Titel | Verrichtung von geotechnischen Erkundungsbohrungen | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Bauauftrag (VOB) | |
Ausführungsort | DE-60486 Frankfurt am Main | |
TED Nr. | 217973-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) DB Netz AG (Bukr 16) Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main Fax: +49 6926543457 Telefon: +49 6926545687 E-Mail: stefanie.cerajewski@deutschebahn.com Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal I.2) Gemeinsame Beschaffung I.6) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Bohrerkundungen Kirschhofener Tunnel, Fachinger Tunnel und Kalkofener Tunnel. Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26443 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45221000 II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Geotechnische Erkundungsbohrungen, Feldversuche und Laborversuche. II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45221000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE723 Hauptort der Ausführung: 35781 Weilburg. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Ausführung in den drei Tunneln Kirschhofen, Fachingen und Kalkofen unter Sperrung des Arbeitsgleises (teilweise Teilsperrung, teilweise Vollsperrung) sowie im freien Gelände. Es sind geotechnisch schwierige Verhältnisse zu erwarten. Entsprechend ist die Bohrausrüstung fallweise umzurüsten. II.2.5) Zuschlagskriterien II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 074-143145 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Bohrerkundungen Kirschhofener Tunnel, Fachinger Tunnel und Kalkofener Tunnel Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 06.06.2017 V.2.2) Angaben zu den Angeboten V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 06.06.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 139651 vom 12.06.2017 |