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Titel
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Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftragnehmerimp GmbH
Grenzstr. 26
06112 Halle
AusführungsortDE-06116 Halle
TED Nr.459535-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landesamt für Umweltschutz

Reideburger Straße 47

06116 Halle (Saale)


E-Mail: mailto: vergabestelle-FB4@lau.mlu.sachsen-anhalt.de

Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse Referenznummer der Bekanntmachung: 41.15/5/2021_LK_MSH_2


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) verpflichtet die Länder zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (FFH-LRT), die in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind bzw. ausgeführt sein können. Die Mitgliedsstaaten überwachen den Erhaltungszustand (EHZ) der Arten und Lebensräume. Für die FFH-Berichtspflicht in 6-jährigem Turnus gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie sind möglichst aktuelle Angaben zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen erforderlich. Entsprechend dazu sind die FFH-LRT (sowie Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential) auch außerhalb der FFH-Gebiete zu erfassen. Hier ist die Erfassung der LRT im Landkreis Mansfeld-Südharz ausgeschrieben.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 74.392,50 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE02


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1) Einordnung des Vorhabens Entsprechend der o.g. FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. 2) Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Ersterfassung von FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen im Ostteil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebieten, 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte, 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse. 3) Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten DTK10 4535NO Blatt Erdeborn 4435SO Blatt Lüttchendorf 4435NO Blatt Polleben Siehe Shapefile "Kart_MSH" in der Anlage. Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Nicht bearbeitet wird der Bereich der Ausschlussflächen. Ausschlussflächen sind Natura2000-Gebiete, Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung, Bereich Romonta Amsdorf (Tagebau und Rekultivierungsgebiet), Siehe Shapefile "A_MSH" in der Anlage. 4) Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen. Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Werden LRT-Vorkommen durch eine FFH-Gebietsgrenze geteilt, sind für beide Teilflächen des LRT jeweils Datensätze anzulegen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Für LRT ist ergänzend dazu ein LRT-spezifischer Zusatzbogen auszufüllen, auf dem die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto). Für den Fall, dass auf einer Fläche ein oder mehrere Nebencodes erfasst werden, sind Flächengrößen für Haupt- und Nebencodes anzugeben. Bezugsflächennummern aus Vorkartierungen sind, sofern möglich, beizubehalten. Neue Objekte sind fortlaufend so zu nummerieren dass keine Dopplungen innerhalb des FFH-Gebietes bzw. einer DTK10 entstehen. Streuobstwiesen: Wird bei einer Streuobstwiese als Unterwuchs ein LRT festgestellt und besitzen beide Codes eine identische Flächengröße, so ist die Fläche als LRT (Hauptcode) zu erfassen. Der Code für die Streuobstwiese (HSA, HSB, HSC, HSD, HSE, HSF) soll als Nebencode hierbei abweichend ohne Flächengröße eingetragen werden. Grünland-LRT: Für die Grünland-LRT 6440 und 6510 ist zu entscheiden, ob es sich um eine magere Ausprägung handelt. Methodische Vorgaben zu deren Einordnung befinden sich auf dem LRT-spezifischen Zusatzbogen. Die Ergebnisse sind auf Erfassungsbögen und in dem Datenbanksystem BioLRT zu dokumentieren und in einem Kurzbericht zusammenzufassen. Die Flächen werden mittels geeignetem GIS-Programm digitalisiert. 4.1.1 Wiederholungskartierung bekannter LRT-Vorkommen Lage und Flächenausdehnung der vorgegebenen LRT sind im Gelände zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Die Eigenschaft als gesetzlich Geschützter Biotop ist zu ermitteln. Alle Sachdaten gem. Kartieranleitung Lebensraumtypen sind mit aktuellem Stand zu erheben. Sofern sich der Erhaltungszustand oder die Flächenausdehnung erheblich geändert haben, so ist dafür ein Trendgrund anzugeben. Erhebliche Änderungen sind Änderungen in der Bewertung eines der 3 Teilkriterien Lebensraumtypische Habitatstrukturen, Lebensraumtypisches Artinventar, Beeinträchtigungen sowie des Gesamt-Erhaltungsgrades) oder signifikante Flächenverluste. Die Dokumentation erfolgt auf dem Zusatzbogen. Lässt sich der LRT auf der ursprünglichen Fläche nicht mehr nachweisen, d.h. es ist von einem Verlust auszugehen, wird diese Fläche mit dem aktuellen Biotopcode erfasst und ggf. ein Entwicklungspotenzial vermerkt. Sofern bekannt ist eine Ursache anzugeben. 4.1.2. Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen Es wird eine vollständige Erfassung der LRT im beauftragten Gebiet angestrebt. Das Gebiet ist daher in geeigneter Weise so zu begehen, dass bisher unbekannte LRT-Vorkommen aufgefunden werden. Sofern vorhanden, werden durch den AG LRT-Verdachtsflächen zur Verfügung gestellt, die aufzusuchen sind. Das Ergebnis der Begehungen ist im Text zu beschreiben. Neue LRT-Vorkommen sind nach den Vorgaben der KA LRT vollständig zu erfassen und der LRT-spezifische Zusatzbogen auszufüllen. 4.1.3. Erfassung von LRT-Entwicklungsflächen Flächen, die keinem LRT zugeordnet werden können, bei denen nach Einschätzung durch den Kartierer jedoch ein kurzfristiges (a) bzw. mittelfristiges (b) Entwicklungspotenzial zu FFH-LRT vorhanden ist, sind mit dem zutreffenden Biotopcode zu erfassen, zu beschreiben und das Entwicklungsziel anzugeben. Außerhalb der FFH-Gebiete erfolgt die Aufnahme von LRT-Entwicklungsflächen nur im Ausnahmefall. 4.1.4. Erfassung gesetzlich geschützter Biotope (GGB) Gesetzlich geschützte Biotope außerhalb der LRT-Kulisse, z.B. Nasswiesen, Feldgehölze und Streuobstwiesen, sind zu erfassen. Es wird eine vollständige Erfassung innerhalb des beauftragten Gebietes angestrebt. Die Dokumentation erfolgt in vereinfachter Form auf den "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Offenland" sowie "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Wälder". Zu erheben sind Lage, Flächenausdehnung und Basisdaten (Kartierer, Datum, TK, Nummer, Biotopcode, ggf. Nebencodes). Im Beschreibungsfeld kann eine kurze Charakteristik erfolgen und der Biotoptyp gemäß Wortlaut der entsprechenden Gesetze. Charakteristische Pflanzenarten sollen dann erfasst und angegeben werden, wenn dies zur Einschätzung des Schutzstatus erforderlich ist. 4.1.4 Bericht In einem Kurzbericht sollen wesentliche Ergebnisse der Kartierung zusammengefasst werden. Der Bericht muss folgende Bestandteile enthalten: Kurzbeschreibung des Gebietes Übersichtstabelle der kartierten Flächen mit Angabe des LRT-oder Biotopcodes, des Erhaltungszustandes (EHZ) von LRT und Veränderungen (Löschungen, ggf. geänderter EHZ oder LRT-Code, Teilungen, Verlustgründe soweit erkennbar) kurze verbale Einschätzung der Gesamtgebietssituation, insbesondere von Erhaltungszuständen und Beeinträchtigungen der LRT, es sind im Bericht die Gefährdungsursachen anhand der Referenzliste des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) aufzuschlüsseln (s. Internet: www.bfn.de, vgl. Internet: www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/030306_refgefaehrd.pdf) naturschutzfachliche Einschätzung der nicht als LRT erfassten Gebietsteile als Ergebnis der flächenhaften Begehung Protokoll von Absprachen bzw. Recherchen mit Behörden und Landnutzern Die weiteren Punkte 4.2, 5 bis 8 entnehmen Sie bitte managels ausreichenden Zeichenvorrats der Leistungsbeschreibung.


II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Fachliche Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 40 Preis - Gewichtung: 60


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Erläuterung: Nach einer EU-weiten Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens wurde kein wirtschaftliches Angebot eingereicht. Das Verfahren wurde aufgehoben und ein Verhandlungsverfahren angeschlossen.


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 41.15/5/2021_LK_MSH_2 Bezeichnung des Auftrags: Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 30.06.2023


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde imp GmbH Halle Deutschland NUTS-Code: DEE02 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 74.392,50 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammern-Geschäftsstelle Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.07.2023

VeröffentlichungGeonet Vergabe 173754 vom 01.08.2023