Titel | Räumlich differenzierte Ermittlung, Darstellung und Bewertung der Stoffeinträge in die Gewässer Baden-Württembergs | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | KIT - Karlsruher Institut für Technologie Kaiserstr. 12 76131 Karlsruhe | |
Ausführungsort | DE-76185 Karlsruhe | |
TED Nr. | 224200-2018 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Fax: +49 7215600-2399 Telefon: +49 7215600-2262 E-Mail: uwe.bergdolt@lubw.bwl.de Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: METRIS BW II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90710000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Räumlich differenzierte Ermittlung, Darstellung und Bewertung der Stoffeinträge in die Gewässer Baden-Württembergs mit Hilfe von METRIS II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 297.365,75 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE12 Hauptort der Ausführung: Karlsruhe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Räumlich differenzierte Ermittlung, Darstellung und Bewertung der Stoffeinträge in die Gewässer Baden-Württembergs mit Hilfe von METRIS II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Weiterentwicklung eines bestehenden Programms durch den Entwickler IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: METRIS BW Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 29.03.2018 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde KIT – Karlsruher Institut für Technologie Kaiserstraße 12 Karlsruhe 76131 Deutschland NUTS-Code: DE12 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 297.365,75 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 Karlsruhe 76131 Deutschland Telefon: +49 721 / 926-4049 Internet: rp.baden-wuerttemberg.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.05.2018 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 144735 vom 27.05.2018 |