Berichtigung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur Region Ost
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
10115 Berlin
DE-60327 Frankfurt am Main
14.04.2025
bieterportal.noncd.db.de/…/3f84539d-4c1b-4daf-8e02-e4ce105c4e1c
00188926-2025
1. Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur Region Ost
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
DE-10115 Berlin
E-Mail: tobias.ehrhardt@deutschebahn.com
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Hygiene- und Labordienstleistungen für die Deutsche Bahn nach TrinkwVVO und IfSG Beschreibung: Im Rahmen des Hygienemanagements bei dem Auftraggeber werden alle hygienerelevanten und überwachungspflichtigen Anlagen des Auftraggebers und der mit ihr verbundenen Unter-nehmen (Deutsche Bahn) erfasst. Das Hygienemanagement wird zentralisiert von der Konzern-leitung verantwortet und geleitet. Im Sinne der Hygiene-Governance werden in erster Linie ge-setzlich verpflichtende Untersuchungen nach Infektionsschutzgesetz und Trinkwasserverord-nung sowie die vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) per Grundsatzbescheid dem Auftraggeber aufgetragenen behördlichen Belange konzernweit umgesetzt. Es gelten darüber hinaus im Sinne der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht weitere Untersuchungspflichten (z.B. Legionellen-untersuchungen in Betriebsgebäuden). Kennung des Verfahrens: 5be1811d-98b6-42e2-8670-8c18d526119e Interne Kennung: 25FEA78905 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 85142300 Hygienedienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 41110000 Trinkwasser
2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Frankfurt am Main Postleitzahl: 60327 Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712) Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU sektvo -
2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
5. Los
5.1 Los: LOT-0001 Titel: Hygiene- und Labordienstleistungen für die Deutsche Bahn nach TrinkwVVO und IfSG Beschreibung: Im Rahmen des Hygienemanagements bei dem Auftraggeber werden alle hygienerelevanten und überwachungspflichtigen Anlagen des Auftraggebers und der mit ihr verbundenen Unter-nehmen (Deutsche Bahn) erfasst. Das Hygienemanagement wird zentralisiert von der Konzern-leitung verantwortet und geleitet. Im Sinne der Hygiene-Governance werden in erster Linie ge-setzlich verpflichtende Untersuchungen nach Infektionsschutzgesetz und Trinkwasserverord-nung sowie die vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) per Grundsatzbescheid dem Auftraggeber aufgetragenen behördlichen Belange konzernweit umgesetzt. Es gelten darüber hinaus im Sinne der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht weitere Untersuchungspflichten (z.B. Legionellen-untersuchungen in Betriebsgebäuden). Interne Kennung: 794c9bc1-0164-42d1-9f54-922224daf0b3
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 85142300 Hygienedienste Zusätzliche Einstufung (cpv): 41110000 Trinkwasser Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor den Rahmenvertrag, ein- oder mehrmals um insgesamt bis zu 4 Jahre zu verlängern.
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/01/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 4
5.1.5 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 000 000,00 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Versorgungssicherheit Beschreibung: Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b5fe6d5d-6339-4445-a7d0-8a85eef07bb2/suitabilitycriteria Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen detailliert dargestellt. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 65 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog Beschreibung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen detailliert dargestellt. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 35
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/04/2025 10:00:00 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/3f84539d-4c1b-4daf-8e02-e4ce105c4e1c
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/05/2025 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/3f84539d-4c1b-4daf-8e02-e4ce105c4e1c Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/04/2025 10:00:00 (UTC+2) Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Diese ist als Anlage B6 Teil der Vergabeunterlagen Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bieter oder Bietergemeinschaft in einer Rechtsform deutschem Rechts oder gleichwertig. Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
8. Organisationen
8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Registrierungsnummer: 819a9f90-6236-4dea-8555-aef3b91b5321 Postanschrift: Potsdamer Platz 2 Stadt: Berlin Postleitzahl: 10785 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) Land: Deutschland Kontaktperson: FEA 3 E-Mail: tobias.ehrhardt@deutschebahn.com Telefon: +49 3029756722 Fax: +49 6926520154 Internetadresse: www.deutschebahn.com/bieterportal Rollen dieser Organisation: Beschaffer Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6 Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53113 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1897d5a3-ed9b-4b86-b61c-6e08cb1e558d-01 Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 948a1081-a549-4a85-9326-a3b83e7a87f1 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 17 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/03/2025 08:44:34 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 188926-2025 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 58/2025 Datum der Veröffentlichung: 24/03/2025