Titel | Ausführung von Sicherungsleistungen für Streckenertüchtigung Rostock – Berlin | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Ausführungsort | DE-60486 Frankfurt am Main | |
TED Nr. | 221978-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) DB Netz AG (Bukr 16) Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main Fax: +49 3029755724 Telefon: +49 3029755790 E-Mail: elke.luebeck@deutschebahn.com Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal I.2) Gemeinsame Beschaffung I.6) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Sicherungsleistungen für Streckenertüchtigung Rostock – Berlin_Begehungen, Vermessungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen usw. Oranienburg (a) – Grabowhöfe (a) 2017 / 2018. Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26445 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 79710000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Sicherungsleistungen für Streckenertüchtigung Rostock – Berlin_Begehungen, Vermessungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen usw. Oranienburg (a) – Grabowhöfe (a) 2017 / 2018, 1 600 Std. Sicherungsaufsicht, 4 800 Std. Sicherungsposten, 50 Std. Bahnerdungsberechtigter, 50 Std. Schaltantragsteller, 50 Std. Helfer im Bahnbetrieb, Signalisierung. II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 79710000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE Hauptort der Ausführung: Neustrelitz. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Sicherungsleistungen für Streckenertüchtigung Rostock – Berlin_Begehungen, Vermessungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen usw. Oranienburg (a) – Grabowhöfe (a) 2017 / 2018, 1 600 Std. Sicherungsaufsicht, 4 800 Std. Sicherungsposten, 50 Std. Bahnerdungsberechtigter, 50 Std. Schaltantragsteller, 50 Std. Helfer im Bahnbetrieb, Signalisierung. II.2.5) Zuschlagskriterien II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Sicherungsleistungen für Streckenertüchtigung Rostock – Berlin_Begehungen, Vermessungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen usw. Oranienburg (a) – Grabowhöfe (a) 2017 / 2018 Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 23.05.2017 V.2.2) Angaben zu den Angeboten V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.06.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 139666 vom 12.06.2017 |