren Gewichtung. Darstellung des kritischen Pfades und der kritischen Arbeitsschritte. Darstellung der projektbezogenen Qualitätssicherungskonzept resp. QS-Massnahmen bei der Inspektionsdurchführung und der Berichterstattung (max. 2 Seite A4). ZK2.2 Vorgehensvorschlag inkl. Terminplan, Projektorganisation und Qualitätssicherung, Gewichtung 20%. c) Der Vorschlag für das eigene Vorgehen sollte aufzeigen, in welcher Reihenfolge und mit welchen Wechselwirkungen untereinander die Aufgaben für die gesamte Dauer des Mandats vorgesehen sind. Detaillierte (verbale) Darstellung einer einzelnen Inspektion (Planung, Koordination mit GE 11, Durchführung, Berichterstattung bis Abgabe des bereinigten Berichtes). Aufteilung der Stundenvorgaben anhand einer Personalbedarfsplanung (PEP) auf die nächsten zehn Jahre (2026-2035) auf Basis des Überwachungsplans des Bauherrn mit Beurteilung und Plausibilisierung der Stundenvorgaben. (Vorgehensvorschlag max. 2 Seite A4, PEP auf eine A3 Seite darstellen) d) Vorschlag eines Terminplans für die eigenen Aufgaben, Terminprogramm (graphisch) und zugehörende Erläuterungen für den Ablauf des Mandates und der ersten Inspektionszyklus 2026-2027 (Terminprogramm max. 1 Seite A3 + Erläuterungen max. 1 Seite A4) e) Projektorganisation besteht aus dem projektbezogenen Organigramm des Anbieters (graphisch, Personenbezogen) mit Angabe des Projektteams, seiner Mitglieder (namentlich) und ihrer Funktion sowie der Verbindungen zum Organigramm des Bauherrn; (max. 1 Seite A4) Gewichtung: 30% ZK3 PREIS Bereinigte Angebotssumme. Preis Gewichtung: 50%
6) Gemeinschaftsvokabular Gemeinschaftsvokabular der EU (Common Procurement Vocabulary, CPV) Haupt-CPV 71541000 Projektmanagement im Bauwesen Teilnahmebedingungen Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
7) Termine Verfügbarkeit der Ausschreibungsunterlagen 14.08. - 03.10.2025 Fragerunde 1, einreichen bis 28.08.2025 Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im Forum einzureichen. Sie werden bis am 08.09.2025 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im Forum beantwortet. Nach dem 28.08.2025 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Einreichen des Angebots 03.10.2025, 23:59 Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. Zum Verfahren zugelassene vorbefasste Anbieter. Angebot gültig bis 180 Tage nach Einreichefrist Offertöffnung 13.10.2025 Öffentliche Offertöffnung Nein
8) Unterlagen Sprache(n) der Ausschreibungsunterlagen Deutsch Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen simap.ch Um allfällige Unterlagen herunterzuladen, müssen Sie als Benutzer registriert und eingeloggt sein. Angebotseinreichung Sprachen für Angebote Deutsch Art der Einreichung Physische Einreichung, Andere, siehe Formvorschriften Spezifische Formvorschriften Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk Nicht öffnen - Offertunterlagen anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am unten erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr)) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. «Bedarfsstelle»). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am unten erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! Angebote sind an folgende Adresse zu richten Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3 MP-150001 EP F3 / N02 Tunnel Seelisberg, Bauwerksüberwachung - Hauptinspektionen Brühlstrasse 3 4800 Zofingen - Schweiz Bedarfsstelle (Vergabestelle) Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3 Brühlstrasse 3 4800 Zofingen - Schweiz +41584827511 E-Mail: beschaffung.zofingen@astra.admin.ch www.astra.admin.ch
9) Weitere Informationen Ausschreibung Staatsvertragsbereich Ja Sprache(n) des Verfahrens Deutsch Durchführung eines Dialogs Nein Optionen Nein Werden Varianten zugelassen? Nein Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Werden Teilangebote zugelassen? Nein Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. (wenn oben Nein) Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus. Allgemeine Bedingungen Begehungen Es findet keine Begehung statt. Bietergemeinschaft Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften Nicht zugelassen Subunternehmen Zugelassen Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen Nicht zugelassen Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieter Die Firmen Lombardi SA und AFRY Schweiz AG haben als IG LoTos die bisherige Tunnelinspektionen durchgeführt und ausgewertet. Ihr Mandat resp. Auftrag ist abgeschlossen. Die durch die beiden Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung auszugsweise beigefügt. Die durch die Firmen erarbeiteten Projektunterlagen gemäss Pflichtenheft können beim ASTRA nach Voranmeldung bis zum Ablauf der Fragerunde eingesehen werden. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 23.09.2025. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. «Einreichen des Angebots». Gestützt auf diese Massnahmen werden die Firmen Lombardi SA und AFRY Schweiz AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB). Geschäftsbedingungen Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde. Zahlungsbedingungen 30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA. Einzubeziehende Kosten Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind. Kautionen / Sicherheiten Keine. Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören Keine. Sonstige Angaben
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Aegerter & Bosshardt AG, Basel, ist als BHU und Ersteller der Ausschreibungsunterlangen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Publikationsorgane Offizielles Publikationsorgan simap.ch Weitere Informationen: simap.ch/de/project-detail/a96e0e4e-d471-4d76-b9a1-3a73f90b48e7