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Titel
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Umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Brückenzustände
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftragnehmergrbv Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG
Expo Plaza 10
30539 Hannover
AusführungsortDE-26871 Aschendorf
TED Nr.642463-2022
Beschreibung

Abschnitt I: I.1) Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee

Herzog-Arenberg-Straße 66

49761 Meppen

Telefon: +49 5931-848111

Fax: +49 5931-84828222


E-Mail: wsa-ems-nordsee@wsv.bund.de

Internet: www.wsa-ems-nordsee.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Verkehr


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ersatzneubau der Straßenbrücken Kortemoor, Leegmoor und Esterwegen am Küstenkanal, Hier: Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 3801W235.03/512-2910-001;003;004


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Straßenbrücken Kortemoor, Leegmoor und Esterwegen sind aufgrund ihres Zustandes abgängig. Umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Brückenzustände sind aufgrund des Alters und des allgemein schlechten Zustandes nicht zielführend. Daher sollen die vorhandenen Brücken inkl. derer Nebenanlagen zurück gebaut und an gleicher Stelle Ersatzneubauten mit den Zielgrößen einer durchgehenden Uferböschung, einer neuen Konstruktionsunterkante von +10,60 mNN, der Tragfähigkeit nach Lastmodell 1 und einer Anpassung der Regelquerschnitte errichtet werden. Für die drei Brücken sind Bodenerkundungarbeiten auszuschreiben und die Ergebnisse der Erkundungsarbeiten auszuwerten. Für die Brücken Esterwegen und Kortemoor sind Fiktiventwürfe aufzustellen. Das Ziel ist hier der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung nach § 41, Abs.5 WaStrG. Ferner sind einzeln für die Brücken die Planungen soweit voran zu bringen, dass die öffentlich-rechtlichen Planfeststellungsverfahren (nach Wasserstraßengesetz) eingeleitet werden können. Das Ziel ist der Planfeststellungsbeschluss für jede Brücke. Ebenso ist der jeweilige Entwurf-AU nach VV-WSV 2107 für die Brücken aufzustellen. Das Ziel ist hier der genehmigte Entwurf-AU. Optional, nach weiterer Beauftragung sind die jeweiligen Vergabeunterlagen zu erstellen.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 516.940,00 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE949 Hauptort der Ausführung: Landkreis Emsland, Küstenkanal, B401, Kortemoor, Leegmoor, und Esterwegen


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das WSA Ems-Nordsee plant im Zuge der Ersatzneubauten der o. g. Brücken ein durchgängiges, einheitliches Kanalprofil zu schaffen und eine lichte Durchfahrtshöhe auf 5,25 m über GWo herzustellen. Hierzu ist die lichte Weite von derzeit ca. 42,0m auf ca. 57,0m zu vergrößern und die Konstruktionsunterkante von +10,01mNN; +10,02mNN, bzw. +10,10mNN auf +10,60mNN anzuheben. Zudem werden die neuen Brücken an den Stand der Technik angepasst und nach dem Lastmodell 1 gemäß DIN EN 1991-2 bemessen. Die Einhaltung dieser Randparameter hat Auswirkung auf die direkte Peripherie (Anhebung der Fahrbahngradiente). Die Abwicklung dieser Auswirkungen sind mit dem Brückenersatzneubauten abzuarbeiten. Inhaltliche Planungsziele: - Rückbau der vorhandenen Brücken inkl. derer Nebenanlagen wie Zufahrtsrampen, Treppenaufgänge und Spundwände - Bau der neuen Brücken mit den neuen Zielgrößen, durchgehende Uferböschungen, neue Konstruktionsunterkante +10,60mNN, Tragfähigkeit nach Lastmodell 1, gemäß DIN EN 1991-2 und Anpassung des Regelquerschnitts des Überbaus nach den Vorgaben des Landkreis Emsland, bzw. der WSV. - Anpassung der Zufahrtsrampen und der direkt anliegenden Straßen (Bundes-, Kreis- und Gemeindestraßen) an die neuen Fahrbahngradienten der Brücken Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen: a) Nach der Ermittlung der Planungsrandbedingungen un der ersten Vorplanungen sind Leistungsverzeichnisse, Leistungsbeschreibungen und Vergabeunterlagen zu Bodenerkundungsarbeiten (Aufschlussbohrungen und Rammkernsondierungen etc.) - die Aufschlüsse über die anstehenden Böden an den o. g. Brückenbauwerken liefern - zu erarbeiten und dem AG zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung der Ausschreibung und anschließende Beauftragung zur Ausführung dieser Bauleistungen erfolgt über das WSA Ems-Nordsee. Die Erstellung des Baugrund- und Gründungsgutachten gehört als besondere Leistung zum Leistungsumgfang des AN. Die sich hieraus abzuleitenden Erkenntnisse sind in die weitere Planung mit zu berücksichtigen. b) Erstellen von Fiktiventwürfen und Kostenteilungsberechnungen für die Brücken Kortemoor und Esterwegen: aa) Fiktiventwurf 1 Berücksichtigung der WSV-Belange, hier: Vergrößerung der lichten Weite zwischen den Widerlagern (Stützweite), sowie der neue Höhenlagen der Brücken aufgrund der größeren Durchfahrtshöhen (Konstruktionsunterkante KüK= +10,60mNN) bei unveränderter Nutzbreite unter Berücksichtigung der Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen (RPS) bb) Fiktiventwurf 2 Berücksichtigung der Belange des Landkreis Emsland, hier unveränderte Stützweite und Höhenlage mit einer lichten Höhe der Konstruktionsunterkante von +10,02 mNN, bzw. +10,10 mNN, bei neuer Nutzbreite gemäß den Regelschnittvorgaben des Landkreis Emsland Ziel: Das Ziel der Fiktiventwürfe ist der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung für die Brücken Kortemoor und Esterwegen nach § 41, Abs.5 WaStrG. Diese Kreuzungsvereinbarungen bilden die Grundlage für die weitere Entwurfsbearbeitung! c) Danach sind die Planungsleistungen soweit voran zutreiben, dass die öffentlich-rechtlichen Planfeststellungsverfahren (hier: nach Wasserstraßengesetz) für jede Brücke einzeln (drei Verfahren) eingeleitet werden können. -> Ziel: Planfeststellungsbeschluss d) Parallel hierzu kann mit den Planungsleistungen für die Entwurf-AU's der Brückenbauwerke begonnen werden. Vor Abschluss dieser Planungsleistungen sind die sich ggfs. aus dem öffentlich-rechtlichen Verfahren ergebenen Nebenbestimmungen und/oder Auflagen in die Entwurf-AU's einzuarbeiten. Die Ausführungsunterlagen (Entwurf-AU) sind nach den Verwaltungsvorschriften der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (insbesondere der VV-WSV 2107 „Entwurfsaufstellung“) zu erarbeiten. Die Entwurf-AU's werden vom WSA Ems-Nordsee, gemäß VV-WSV 2107 §13 (6) zunächst hinsichtlich Vertragserfüllung geprüft und von der GDWS genehmigt. -> Ziel: genehmigter Entwurf-AU Optional, d.h. mit Vorliegen der genehmigten Entwurf-AU's und weiterer Beauftragung durch den AG, sind die jeweiligen Vergabeunterlagen (u.a. mit Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis und Entwurfszeichnungen, statischen Vorbemessungen, Massenermittlungen etc.) zu erstellen. Die Vergabereife für die Umsetzung der Maßnahme muss hergestellt werden.


II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität, einschließlich technischer Wert / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals / Gewichtung: 40 Preis - Gewichtung: 40


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 117-330503


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 3801W235.03/512-2910-001;003;004 Bezeichnung des Auftrags: Ersatzneubau der Straßenbrücken Kortemoor, Leegmoor und Esterwegen am Küstenkanal, Hier: Ingenieurleistungen Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 15.11.2022


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG Expo Plaza 10 Hannover 30539 Deutschland NUTS-Code: DE929 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 516.940,00 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Villemombler Str. 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-9499561 Fax: +49 228-9499163


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.11.2022

VeröffentlichungGeonet Vergabe 168666 vom 21.11.2022