Titel | Bewirtschaftung von Grundwasserressourcen, Beobachtung der Schweizer Grundwasserressourcen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Hydrologie Worblentalstrasse 68 3063 Ittigen | |
Ausführungsort | Ch-3063 Ittigen | |
Frist | 24.07.2023 | |
Vergabeunterlagen | www.simap.ch/…/Search?NOTICE_NR=1340363 | |
TED Nr. | 355178-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Hydrologie, Sektion Hydrogeologische Grundlagen Projekt simap 258487 Worblentalstrasse 68 3003 Ittigen-Bern
E-Mail: hydrogeologie@bafu.admin.ch Internet: www.simap.ch
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: on Grundwasser-Proben im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA, Modul TREND
II.1.2) CPV-Code Hauptteil ungen im Umweltschutz
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen Die Bundesverfassung verpflichtet, die Grundwasserressourcen nachhaltig zu bewirtschaften und zu schützen (BV Art. 76). Der Bund erhebt hierzu Daten und informiert die Öffentlichkeit über die entsprechenden Ergebnisse (GSchG Art.50 u. Art. 57). Für die Beobachtung der Schweizer Grundwasserressourcen ist die Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA des Bundesamts für Umwelt BAFU zuständig. Die Messstellen des Moduls TREND werden mehrmals pro Jahr durch Probenehmer des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS beprobt. Der Auftrag umfasst zum einen die Analytik der Grundwasser-Proben des NAQUA-Moduls TREND auf verschiedene anorganische und organische Substanzen und zum anderen logistische und kommunikative Leistungen.
II.1.4) Kurze Beschreibung:
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0 Hauptort der Ausführung: Bern
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Bundesverfassung verpflichtet, die Grundwasserressourcen nachhaltig zu bewirtschaften und zu schützen (BV Art. 76). Der Bund erhebt hierzu Daten und informiert die Öffentlichkeit über die entsprechenden Ergebnisse (GSchG Art.50 u. Art. 57). Für die Beobachtung der Schweizer Grundwasserressourcen ist die Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA des Bundesamts für Umwelt BAFU zuständig. Die Messstellen des Moduls TREND werden mehrmals pro Jahr durch Probenehmer des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS beprobt. Der Auftrag umfasst zum einen die Analytik der Grundwasser-Proben des NAQUA-Moduls TREND auf verschiedene anorganische und organische Substanzen und zum anderen logistische und kommunikative Leistungen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Kostenkriterium - Name: ZK01 Preis / Gewichtung: 20% Kostenkriterium - Name: ZK02 Fachkompetenz / Gewichtung: 25% Kostenkriterium - Name: ZK03 Erfahrung und Referenzen / Gewichtung: 20% Kostenkriterium - Name: ZK04 Qualitätsmanagement / Gewichtung: 20% Kostenkriterium - Name: ZK05 Organisation und Logistik / Gewichtung: 10% Kostenkriterium - Name: ZK06 Vollständigkeit der Offerte und Struktur gemäss Pflichtenheft / Gewichtung: 5%
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2024 Ende: 31.12.2031 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Grundauftrag 01.01.2024 - 31.12.2027 optionale Verlängerung des Grundauftrags um 4 Jahre 01.01.2028 - 31.12.2031 Die Optionen sind nicht im Grundvertrag inkludiert. Für den Bezug der Optionen oder Teile davon ist jeweils ein neuer Vertrag zu errichten. Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Grundauftrag 01.01.2024 - 31.12.2027 optionale Verlängerung des Grundauftrags um 4 Jahre 01.01.2028 - 31.12.2031 Die Optionen sind nicht im Grundvertrag inkludiert. Für den Bezug der Optionen oder Teile davon ist jeweils ein neuer Vertrag zu errichten. Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union ung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können EK02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 5 Jahren nach. EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Projektleiter PL), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher und französischer Sprache erstellen und abliefern können. EK06 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/ Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang Nr. 4 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/ Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Internet-Link: Internet: www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/themen/agb.html EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK09 Qualitätsmanagement Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO /IEC 17025. EK10 Sitzungsort Bereitschaft, den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU, CH-3003 Bern). EK11 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. EK12 Datenaustausch Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben. Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen in elektronischer abgegeben hat. EK13 Transport Proben Der Transport der Proben zum Anbieter dauert jeweils maximal 16 Stunden, so dass die Kühlung der Proben vom Zeitpunkt der Probenahme bis zum Eintreffen im Labor gewährleistet ist und die Proben sofort nach dem Eintreffen im Labor aufbereitet bzw. analysiert (instabile Parameter) werden können. Die ökologischen Standards des BAFU sind einzuhalten. Aus Klimaschutzgründen wird kein Transport der Proben per Flugzeug akzeptiert.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge .2023
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Französisch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 31.07.2023 Ortszeit: 23:59 Ort: Bern Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens zum oben genannten Datum statt und ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören: Keine. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) Internet-Link: www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/themen/agb.html. Verhandlungen: Es findet keine Begehung statt. Grundsätzliche Anforderungen: Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten. Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche. Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Schlusstermin / Bemerkungen: Das vollständige Angebot ist bis spätestens 24.07.2023 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form per USB-Stick) an die unter Ziffer 1.1 aufgeführte Adresse zuzu-stellen. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungs-zeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Emp-fangsbestätigung des BAFU zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diploma-tischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei ver-pflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabe-termin per E-Mail an die unter Ziffer 1.1 aufgeführte Adresse zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzu-stellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt. Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf Internet: www.sidemap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet. Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 12.06.2023 , Dok. 1340277Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 12.07.2023. Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab12.06.2023bis 24.07.2023 Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt. Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäss Art. 38 BöB. Eine Bereinigung der Angebote erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen und nach Massgabe von Art. 39 BöB sowie auf explizite Aufforderung der Vergabestelle hin. ZahlungsbedingungenKeine.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.06.2023 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 172768 vom 19.06.2023 |