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Titel
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Studie zum Gewässerschutz
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
Küterstraße 30
24103 Kiel
AusführungsortDE-24103 Kiel
Frist02.08.2024
Beschreibung

a) Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Fleethörn 29-31

DE-24103 Kiel

 

b) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO. Schleswig-Holstein Der echte Norden V* GM.SH Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO Maßnahme: Wirkungsabschätzung eines freiwilligen Förderprogramms für breite Gewässer- randstreifen unter Berücksichtigung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik Vergabenummer: ZV-L9-24-1075000-412.03 Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR (GMSH), Geschäftsbereich Beschaffung, Küterstraße 30, 24103 Kiel. Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR (GMSH), Geschäftsbereich Beschaffung, Küterstraße 30, 24103 Kiel.

 

c) Form, in der Angebote einzureichen sind Die Angebote sind in elektronischer Form über das E-Vergabe-svstem der GMSH (www.e-veraabe-sh.de), einzureichen. Für die elektronische Angebotsabgabe müssen Sie zur Abforderung der Vergabeunterlagen registriert sein.

 

d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung Die Oko-Regelungen (OR) der Gemeinsamen Agrarpolitik werden in vielen Fällen in den Bundesländern nicht hinreichend nachgefragt. Hieraus ergibt sich ein Bedarf für neue ÖR aus denen sich auch ein hinreichender Beitrag zur Erfüllung der Umweltzielsetzungen ableiten lässt. Aufgrund der Lage zwischen Nord- und Ostsee sowie der hohen Dichte an Gewässern kommt eine ausreichende Abstandsregelung zu Gewässern mit einem Aufbringungsverbot für Dünge- und Pflanzenschutzmitteln (sog. Pufferstreifen) dem Umweltschutz in Schleswig-Holstein eine besondere Bedeutung zu. Breite Gewässerrandstreifen auf Ackerflächen reduzieren das Risiko von Oberflächenabflüssen und damit die Einträge von an die Bodenpartikel gebundenem Phosphat und Stickstoff. Aktuell gilt nach der GAP-Konditionalität ein Pufferstreifen von 3 Metern zu Gewässern und Gräben (Vorflut), auf dem keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen. Nach der Landesverordnung (Durchführung der Rechtsvorschriften der GAP) sind gewässerreiche Gemeinden hiervon befreit. Hier darf der Streifen auf 1 Meter reduziert werden. Ausnahmen stellen mit Nitrat belastete Gebiete und Gewässer erster Ordnung dar. Hier gelten ebenfalls 3 Meter. Seitens des Gewässerschutzes werden breitere Gewässerrandstreifen gefordert (i.H.v. bis 10 Meter). Dies würde mit zusätzlichen Ertragseinbußen für die Landbewirtschafter einhergehen. Einjährige Gewässerrandstreifen werden in SH bisher nicht gefördert. Ziel der Studie ist es die mögliche Akzeptanz der Einführung einer neuen einjährigen Ökoregelung im als Maßnahme der 1. Säule in der EU-Agrarpolitik mit mindestens 10 Meter und maximal 20 Meter breiten Gewässerrandstreifen auf Ackerflächen für Schleswig-Holstein zu ermitteln. Hierfür ist die potentielle Flächeninanspruchnahme einer solchen neuen Ökoregelung abzüglich den Vorgaben des Fachrechts und bereits bestehenden Pufferstreifen auf Ackerflächen in Schleswig-Holstein zu berücksichtigen. Erwartet wird eine ökonomische Analyse des entgangenen Deckungsbeitrags am Beispiel der typischen Anbaustrukturen in Schleswig-Holstein. Die Ertragsniveaus von Flächenrandlagen an der Nord- und Ostseeküste sind hierbei zu berücksichtigen, ebenso wie mögliche alternative Bewirtschaftungsformen auf den Pufferstreifen, welche dem Gewässer- und Klimaschutz dienen.

 

e) ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten. nein

 

f) ggf. die Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen.

 

g) Ausführungsfristen Leistungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung. Leistungsende: angestrebtes Projektende ist der 15. Oktober 2024

 

h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabe- unterlagen abgibt Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR, (GMSH) Küterstraße 30, 24103 Kiel, Telefon 0431/599-1242.

 

i)Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist Angebotsschluss: 02. August 2024, um 07:30 Uhr. Bindefrist: 27. September 2024.

 

j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Entfällt.

 

k) wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Entfällt.

 

1) die mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung und wirtschaftlichen, finanziellen, technischen sowie beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen die mit dem Angebot vorzulegen sind:

 

1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).

 

2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).

 

3. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren (2019-2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen im Bereich der Durchführung ökonomischer Analysen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei der Referenzliste ist darzustellen, welche der für die geforderte Leistung vorgesehenen Mitarbeiterinnen an den Referenzobjekten mitgearbeitet haben (Funktion und Umfang der Mitarbeit).

 

4. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt).

 

5. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).

 

6. ausgefülltes Preisblatt (Formblatt, Excel-Tabelle).

 

7. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt).

 

8. aussagekräftiges Konzept gem. Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix.

 

9. Angaben zu den Projektbearbeiter/innen bzw. des Projektteams mit Angabe der verantwortlichen Leitung.

 

10. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Unterlagen: Die oben genannten Nachweise und Erklärungen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden. Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. Wettbewerbsregister: Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro wird vor der Zuschlagserteilung ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt angefordert.

 

m) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabe- unterlagen genannt werden - Preis: 30 % - Qualität Umsetzungskonzept: 70 %

 

n) Fragen Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 29. Juli 2024, 10:00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Janine Vosgerau (e-Vergabesystem, E-Mail) E-Mail: ianine.vosqerau@qmsh.de zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Fraqen Antwortkataloq erfasst, der ständiq unter Internet: www.evergabe-sh.de unter der Ausschreibunq einsehbar ist.

 

o) Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter Buchstabe I) genannten Eigenerklärung sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.

 

p) Verpflichtungserklärung nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

 

q) Hinweis zur e-Vergabe Wir stellen Ihnen die Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe.sh.de zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen dringend die kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform Internet: www.e-vergabe-sh.de, um zu vermeiden, dass Sie aufgrund fehlender Informationen vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden müssen.

 

r) Elektronische Rechnungsstellung Sofern Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie sich laufend selbständig über Änderungen oder Ergänzungen zum Vergabeverfahren unter Internet: www.e-vergabe-sh.de informieren. Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 180243 vom 30.07.2024