Titel | Umweltplanung für ein neu herzustellende Gewässer | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH Nußdorf 71 9990 Nußdorf-Debant | |
Ausführungsort | DE-88499 Altheim | |
TED Nr. | 395136-2022 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Regierungspräsidium Tübingen / Dienstsitz Riedlingen Haldenstraße 7 88499 Riedlingen Telefon: +49 7371187-340 Fax: +49 7371187-359 E-Mail: mailto: peter.faigle@rpt.bwl.de Internet: rp.baden-wuerttemberg.de/rpt I.1) Name und Adressen Wasserwirtschaftsamt Kempten Rottachstrasse 15 Kempten 87435 Deutschland Kontaktstelle(n): Jonas Meinzer Telefon: +49 83152610-240 E-Mail: mailto: jonas.meinzer@wwa-ke.bayern.de Fax: +49 83152610-216 NUTS-Code: DE273 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: www.wwa-ke.bayern.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Umweltplanung (UVP-Vorprüfung, saP, LBP, ökologische Baubegleitung) für den Neubau der Maßnahme Nr. 42, Seitenarm, im Projekt Agile Iller II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90712000 Umweltplanung II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Umweltplanung für ein neu herzustellende Gewässer. Hierzu zählen die Erstellung der notwendigen Unterlagen für eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung (UVP-Vorprüfung), die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) § 26 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4, sowie die ökologische Baubegleitung. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Seitenarm ist ein neu herzustellendes Gewässer auf der (in Fließrichtung) rechten Seite der Iller auf einer Länge von ca. 3 km (Flusskilometer 24,5–27,5) auf Markungen Altenstadt und Illertissen, somit vollständig im Freistaat Bayern. Er beginnt ca. 1,4 km nördlich der Brücke der K7594 und endet ca. 0,8 km südlich der Brücke der S2018 über die Iller. Der Bereich wird auf der Ostseite eingegrenzt durch den Illerkanal und das daneben vorhandene Wegesystem. Der Regelabfluss im Seitengewässer soll 2 m³/s betragen. II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 62.365,70 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71313000 Umwelttechnische Beratung 71313400 Umweltfolgenabschätzung im Bau 71313420 Umweltnormen für den Bau 71313430 Analyse der Umweltindikatoren im Bau 71313440 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau 90712400 Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen 90713000 Beratung in Umweltfragen 90721100 Landschaftsschutz II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE146 NUTS-Code: DE273 NUTS-Code: DE279 Hauptort der Ausführung: Dienstsitz RP Tübingen in Riedlingen. Dienstsitz WWA Kempten in Kempten. Bauort auf den Markungen Altenstadt und Illertissen. Länge des Abschnitts an der Iller ca. 3 km. Flußkilometer 24,5-27,5 II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Seitenarm ist ein neu herzustellendes Gewässer auf der (in Fließrichtung) rechten Seite der Iller auf einer Länge von ca. 3 km (Flußkilometer 24,5–27,5) auf den Markungen Altenstadt und Illertissen, somit vollständig im Freistaat Bayern. Er beginnt ca. 1,4 km nördlich der Brücke der K7594 (Oberbalzheimer Straße) und endet ca. 0,8 km südlich der Brücke der S2018 über die Iller. Der Bereich wird auf der Ostseite eingegrenzt durch den Illerkanal und das daneben vorhandene Wegesystem. Der Regelabfluss im Seitengewässer soll 2 m³/s betragen. Die Eingriffsfläche beträgt voraussichtlich ca. 20 ha. Am Beginn ist ein Einlassbauwerk vorgesehen, welches die Wassermenge aus der Iller im Seitenarm drosselt, um stärkere Erosionserscheinungen zu verhindern. Am Ende ist ein Auslassbauwerk vorgesehen, welches die Wassermenge drosselt, die zurück in die Iller fließt, um insbesondere nach Hochwasserereignisse stärkere Erosionserscheinungen zu verhindern. Im Rahmen des Ingenieurbiologischen Gutachten Iller wurde ein Vorentwurfskonzept erstellt in welchem alle wesentlichen Bestandteile aufgezeigt sind. Die Untere Iller befindet sich nach Wasserrahmenrichtlinie in einem mäßigen bis unbefriedigenden Zustand. Das Ziel des Gemeinschaftsprojektes „Agile Iller“ des Landes Baden-Württemberg und des Freistaats Bayern ist es, die Durchgängigkeit wiederherzustellen, die Seitengewässer anzubinden und Lebensräume in den Talauen zu schaffen. Dazu sollen die Auen zurück in die Flusslandschaft integriert und ihre Entwicklung gefördert werden. Die Gewässerstrukturen sollen verbessert und die Uferbereiche neugestaltet werden. Es gilt den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential wieder zu erreichen. Eine Teilmaßnahme des Gesamtprojekts „Agile Iller“ ist der Neubau dieses Seitenarms. Für die Beantragung der Planfeststellungsunterlagen ist im Rahmen der Umweltplanung die Erstellung der notwendigen Unterlagen für eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung (UVP-Vorprüfung), die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) § 26 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen. Entsprechende Grundlagenkartierungen liegen bereits vor. Im Zuge der Bauausführung ist die ökologische Baubegleitung zu erbringen. Zeitplan: Vergabe der Planungsleistungen der Umweltplanung Mitte 2022 (die Objektplanung wird parallel vergeben). / Fertigstellung der Antragsunterlagen für die Planfeststellung bis Ende 2024 / Erstellung der Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Mitte 2026 / Ausschreibung der Baumaßnahmen im Winter 2026-2027 / Baubeginn 2027 / Fertigstellung bis Ende 2028. Der Kostenrahmen für die Gesamtkosten des Projekts wird von der ausschreibenden Stelle mit 6,3 Mio. € angenommen. Weitere Informationen zum Gesamtprojekt Agile Iller: Internet: www.agile-iller.de II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Das ausgeschriebene Projekt ist ein Teil des Gesamtprojektes „Agile Iller“. Dieses wird vom Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern gemeinsam durchgeführt. Federführend für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens ist das Regierungspräsidium Tübingen / Dienstsitz Riedlingen. Weitere Informationen zum Gesamtprojekt Agile Iller: Internet: www.agile-iller.de Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 023-058095 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Umweltplanung (UVP-Vorprüfung, saP, LBP, ökologische Baubegleitung) für den Neubau der Maßnahme Nr. 42, Seitenarm, im Projekt Agile Iller Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 23.05.2022 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde REVITAL Integrative Naturraumplanung GmbH für die BiGe REVITAL / SKI Nußdorf 71 Nussdorf-Debant 9990 Österreich Telefon: +43 485267499-0 E-Mail: mailto: office@revital-ib.at NUTS-Code: AT33 Internet-Adresse: Internet: www.revital-ib.at/de/ Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde SKI GmbH + Co.KG Lessingstraße 9 München 80336 Deutschland Telefon: +49 898904584-70 E-Mail: mailto: mail@ski-ing.de Fax: +49 898904584-71 NUTS-Code: DE212 Internet-Adresse: Internet: www.ski-ing.de Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 67.500,00 EUR Gesamtwert des Auftrags / Loses: 62.365,70 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe 76247 Deutschland Telefon: +49 721926-8730 E-Mail: mailto: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 721926-3985 Internet-Adresse: Internet: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“ VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe 76247 Deutschland Telefon: +49 721926-8730 E-Mail: mailto: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 721926-3985 Internet-Adresse: Internet: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.07.2022 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 166023 vom 21.07.2022 |