Titel | Festlegen von Erhaltungsmaßnahmen für Schutzgebiete, Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) unter Berücksichtigung der ökologischen Erfordernissen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Staatliches Amt für Umwelt und Natur Ueckermünde Kastanienallee 13 Frau Fendler 17373 Ueckermünde Tel. (49-39771) 441 39 Fax (49-39771) 442 35 E-Mail: Anne-Kathrin.Fendler@staunuem.mv-regierung.de www.mv-regierung.de/staeun/ ueckermuende/. | |
Ausführungsort | DE-17373 Ueckermünde | |
Frist | 01.08.2008 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 172237-2008 ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Staatliches Amt für Umwelt und Natur Ueckermünde, Kastanienallee 13, z. Hd. von Frau Fendler, D-17373 Ueckermünde. Tel. (49-39771) 441 39. E-Mail: Anne-Kathrin.Fendler@staunuem.mv-regierung.de. Fax (49-39771) 442 35. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.mv-regierung.de/staeun/ ueckermuende/. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen. I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen. Umwelt. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein. ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Erarbeitung des Managementplanes für das FFH-Gebiet DE 1747-301 "Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom" - Fertigstellung des Grundlagenteils sowie Erarbeitung des Umsetzungsteils/Erarbeitung des Managementplanes für das FFH-Gebiet DE 2750-306 "Randowtal bei Grünz und Schwarze Berge". II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 12. Hauptort der Dienstleistung: FFH-Gebiet DE 1747-301: Bereiche der Landkreise Ostvorpommern, Rügen, Nordvorpommern sowie der Hansestädte Greifswald und Stralsund FFH-Gebiet DE 2750-306: Bereiche des Landkreises Uecker-Randow. NUTS-Code: DE80. II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag. II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Nach Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie sind für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die ggf. geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in anderen Entwicklungsplänen integrierte Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen. Entsprechend dieser Zielsetzung sind - Schutzzweck und Erhaltungsziele für die besonderen Schutzgebiete festzulegen, - die maßgeblichen Bestandteile der Gebiete zu bestimmen, - die konkreten Maßnahmen zur Sicherung oder ggf. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume und Habitate der Arten/Populationen festzulegen und - die Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmen. Grundlagen der Managementpläne bilden die in den Standard-Datenbögen genannten Schutzobjekte sowie die Karten der "Binnendifferenzierung der Lebensraumtypen". Im Zuge der Erarbeitung der Managementpläne sind bestimmte in der Binnendifferenzierung erfasste Lebensraumtypen auf der Grundlage vorhandener Unterlagen oder, sofern keine aktuellen Daten vorliegen, terrestrisch zu überprüfen und zu bewerten. Für bestimmte in den Standard-Datenbögen aufgeführte Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ist jeweils eine Habitatabgrenzung und -bewertung vorzunehmen. Soweit aktuelle Daten (< 10 Jahre) zu diesen Arten nicht vorliegen, sind entsprechende ergänzende Untersuchungen vor Beginn oder zeitgleich mit den Planungsarbeiten durchzuführen. Für alle weiteren im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie werden ausgearbeitete Textbausteine und Tabellen sowie Zuarbeiten zu den Planungskarten digital übergeben. Die Managementpläne bestehen aus zwei Teilen. Im ersten Teil (Naturschutzfachliche Grundlagen) sollen der aktuelle Zustand der gemeldeten Lebensräume und Arten beschrieben und bewertet sowie die notwendigen und wünschwerten Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden. Dabei ist die Bedeutung der maßgeblich zu schützenden Bestandteile des Gebietes für das gesamte Netz Natura 2000 zu beachten. Der Bestand gegenwärtiger und geplanter Nutzungen ist aufzunehmen. Im zweiten Teil (Konsensorientierte Umsetzung der Maßnahmen) sind die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und die verträglichen Nutzungen festzulegen, insbesondere freiwillige Vereinbarungen zur Nutzung zu treffen und Lösungswege für weiterhin bestehende Konflikte aufzuzeigen. Landwirtschaftliche Betriebe sind hinsichtlich der Cross Compliance Anforderungen zu beraten und zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen abzustimmen. Es sind alle Instrumente (rechtliche, administrative oder vertragliche) zur konsensorientierten Umsetzung der Maßnahmen darzulegen und die Kosten für die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen zu ermitteln sowie die Reihenfolge der Durchführung nach Dringlichkeit zu bestimmen. Um eine Akzeptanz der Gebietsmeldungen und der Managementpläne zu gewährleisten, ist eine intensive Information und Konsultation der örtlich betroffenen Behörden, Verbänden und weiteren regionalen Akteuren sowie eine Moderation des Planungsprozesses erforderlich. Hierfür sind mehrere moderierte öffentliche Gesprächsrunden ggf. unter Einsatz eines kompetenten und ergebnisorientiert auftretenden Moderators vorzusehen. Die Moderation umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Gesprächsrunden. Die FFH-Gebiete umfassen insgesamt eine Fläche von etwa 60.667 ha (59.970 ha und 697 ha). II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 74230000. II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja. II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja. Sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden: für ein oder mehrere Lose. II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein. II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt.: 220 000,00 EUR. II.2.2) Optionen: Nein. II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Beginn: 7.11.2008. Ende: 31.5.2010. ANGABEN ZU DEN LOSEN LOS-NR. 1 BEZEICHNUNG: Erarbeitung des Managementplanes für das FFH-Gebiet DE 1747-301 "Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom" - Fertigstellung des Grundlagenteils sowie Erarbeitung des Umsetzungsteils. 1) KURZE BESCHREIBUNG: Das FFH-Gebiet Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom umfasst im wesentlichen den Greifswalder Bodden, den südlichen Teil des Strelasundes und die Mündung des Peenestroms. Der Greifswalder Bodden ist ca. 510 qkm groß und bis zu 13 m tief. Über den Peenestrom, als westlichen Odermündungsarm steht der Greifswalder Bodden mit dem Stettiner Haff und der Oder, über den Strelasund mit den Gewässern von Darß-Zingst und Westrügen in Verbindung. Als einziger Bodden vereinigt er Elemente der Binnenküsten, also windgeschützte Lagunen, Flachwasserzonen, Inseln und Halbinseln mit denen der Seeküsten, wie Strände und Strandwälle, Dünen- und Schorrebildungen. Innerhalb des Bodden liegen einige Klein-Inseln wie z.B. Vilm, Koos, Riems und Ruden. Charakteristisch sind die stark gegliederten Boddenküsten mit den tief in das Umland greifenden Wieken sowie die vielen großen und kleinen Halbinseln. Ein anderes Charakteristikum des Greifswalder Boddens sind die bei ablandigem Starkwind zeitweilig trockenfallenden Seichtwasserbereiche, sog. Windwatten, an die sich landwärts ausgedehnte Küstenüberflutungsmoore anschließen. Der Greifswalder Bodden einschließlich Strelasund gehört zu den FFH- Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns, die aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Nutzungen am und im Wasser eine ausgesprochen hohe Konfliktdichte aufweisen. Es ist zu erwarten, dass die Konflikte durch die ständig ansteigenden touristischen Aktivitäten, die geplanten infrastrukturellen und industriellen Vorhaben sowie durch die sich verändernden Bedingungen für Landwirtschaft und Fischerei in den kommenden Jahren noch zunehmen werden. Das FFH-Gebiet umfasst insgesamt eine Fläche von etwa 59.970 ha. Nach Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie sind für das o. g. Schutzgebiet die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie entsprechen, die in diesem Gebiet vorkommen. Entsprechend dieser Zielsetzung sind - Schutzzweck und Erhaltungsziele für das o. g. Schutzgebiet auf der Grundlage der naturräumlichen Gliederung der im Entwurf vorliegenden Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Greifswalder Bodden" vom 16.6.2008 festzulegen, - die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes zu bestimmen, - die konkreten Maßnahmen zur Sicherung oder ggf. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume und Habitate der Arten/Populationen festzulegen und - die Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmen. Grundlagen des Managementplanes bilden die im Standard-Datenbogen genannten Schutzobjekte sowie die Karte der "Binnendifferenzierung der Lebensraumtypen". Im Zuge der Erarbeitung des Managementplanes sind die in der Binnendifferenzierung ausgewiesenen marinen Lebensraumtypen auf der Grundlage vorhandener Unterlagen oder, sofern keine aktuellen Daten vorliegen, durch eigene Kartierungen zu überprüfen und zu bewerten. Die Unterlagen zu den Lebensraumtypen des Offenlandes und der Wälder werden digital übergeben. Für die im Standard-Datenbogen aufgeführten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Bauchige Windelschnecke (Vertigio angustior), Schmale Windelschnecke (Vertigo moulinsiana), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) ist jeweils eine Habitatabgrenzung und -bewertung vorzunehmen. Soweit aktuelle Daten (< 10 Jahre) zu diesen Arten nicht vorliegen, sind entsprechende ergänzende Untersuchungen vor Beginn oder zeitgleich mit den Planungsarbeiten durchzuführen. Für den Bitterling liegt gegenwärtig noch keine Leistungsbeschreibung für die Kartierung und Bewertung vor, so dass bis zum Zeitpunkt der Vorlage der Leistungsbeschreibung die Habitatabgrenzung auf der Grundlage vorhandener Daten (LINFOS etc.) vorzunehmen und der Erhaltungszustand aus dem Standartdatenbogen zu übernehmen sind. Für den Fischotter (Lutra lutra) ist auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und Geländebegehungen nur das Habitat abzugrenzen. Für alle weiteren im Standard-Datenbogen aufgeführten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie werden ausgearbeitete Textbausteine und Tabellen sowie Zuarbeiten zu den Planungskarten digital übergeben. Der Greifswalder Bodden ist gleichzeitig Europäisches Vogelschutzgebiet. Infolgedessen sind auch die Belange des Vogelschutzes in den Grenzen des FFH-Gebietes zu bearbeiten. Für die Vogelarten, für die im Gebiet ein besonderes Schutz- und Managementerfordernis besteht ist auf der Grundlage vorhandener Daten und eigener Erhebungen jeweils eine Habitatabgrenzung und bewertung vorzunehmen. Der Managementplan besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil (Naturschutzfachliche Grundlagen) soll der aktuelle Zustand der gemeldeten FFH-Lebensräume und -Arten und der schutz- und managementrelevanten Brut- und Rastvögel beschrieben und bewertet sowie die notwendigen und wünschwerten Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden. Dabei ist die Bedeutung der maßgeblich zu schützenden Bestandteile des Gebietes für das gesamte Netz Natura 2000 zu beachten. Der Bestand gegenwärtiger und geplanter Nutzungen ist aufzunehmen. Im zweiten Teil (Konsensorientierte Umsetzung der Maßnahmen) sind die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und die verträglichen Nutzungen festzulegen, insbesondere freiwillige Vereinbarungen zur Nutzung zu treffen und Lösungswege für weiterhin bestehende Konflikte aufzuzeigen. Landwirtschaftliche Betriebe sind hinsichtlich der Cross Compliance Anforderungen zu beraten und zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen abzustimmen. Es sind alle Instrumente (rechtliche, administrative oder vertragliche) zur konsensorientierten Umsetzung der Maßnahmen darzulegen und die Kosten für die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen zu ermitteln sowie die Reihenfolge der Durchführung nach Dringlichkeit zu bestimmen. Um eine Akzeptanz der Gebietsmeldungen und der Managementpläne zu gewährleisten, ist eine intensive Information und Konsultation der örtlich betroffenen Behörden, Verbänden und weiteren regionalen Akteuren sowie eine Moderation des Planungsprozesses erforderlich. Hierfür sind mehrere moderierte öffentliche Gesprächsrunden ggf. unter Einsatz eines kompetenten und ergebnisorientiert auftretenden Moderators vorzusehen. Die Moderation umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Gesprächsrunden. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 74230000. 3) MENGE ODER UMFANG: Geschätzter Wert ohne MwSt.: 210 000,00 EUR. LOS-NR. 2 BEZEICHNUNG: Erarbeitung des Managementplanes für das FFH-Gebiet DE 2750-306 "Randowtal bei Grünz und Schwarze Berge". 1) KURZE BESCHREIBUNG: Das im Südosten Mecklenburg-Vorpommerns liegende FFH-Gebiet Randowtal bei Grünz und Schwarze Berge ist ein Ausschnitt einer pleistozänen Schmelzwasserrinne, die im unteren Odertal abzweigt und in die Uecker bei Torgelow mündet. Charakteristisch für das Gebiet sind die steilen, durch zahlreiche Tälchen zerteilten Talhänge und der flache, relativ strukturarme Talboden. Besondere, managementrelevante Lebensräume sind die trockenen, kalkreichen Sandrasen in den Schwarzen Bergen und die Trocken- bzw. Steppenrasen in den Grünzer Bergen und in der Radwitzer Heide. Das FFH-Gebiet umfasst insgesamt eine Fläche von etwa 697 ha. Nach Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie sind für das o. g. Schutzgebiet die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie entsprechen, die in diesem Gebiet vorkommen. Entsprechend dieser Zielsetzung sind - Schutzzweck und Erhaltungsziele für das o. g. Schutzgebiet festzulegen, - die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes zu bestimmen, - die konkreten Maßnahmen zur Sicherung oder ggf. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume und Habitate der Arten/Populationen festzulegen und - die Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmen. Grundlagen des Managementplanes bilden die im Standard-Datenbogen genannten Schutzobjekte sowie die Karten der "Binnendifferenzierung der Lebensraumtypen". Im Zuge der Erarbeitung des Managementplanes sind die in der Binnendifferenzierung erfassten Lebensraumtypen 3150, *6120, (*)6210, 6240 terrestrisch zu überprüfen und zu bewerten. Die Unterlagen zu den Lebensraumtypen der Wälder werden digital übergeben. Für die im Standard-Datenbogen aufgeführten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Fischotter (Lutra lutra) und Eremit (Osmoderma eremita) ist jeweils eine Habitatabgrenzung und -bewertung vorzunehmen. Soweit aktuelle Daten (< 10 Jahre) zu diesen Arten nicht vorliegen, sind entsprechende ergänzende Untersuchungen vor Beginn oder zeitgleich mit den Planungsarbeiten durchzuführen. Für alle weiteren im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie werden ausgearbeitete Textbausteine und Tabellen sowie Zuarbeiten zu den Planungskarten digital übergeben. Der Managementplan besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil (Naturschutzfachliche Grundlagen) sollen der aktuelle Zustand der gemeldeten Lebensräume und Arten beschrieben und bewertet sowie die notwendigen und wünschwerten Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden. Dabei ist die Bedeutung der maßgeblich zu schützenden Bestandteile des Gebietes für das gesamte Netz Natura 2000 zu beachten. Der Bestand gegenwärtiger und geplanter Nutzungen ist aufzunehmen. Im zweiten Teil (Konsensorientierte Umsetzung der Maßnahmen) sind die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und die verträglichen Nutzungen festzulegen, insbesondere freiwillige Vereinbarungen zur Nutzung zu treffen und Lösungswege für weiterhin bestehende Konflikte aufzuzeigen. Landwirtschaftliche Betriebe sind hinsichtlich der Cross Compliance Anforderungen zu beraten und zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen abzustimmen. Es sind alle Instrumente (rechtliche, administrative oder vertragliche) zur konsensorientierten Umsetzung der Maßnahmen darzulegen und die Kosten für die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen zu ermitteln sowie die Reihenfolge der Durchführung nach Dringlichkeit zu bestimmen. Um eine Akzeptanz der Gebietsmeldungen und der Managementpläne zu gewährleisten, ist eine intensive Information und Konsultation der örtlich betroffenen Behörden, Verbänden und weiteren regionalen Akteuren sowie eine Moderation des Planungsprozesses erforderlich. Hierfür sind 3-5 moderierte öffentliche Gesprächsrunden ggf. unter Einsatz eines kompetenten und ergebnisorientiert auftretenden Moderators vorzusehen. Die Moderation umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Gesprächsrunden. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 74230000. 3) MENGE ODER UMFANG: Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 000,00 EUR. ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist der Bewerbungsbogen des StAUN Ueckermünde vollständig auszufüllen und zurückzusenden. Der Bewerbungsbogen kann unter der in I.1) genannten Adresse oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Bewerbungen sind nur mit diesen Bewerbungsunterlagen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Vom Dienstleistungserbringer sind folgende Erklärungen, Auskünfte und Nachweise vorzulegen: 2.1.1 Auskünfte nach § 4 (4) VOF zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen durch Eigenerklärung 2.1.2 Auskünfte nach § 7 (2) VOF Unternehmensverknüpfung 2.1.3 Auskünfte nach § 7 (3) VOF Mitarbeiter 2.1.4 Beschreibung der Projektorganisation (Organigramm des Projektteams mit den Namen der Beteiligten). Insbesondere werden Angaben über die ggf. beabsichtigte Weitergabe eines Teils des Auftrages erwartet (Beschreibung des Aufgabenteils und Namen des/der Nachunternehmer(s)) 2.1.5 Nachweis zu § 11 (1) VOF durch Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde nach § 11 (2) VOF bzw. rechtsverbindlichen Eigenerklärung 2.1.6 Aktuelle Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 11(4) VOF vorliegen 2.1.7 Sicherstellung der örtlichen Präsenz während der Bearbeitung (erwartet wird eine konkrete Erläuterung) Die geforderten Nachweise sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen. Dies gilt auch für Nachunternehmer. Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise werden von der Vergabestelle auf Vollständigkeit geprüft und Auswahlkriterien hinsichtlich der ihnen jeweils zuerkannten Bedeutung gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Das Bewertungsschema ist in dem Bewertungsbogen zur Bewerberauswahl erläutert. Es ist unter der in I.1) genannten Adresse oder E-Mail-Adresse anzufordern. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.2.1 Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 12 (1) a) VOF nicht älter als 1 Jahr 2.2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 12 (1) c) VOF 2.2.3 Ggf. Verpflichtungserklärungen gemäß § 12 (3) VOF Die geforderten Nachweise sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen. Dies gilt auch für Nachunternehmer. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.3.1. Nachweis der Berufszulassung durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person oder Personen gemäß § 13 (2) a) VOF 2.3.2. Fachlicher Lebenslauf des Bewerbers und der für die Dienstleistung verantwortlichen Person oder Personen, aus dem die berufliche Erfahrung hervorgeht und Angaben, wann und wo vergleichbare Dienstleistungen erbracht wurden 2.3.3. Referenzen des Bewerbers und seiner ggf. mitbewerbenden Partner für die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbaren Leistungen mit Angabe des jeweiligen Honorars (netto), der Leistungszeit und der Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefon-Nr., E-Mail) 2.3.4. Referenzen des Bewerbers und seiner ggf. mitbewerbenden Partner zu großen übergreifenden Projekten mit Moderationsleistungen 2.3.5. Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gemäß § 13 (2) d) VOF 2.3.6. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung, insbesondere Hard- und Software der Bewerber für die Erbringung der Dienstleistung verfügt oder verfügen wird nach § 13 (2) e) VOF 2.3.7. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität gemäß § 13 (2) f) VOF Die geforderten Nachweise sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen. Dies gilt auch für Nachunternehmer. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein. III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein. III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein. IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 5. Höchstzahl: 10. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja. IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein. IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: UEM-5321.9.1.1/1747-301/2. IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein. IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungSchlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 1.8.2008. Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 7.8.2008. IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: 21.8.2008. IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein. VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Ja. Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt: Richtlinie zur Förderung von Managementplänen in Natura-2000-Gebieten (FöRiMan) vom 07. Februar 2008 Ansonsten kommen die Vorschriften hinsichtlich der Gewährung von Zuwendungen i.V.m. den Haushaltsvorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V, Johannes-Stelling-Straße 14, D-19053 Schwerin. E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de. Tel. (49-385) 588 58 14. URL: www.wm-regierung.de. Fax (49-385) 588 58 47. VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen berechnen sich nach § 13 VgV und 107 Abs. 3 GWB. VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V, Johannes-Stelling-Straße 14, D-19053 Schwerin. E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de. Tel. (49-385) 588 58 14. URL: www.wm-regierung.de. Fax (49-385) 588 58 47. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 1.7.2008. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 122139 vom 07.07.2008 |