Titel | Bestellung eines/einer Gewässserschutzbeauftragten | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Direktion Berlin Fasanenstraße 87 10623 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10623 Berlin | |
Frist | 14.06.2023 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe-online.de/tenderdetails.html7id-517611 | |
Beschreibung | a) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Fasanenstraße 87 10623 Berlin
E-Mail: mailto: verdingung@bundesimmobilien.de Internet: www.bundesimmobilien.de
b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a).
2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen VOEK 286-22
3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote o elektronisch o ohne elektronische Signatur (Textform) o mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel o mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 26.06.2023-12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 31.07.2023.
4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html7id-517611 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe l.a) d) Anforderungsfrist 26.06.2023-12:00 Uhr.
5. Angaben zur Leistung DE Formular -- Auftragsbekanntmachung DE Formular -- Auftragsbekanntmachung a) Art und Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Bestellung eines/einer Gewässserschutzbeauftragten. Mit den ausgeschriebenen Leistungen wird die gesetzliche Forderung nach der Bestellung eines/einer Gewässerschutzbeauftragter gemäß § 64 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Liegenschaften der Bundespolizei in Swisttal (Los 1) und der Bundespolizei in Sankt Augustin (Los 2) umgesetzt. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Gewässernutzung ist es erforderlich, dass jederzeit eine mit den wasserrechtlichen Problemen vertraute und verantwortliche Person vorhanden ist. Es ist daher ein/eine Beauftragte(r) für Gewässerschutz gemäß § 21 a Abs. 2 WHG und eine Vertretung schriftlich zu bestellen und dem Rhein-Sieg- Kreis, Amt für Technischen Umweltschutz, nach Bestellung innerhalb von zwei Wochen schriftlich seitens der Auftraggeberin zu benennen. Zum/Zur Gewässerschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer für die Erfüllung dieser Aufgabe erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde ist durch eine einschlägige theoretische bzw. praktische Ausbildung und den abgeschlossenen Lehrgang zum Gewässerschutzbeauftragten im Sinne §§ 64-66 Wasserhaushaltsgesetz nachzuweisen. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz, hier insbesondere Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Weisungen des Personals vor Ort sind zu befolgen. Folgende rechtliche Grundlagen und Hinweise aus allgemein anerkannten Regeln der Technik sind bei der Ausführung der Aufgaben eines/einer Gewässerschutzbeauftragten, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zwingend zu beachten: - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) - Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 5. BImSchV) - Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG) - Hinweise des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser- SüwVO Abw - Die Nebenbestimmungen der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnisbescheide - Runderlass "Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren" ("Trennerlass") vom 26.5.2004 Nähere Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Angebotsaufforderungsschreiben) zu entnehmen. b) CPV-Codes Hauptteil (1): Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000-4) Hauptteil (2): Dienstleistungen im Bereich Umweltsicherheit (90721000-7) Hauptteil (3): Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung (90733000-4) Hauptteil (4): Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen (90733100-5) c) Ort der Leistungserbringung Los 1: 53913 Swisttal Los 2: 53757 Sankt Augustin.
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose Losl Dienstleistungen im Bereich des Gewässerschutzes auf der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaft in Swisttal Los 2 Dienstleistungen im Bereich des Gewässerschutzes auf der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaft in Sankt Augustin b) Angebote für Lose Angebote sind möglich für alle Lose.
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.
8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Leistungsbeginn ist der 01.08.2023. Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.07.2027. Für die in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelaufträge gelten die vertraglichen Bestimmungen dieses Vertrages bis zur Erfüllung sämtlicher Leistungen aus dem beauftragten Einzelauftrag fort. DE Formular -- Auftragsbekanntmachung.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des NichtVorliegens von Ausschlussgründen Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html^ 30339.
12. Zuschlagskriterien Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteüt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis: Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtbruttopreise laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
14. Sonstige Angaben Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2GWB: Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu den Liegenschaften beider Lose nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3,23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens zwei Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. DE Formular -- Auftragsbekanntmachung Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien" zu verwenden. Alternativ kann zur "Bieterauskunft Eignungskriterien" nach § 35 Abs. 3 UVgO i.V.m. § 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i.V.m. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das NichtVorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des NichtVorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien" (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des NichtVorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts "FB Frage-Antwort" ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online. de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 14.06.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von DE Formular -- Auftragsbekanntmachung Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen). Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 31.05.2023 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -1234 E-Mail: E-Mail: mailto: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr DE Formular -- Auftragsbekanntmachung | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 172175 vom 19.05.2023 |