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Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten zwischen Gröbern - LandsbergDE - 06116 12.10.2025
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring von Säugetierarten nach Anhang IV FFH-RichtlinieDE - 06006 12.10.2025
Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten zwischen Dessau-Roßlau und WartenburgDE - 06006 12.10.2025
Soil Testing & Analysis Services - Bodenprüfungs- und AnalysediensteDE - 53173 11.10.2025
Gefährdungsabschätzung auf drei ehem. Standorten der Oberflächenbehandlung und OberflächenveredelungDE - 42275 10.10.2025
Ingenieurleistungen - Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen an den zusammenhängenden Teichen - Oberer Oppelsteich, Unterer und Oberer ScherfteichDE - 09212 10.10.2025
Ausbau der georgischen Marktüberwachungskapazitäten in den Bereichen Energiekennzeichnung und ÖkodesignDE - 65760 10.10.2025
Revitalisierung Mouta - Abschnitt Kraftwerk BrunnenCH - 6431 10.10.2025
Alter Baubetriebshof - Sanierungsuntersuchungen des BodensDE - 59229 10.10.2025
IB-Green Klimaangepasste GewerbegebieteDE - 65203 10.10.2025
Vermessung der nördlichen TeilflächeDE - 86929 10.10.2025
Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch aus dem LandkreisDE - 38644 10.10.2025
Porometer zur Analyse von MikrofiltrationsmembranenDE - 04318 10.10.2025
Lieferung von Mobile Mapping Equipment sowie damit verbundene ServicesAT - 1040 10.10.2025
L23 BÜ Beseitigung, 1.BA L386 - Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und sachliche Prüfung der NachträgeDE - 15236 10.10.2025

Titel

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System zum Aufspüren von Sprengstoffen

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Lieferauftrag (VOL)

Vergabestelle

Beschaffungsamt des BMI
Brühler Straße 3
53119 Bonn

Ausführungsort

DE-53119 Bonn

Frist

21.12.2021

TED Nr.

593696-2021

Beschreibung

a) Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Brühler Straße 3

53119 Bonn

Telefon: +49 22899610-2710

Telefax: +49 2289910610-2710

 

E-Mail: B19.10@bescha.bund.de

Internet: http.:www.evergabe-online.de

 

Anstatt: VI.3 Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018).Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden geschriebenen Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden:"Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden."

 

muss es heißen: VI.3 Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018).Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden geschriebenen Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden:"Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden."Zu den abrufberechtigten Stellen zählt auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

 

CPV: 38546000

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 161396 vom 21.11.2021

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