Titel | Lieferung von Ophtalmologischen Geräte | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Lieferauftrag (VOL) | |
Auftragnehmer | Heidelberg Engineering GmbH Max-Jarecki-Straße 8 69115 Heidelberg | |
Ausführungsort | DE-50968 Köln | |
TED Nr. | 383984-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Technische Hochschule Köln (TH Köln) Team 8.3 Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Telefon: +49 22182753171 E-Mail: andreas.berscheid@th-koeln.de Internet: www.th-koeln.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeit(en) Bildung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: OCT-System Referenznummer der Bekanntmachung: 101719 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 33122000 Ophtalmologische Geräte II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: OCT-System II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 225.320,00 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA23 Hauptort der Ausführung: Technische Hochschule Köln - Campus Deutz Betzdorfer Str. 2 50679 Köln II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: OCT-System (Optische Kohärenz-Tomographie) zum Einsatz am Auge II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Spektrometerbasiertes Frequency Domain (SD) und/oder Swept-Source-OCT zum Einsatz am Auge als in Deutschland zugelassenes Medizinprodukt / Gewichtung: 12,5 Qualitätskriterium - Name: Axiale Auflösung / Gewichtung: 2,5 Qualitätskriterium - Name: Messtiefe / Gewichtung: 2,5 Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Retina und des Vorderabschnittes des Auges / Gewichtung: 5,0 Qualitätskriterium - Name: Automatisierte Glaukomanalyse / Gewichtung: 2,5 Qualitätskriterium - Name: Verschiedene A-Scan-Raten / Gewichtung: 10,0 Qualitätskriterium - Name: Laser-Scanning-Ophthalmoskopie zur Fundusdarstellung / Gewichtung: 2,5 Qualitätskriterium - Name: Autofluoreszenz-Messung der Retina / Gewichtung: 2,5 Qualitätskriterium - Name: Visualisierung topographischer Veränderungen / Gewichtung: 2,5 Qualitätskriterium - Name: Biometrische Daten / Gewichtung: 5,0 Qualitätskriterium - Name: Software-Plattform zur Auswertung und Export aller Daten / Gewichtung: 2,5 Preis - Gewichtung: 50 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 089-274946 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 4500064284 Bezeichnung des Auftrags: OCT-System Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 19.06.2023 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Heidelberg Engineering GmbH Max-Jarecki-Strasse 8 Heidelberg 69115 Deutschland Telefon: +49 622164630 E-Mail: OrderProcessing@HeidelbergEngineering.com Fax: +49 6221646362 NUTS-Code: DE125 Internet: www.HeidelbergEngineering.de Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 238.532,00 EUR Gesamtwert des Auftrags / Loses: 225.320,00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 Köln 50667 Deutschland E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Fax: +49 2211472889 Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als15 Kalendertage vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 Köln 50667 Deutschland Telefon: +49 2211473055 E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Fax: +49 2211472889 Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 22.06.2023 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 172970 vom 29.06.2023 |