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Titel
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Lieferung von geophysikalischen Instrumenten zur Messung der Magnetfeldstärke
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)
AuftragnehmerMarine Magnetics
135 SPY Court
Markham, Ontario L3R 5H6
Canada
AusführungsortDE-30655 Hannover
TED Nr.220358-2017
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Stilleweg 2

30655 Hannover

Fax: +49 511643-532656


E-Mail: christoph.vinke@lbeg.niedersachsen.de

Internet: www.bgr.bund.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Bundesoberbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en) Geowissenschaften und Rohstoffe


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Lieferung eines weiteren SeaSpy Gradiometersystems.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag NUTS-Code DE929


II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Lieferung zur Erweiterung des beim Auftraggeber bereits vorhandenen Seaspy-Gradiometersystems.


II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 38260000 Beschreibung: Geophysikalische Instrumente zur Messung der Magnetfeldstärke.


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Z.5-1_B00503-03_03_2017-1313 10086527


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


Abschnitt V: Auftragsvergabe


Auftrags-Nr: 101-4500107561 Los-Nr: Lieferung eines Seaspy-Graiometersystems V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 07.06.2017 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1


V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Marine Magnetics 135 SPY Court ON L3R 5H6 Markham Kanada Telefon: +1 9054799727 Internet: www.marinemagnetics.com


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.2) Zusätzliche Angaben:


VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt Villemombler Str. 76 53123 Bonn Deutschland E-Mail: vk@Bundeskartellamt.de Internet-Adresse: Internet: www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Fax: +49 2289499163


VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:


(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWBverstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.


(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.


VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin Internet: www.bmwi.de


VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 08.06.2017

VeröffentlichungGeonet Vergabe 139642 vom 12.06.2017