Titel | Boden- und Grundwassersanierung durch LCKW- Verunreinigungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Referat 24, Bodenschutz, Ansgaritorstr. 2 D-28195 Bremen Telefon 0421 - 361 5352 Fax 0421 - 496 5352 E-Mail: ulrich.wessel@umwelt.bremen.de | |
Ausführungsort | DE-28195 Bremen | |
Frist | 24.04.2009 | |
Beschreibung | a) Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa; Referat 24, Bodenschutz, Ansgaritorstr. 2, D-28195 Bremen, Telefon 0421 - 361 5352, Fax 0421 - 496 5352, E-Mail: ulrich.wessel@umwelt.bremen.de b) Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb, VOB/A Vergabenummer 624-40-03/1 (3) d) Ort der Ausführung: Bremen - Sebaldsbrück e) Art und Umfang der Leistung, Allgemeine Merkmale, Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Boden- und Grundwassersanierung Art der Leistung: Boden- und Grundwassersanierung Umfang der Leistung: Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch LCKW am Standort einer ehemaligen Silberwarenfabrik in Bremen-Sebaldsbrück. Der Standort umfasst ca. 12.000 m* und wird derzeit als Firmenparkplatz genutzt. Die LCKW-Verunreinigungen treten als dispers verteilte Phase dominierend in 5 Hauptbelastungsbereichen (insgesamt ca. 5.500 m^2), aber auch untergeordnet in den Restbereichen (ca.6.500 m^2) vorwiegend in der gesättigten Bodenzone (Wesersande: Sande, teilweise kiesige Abschnitte, bis ca. 18 m unter GOK; unterlagernd Lauenburger Schichten: Feinsande mit schluffigen und mittelsandigen Anteilen, bis ca. 33 m unter GOK) auf. Als LCKW-HaupteinzelStoffe kommen in den zuvor genannten Bereichen die Ausgangsprodukte Tetrachlorethen und Trichlorethen vor. Das LCKW-Schadstoffpotenzials (Phasenrückstände) beträgt überschlägig für die Wesersande ca. 25.000 kg und für die Lauenburger Schichten ca. 15.000 kg. Die im Boden festgestellten LCKW-Phasenrückstände haben zur Kontamination des Grundwassers (bis 90.000 ug/L) in Form einer entsprechend der Grundwasserfließrichtung orientierten Schadstofffahne (für LCKW-Gehalte > 20 ug/L: Längserstreckung ca. 600 m und Quererstreckung ca. 250 m) geführt. Im unmittelbaren Grundwasserabstrombereich (bis 150 m) dominieren die Einzelstoffe Tetrachlorethen und Trichlorethen sowie im weiteren Grundwasserabstrombereich das Abbauprodukt cis-1,2-Dichlorethen (in geringen Anteilen: Vinylchlorid). Aufgrund des komplexen und großräumigen Schadensbildes wird eine Sanierung ausschließlich mittels herkömmlicher Verfahren (pump &treat, Bodenaustausch) als nicht zielführend bewertet. Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden ausschließlich Bewerber angesprochen, die auch nachweislich Erfahrungen und Referenzen auf dem Gebiet der innovativen Sanierung von LCKW-Verunreinigungen besitzen.Eine Kombination innovativer mit herkömmlichen Verfahren ist dabei möglich. Im Anschluss an den Teil nähme Wettbewerb soll die Sanierungsmaßnahme in Form eines Leistungsprogramms gemäß VOB A § 9 beschränkt ausgeschrieben werden. g) Aufteilung in Lose: - h) Erbringung von Planungsleistungen: - i) Zweck der baulichen Anlage, Zweck der Bauleistung: Boden- und Grundwassersanierung j) Ausführungsfrist, Monate, Kalendertage Beginn der Ausführungsfrist, Ende der Ausführungsfrist: voraussichtlich 01. Oktober 2009 k)Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haltend mit bevollmächtigtem Vertreter m) Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträge endet am 24. April 2009 n) Anschrift, an die die Teilnahmeanträge zu richten sind: Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa; Referat 24, Bodenschutz, Ansgaritorstraße 2, D-28195 Bremen, Telefon 0421 - 361 5352, Fax 0421 - 496 5352, E-Mail: ulrich.wessel@umwelt.bremen.de P) Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens am geforderte Sicherheiten «fS Vergabeunterlagen 29.05.2009 Geforderte Eignungsnachweise: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a) bis g) nachfolgend aufgeführte Unterlagen einzureichen: Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er In den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitet bekämpf ungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Einen aktuellen Nachweis der zuständigen Finanzbehörde über die vollständige Entrichtung von Steuern. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein. Als Nachweis über die vollständige Entrichtung von Steuern gilt auch eine gültige Freistellungsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde. Nachweis über die erfolgreiche Anwendung innovativer Sanierungsverfahren bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen sind zwingend erforderlich. Folgende sonstige Nachweise sind außerdem beizufügen: q) Nebenangebote: - r) Sonstige Angaben: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: - Für die Übermittlung von Informationen werden gemäß § 16 Nr. 4 VOB/A folgende Kommunikationsmittel zugelassen: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§31 VOB/A) Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa; Vergabeprüfstelle, Ansgaritorstraße 2, 28195 Bremen | | Die zu vergebenen Bauleistungen gehören zum Abschnitt 2 der VOB/A. Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20% Kontingent für nicht EG-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr. 7 VgV) zuständige Stelle für das Nachprüfungsverfahren (Vergabekammer nach § 104 GWB) sowie Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtshelfen erhältlich sind:
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Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 121526 vom 23.03.2009 |