Sie sehen nur ältere Vergaben von vor einem Jahr und älter. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Monitoring sozialer Wirkungen zur FolgenabschätzungDE - 11019 17.09.2024
Kulturhistorische Funde auf dem Neubaufeld der KrankenversorgungDE - 30659 17.09.2024
Vorhaben "Nachhaltige Stadtentwicklung (ProUrbano") in BolivienBO - 65239 17.09.2024
Bedeutung von Spurenelementen aus dem Oberboden für die TierernährungDE - 01326 17.09.2024
Begutachtung und Validierung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)DE - 53119 17.09.2024
Archäologische Baubegleitung: Um- und Ausbau des Amtshaus Zisterzienserkloster LehninDE - 14797 17.09.2024
Konzept "Hochwasserschutzsystem 4.0": Cloud-Architektur& Beratungs- und UnterstützungsdienstleistungenDE - 42289 17.09.2024
Rahmenvertrag über Kontrolle von Fortführungsprojekten digitaler BestandspläneDE - 22177 17.09.2024
Tauchersondierungen: Sanierung Kaimauern KehrwiederspitzeDE - 20457 17.09.2024
Implementierung, Anpassung und Unterhalt einer Plattform für das Hosting, die Verwaltung und die Publikation von kontrollierten Vokabularen im Bereich GeologieCH - 3003 17.09.2024
Advisory services for climate resilient water and wastewater management in selected municipalitiesDE - 65239 16.09.2024
Elbe-Lübeck-Kanal (ELK) - Aufbau des Modellwerkinstrumentariums für den Elbe-Lübeck-Kanal zur Erstellung einer kontinuierlichen haltungsbezogenen WasserbilanzDE - 21502 16.09.2024
Ausschreibung archäologische Untersuchung für den Brainergy HubDE - 52428 16.09.2024
Fortführung des KomPass-Newsletters - Klimafolgen und AnpassungDE - 06844 16.09.2024
Unterstützungsleistungen bei Web-GIS Softwareentwicklung, UX/UI Beratung und Geodaten-ProzessierungCH - 4001 16.09.2024

Titel

  Drucken 
Ausschreibung archäologische Untersuchung für den Brainergy Hub

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Brainergy Park Energie GmbH
Am Brainergy Park 1
52428 Jülich

Vergabestelle

Brainergy Park Energie GmbH
Am Brainergy Park 1
52428 Jülich

Ausführungsort

DE-52428 Jülich

Frist

14.10.2024

TED Nr.

00551383-2024

Beschreibung

1. Brainergy Park Jülich GmbH

DE-52428 Jülich

Telefon: +4924613189730

 

E-Mail: info@brainergy-park.de

Internet: plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23427e-eu

 

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Jülich GmbH

E-Mail: info@brainergy-park.de

Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen

Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

 

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: Ausschreibung archäologische Untersuchung für den Brainergy Hub, 2. Untersuchungsbereich

Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen soll ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Träger des Brainergy Park Jülich ist der Auftraggeber. Gesellschafter des AG sind die Kommunen Jülich, Niederzier, Titz sowie der Kreis Düren. Der Standort soll den Ansprüchen eines innovativen Gewerbegebietes entsprechen und dabei als Demonstrationsplattform bzw. Reallabor für das Energiemanagement der Zukunft dienen. Der Brainergy Park Jülich nimmt als überregionales Leuchtturmprojekt eine herausragende Rolle im Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier ein. Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot für technisch affine Unternehmen und transferorientierte Bereiche der angesiedelten Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten. Zentraler Bestandteil des Brainergy Park Jülich soll das Innovations- und Gründerzentrum „Brainergy Hub“ werden, das auf einer Fläche von ca. 9.700 m² BGF unter anderem Platz für eine Gastronomie, innovative Bürobereiche, Netzwerkflächen, Konferenzbereiche und Besprechungs- sowie Projekträume für Start-ups, Gründungsinteressiere, Forschungsabteilungen und Kleinunternehmen bietet. Zur Vorbereitung des Baugrundes des Brainergy Hub sind archäologische Untersuchungen erforderlich. Im Zuge der Untersuchung wurde die Erforderlich der Untersuchung in einem weiteren Untersuchungsbereich mit einer Fläche von ca. 3600m² identifiziert. Diese Untersuchungen im 2. Untersuchungsgebiet sind Gegenstand des Vergabeverfahrens.

Kennung des Verfahrens: d39dfbd5-ffb8-4742-b35c-e3f661d4b0f3

Interne Kennung: AV23427E-EU

Verfahrensart: Offenes Verfahren

 

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen

 

2.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

 

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

 

2.1.6 Ausschlussgründe

Korruption: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).

Betrugsbekämpfung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.

Entrichtung von Steuern: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Konkurs: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

 

5. Los

5.1 Los: LOT-0001

Titel: Archäologische Untersuchung für den Brainergy Hub, 2. Untersuchungsbereich

Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen soll ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Träger des Brainergy Park Jülich ist der Auftraggeber. Gesellschafter des AG sind die Kommunen Jülich, Niederzier, Titz sowie der Kreis Düren. Der Standort soll den Ansprüchen eines innovativen Gewerbegebietes entsprechen und dabei als Demonstrationsplattform bzw. Reallabor für das Energiemanagement der Zukunft dienen. Der Brainergy Park Jülich nimmt als überregionales Leuchtturmprojekt eine herausragende Rolle im Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier ein. Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot für technisch affine Unternehmen und transferorientierte Bereiche der angesiedelten Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten. Zentraler Bestandteil des Brainergy Park Jülich soll das Innovations- und Gründerzentrum „Brainergy Hub“ werden, das auf einer Fläche von ca. 9.700 m² BGF unter anderem Platz für eine Gastronomie, innovative Bürobereiche, Netzwerkflächen, Konferenzbereiche und Besprechungs- sowie Projekträume für Start-ups, Gründungsinteressiere, Forschungsabteilungen und Kleinunternehmen bietet. Zur Vorbereitung des Baugrundes des Brainergy Hub sind archäologische Untersuchungen erforderlich. Im Zuge der Untersuchung wurde die Erforderlich der Untersuchung in einem weiteren Untersuchungsbereich mit einer Fläche von ca. 3600m² identifiziert. Diese Untersuchungen im 2. Untersuchungsgebiet sind Gegenstand des Vergabeverfahrens.

Interne Kennung: 000

 

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen

 

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium:

Art: Eignung zur Berufsausübung

Bezeichnung: (1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.

Beschreibung: Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).

Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:

Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall

Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.

Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:

Art: Eignung zur Berufsausübung

Bezeichnung: Angabe von Archäologen/Archäologinnen

Beschreibung: Jeder Bieter hat als Projektleitung eine Person zu benennen, die über die Berufszulassung als Archäologe/Archäologin verfügt. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.

Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:

Art: Sonstiges

Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Beschreibung: Maßgebliches Zuschlagskriterium ist der angebotene Einheitspreis/m².

Gewichtung (Punkte, genau): 1

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Internetadresse der Auftragsunterlagen: plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23427e-eu

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23427e-eu

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23427e-eu

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 14/10/2024 10:00:00 (UTC+2)

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 17 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: gemäß § 56 VgV

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 14/10/2024 10:00:00 (UTC+2)

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

 

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

 

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln

TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

 

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Jülich GmbH

Registrierungsnummer: 000

Stadt: Jülich

Postleitzahl: 52428

Land: Deutschland

E-Mail: info@brainergy-park.de

Telefon: +4924613189730

Profil des Erwerbers: plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av23427e-eu

Rollen dieser Organisation:

Beschaffer

 

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln

Registrierungsnummer: 000000

Stadt: Köln

Postleitzahl: 50667

Land: Deutschland

E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de

Telefon: +49 2211473055

Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/

Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle

 

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation:

TED eSender

 

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 29d0614a-9f9d-45e2-8538-9e48def80264 - 01

Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Unterart der Bekanntmachung: 16

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/09/2024 23:42:54 (UTC+2)

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

 

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 551383-2024

ABl. S – Nummer der Ausgabe: 179/2024

Datum der Veröffentlichung: 13/09/2024

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 188339 vom 16.09.2024

...