Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung V Tiefbau
Brunnenstr. 110d-111
13355 Berlin
DE-13355 Berlin
02.10.2025
a) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Tiefbau - VA C -
Brunnenstr. 110d - 111
13355 Berlin
E-Mail: mailto:submissionsstelle.tiefbau@senmvku.berlin.de
b) Vergabeverfahren Ausschreibung Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsmaßnahmen Angebotsverfahren in Anlehnung an VOB/A Auf- und Abgebotsverfahren in Anlehnung an VOB/A
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Es werden Angebote elektronisch in Textform
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauunterhaltungsmaßnahmen
e) Ort der Ausführung: 13355 Berlin gesamtes Stadtgebiet von Berlin
f) Art und Umfang der Leistungen: Kleinteilige Aufträge im Rahmen der Störungsbeseitigung und geringfügige, häufig wiederkehrende Bauleistungen Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zulässig
g) -frei-
h) Aufteilung in Lose: nein
i) Ausführungsfristen 05. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 Beginn des Rahmenvertrages: Januar 2026 Dauer des Rahmenvertrages: 12 Monate Ausführungsbeginn für den Einzelauftrag: i.d.R. unverzüglich nach Leistungsabruf
j) Nebenangebote: nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen
l) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.berlin.de/vergabeplattform/ Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
o) Ablauf der Angebotsfrist am 02 .10.2025 Uhrzeit 10:00 Ablauf der Bindefrist am 11 .12.2025
p) Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.berlin.de/vergabeplattform
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
r) Zuschlagskriterien Die eingereichten angemessenen Preise im Angebotsverfahren bzw. die angemessenen Auf- und Ab- schläge auf die Preise im Auf- und Abgebotsverfahren sowie die Stundenverrechnungssätze und Zu- schläge sind Grundlage für die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote. Aus den ___3__ wirtschaftlichsten Angeboten1 werden neue Werte für - die Einheitspreise für Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) bzw. - - die Stundenverrechnungssätze für Leistungen, die nicht im LV enthalten sind - für die An- und Abfahrtspauschale zum Ausführungsort pro Einzelauftrag - den Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen und Leistungen und, soweit vom Auftraggeber angefordert - den Zuschlag zu den Stundenverrechnungssätzen für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeich- nis enthalten sind, für Nachtarbeit oder Mehrarbeit (Überstunden) - den Zuschlag zu den Stundenverrechnungssätzen für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeich- nis enthalten sind, für Arbeiten an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen (sofern diese nicht auf einen Sonntag fallen) gebildet. Bei der Wertung der Angebote und der Ermittlung der Rangfolge der Bieter fließen die Leistungspositio- nen (LV) des Angebotes bzw. das Auf- bzw. Abgebot auf die Leistungspositionen (LV) des Angebotes, sowie die Zuschläge und Stundenverrechnungssätze in folgender Gewichtung ein:2 Angebotssumme der Leistungspositionen gemäß Leistungsverzeichnis: zu __9_5_ % Die Stundenverrechnungssätze für Leistungen, die nicht im LV enthalten sind: zu ___2__ % Der Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen oder Leistungen: zu __3__ %. Der geschätzte Auftragswert pro Jahr (Netto) der Arbeiten beträgt für den einzelnen Rahmenvertrags- partner voraussichtlich ___________1_6_8_.0_6_7,_2_3 €, bei einem durchschnittlichen Einzelauftragswert (Netto) von ____________1_0_.0_0_0,_0_0 €. Die Angaben sind nicht verbindlich und erzeugen keinen Anspruch auf Auftragserteilung im angegebe- nen Umfang. Die vom Auftraggeber neu gebildeten Einheitspreise bzw. Auf- oder Abschläge, sowie die Zuschläge und Stundenverrechnungssätze werden nur den Bietern der oben genannten Anzahl der wirtschaftlichsten Angebote, unter eindeutigem Bezug auf alle Vertragsbestandteile, zur Annahme vorgelegt.. 1. zutreffende Zahl ist vom Auftraggeber einzutragen. 2. zutreffende Prozentangabe ist vom Auftraggeber einzutragen Nach Annahme durch den möglichen Rahmenvertragspartner gilt der Rahmenvertrag mit allen seinen Bestandteilen als abgeschlossen. Erfolgt keine Annahme, kommt kein Rahmenvertrag zustande.
t) geforderte Sicherheiten: keine
u) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Gemäß VOB und BVB
v) Bietergemeinschaften: nicht zugelassen
w) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unterneh- mer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachun- ternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Vo- raussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Ange- bot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter- nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh- men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spra- che abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ V124.HF (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intel- liform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index - für eine Ausschreibung des Hochbaus) bzw. V124.V-IF (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124vf/index - für eine Ausschreibung des Verkehrsanlagen- und Ingenieurbaus) ist zu verwenden. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhal- ten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Ter- rorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslis- ten unter justiz.de/onlinedienste/finanz_sanktionsliste/index.php veranlassen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß §. 6. a Abs.. 3. VOB/Azu machen:
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – VM 3 - Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin Telefon: +49 30 90 139 -3315 E-Mail: vobstelle@senstadt.berlin.de Bei Schreiben an die Nachprüfungsstelle bitte eine Kopie dieser Ausschreibung beifügen!