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Erneuerung der DB-Brücke in Helmbrechts – Erkundungsbohrungen und SondierungenDE - 95233 30.05.2026
Anschaffung einer neuen SBE 911 Plus CTD (Clean)DE - 20359 30.05.2026
Bestimmung und Sortierung von Artengruppen im Projekt zur Förderung von Winter-LindenDE - 19061 30.05.2026
Vergabe von Fach- und Planungsleistungen für die SpreeschuleDE - 03042 30.05.2026
Ersatzbeschaffung Schrank AP-4D für Messsystem airpointer® 4DDE - 20359 30.05.2026
Erneuerung der DB-Brücke in Helmbrechts – Durchführung von Erkundungsbohrungen und RammsondierungenDE - 95233 30.05.2026
Planungsleistungen für den Rückhalteraum Wyhl/Weisweil: Brunnen, Druckleitungen und PegelDE - 79369 29.05.2026
Werndorf-Lebring: Planung und Durchführung von Untergrunderkundungen für den zweigleisigen Ausbau der SüdbahnAT - 1020 29.05.2026
Bestimmung und Sortierung von Artengruppen im Projekt zur Förderung von Winter-Linden als Biodiversitätsträger in Mittel- und HochwäldernDE - 19061 29.05.2026
Erschließung des Baugebiets "Untere Lerchacker" – Planung und Ausführung der BauleistungenDE - 79312 29.05.2026
Erdarbeiten und Baugrundverbesserung für Wohnungsbauprojekt in Potsdam, Jagdhausstraße 15 / Wildeberstraße / GroßbeerenstraßeDE - 53119 29.05.2026
Planungs- und Analyseleistungen zur Entwicklung von Mobilstationsnetzen in Baden-WürttembergDE - 70029 29.05.2026
Lieferung automatischer Grundwassersensoren (Drucksonden) für das Monitoring oberflächennaher GrundwasserständeDE - 01796 29.05.2026
Erdarbeiten und Baugrundverbesserung für Wohnungsbauprojekt in Potsdam (Jagdhausstraße, Wildeberstraße, Großbeerenstraße)DE - 53119 29.05.2026
Planungsleistungen für Rückhalteraum Wyhl/Weisweil: Brunnen, Druckleitungen und PegelDE - 79369 29.05.2026

Titel

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System zum Aufspüren von Sprengstoffen

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Lieferauftrag (VOL)

Vergabestelle

Beschaffungsamt des BMI
Brühler Straße 3
53119 Bonn

Ausführungsort

DE-53119 Bonn

Frist

21.12.2021

TED Nr.

593696-2021

Beschreibung

a) Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Brühler Straße 3

53119 Bonn

Telefon: +49 22899610-2710

Telefax: +49 2289910610-2710

 

E-Mail: B19.10@bescha.bund.de

Internet: http.:www.evergabe-online.de

 

Anstatt: VI.3 Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018).Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden geschriebenen Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden:"Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden."

 

muss es heißen: VI.3 Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018).Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden geschriebenen Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden:"Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden."Zu den abrufberechtigten Stellen zählt auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

 

CPV: 38546000

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 161396 vom 21.11.2021