Titel | Ingenieurleistungen für die Sanierung und den Ausbau von Hafenanlagen und -flächen | |
Vergabeverfahren | Verhandlungsverfahren | |
Auftraggeber | Gemeinde Helgoland Lung Wai 28 27498 Helgoland | |
Ausführungsort | DE-27498 Helgoland | |
Frist | 12.11.2010 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 318119-2010 ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Gemeinde Helgoland, Lung Wai 28, Kontakt: Kreis Pinneberg, z. H. Peter Singer, 27498 Helgoland, DEUTSCHLAND, Tel. +49 4101212232, E-Mail: p.singer@kreis-pinneberg.de, Fax +49 4101212157, Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.helgoland.de Weitere Auskünfte erteilen: Rechtsanwälte White & Case LLP, Jungfernstieg 51, z. H. RA Kersten Wagner-Cardenal, 20354 Hamburg, DEUTSCHLAND, Tel. +49 4035005-291, E-Mail: kwagner-cardenal@whitecase.com, Internet: www.whitecase.de Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: Rechtsanwälte White & Case LLP, Jungfernstieg 51, z. H. RA Kersten Wagner-Cardenal, 20354 Hamburg, DEUTSCHLAND, Tel. +49 4035005-291, E-Mail: kwagner-cardenal@whitecase.com, Fax +49 4035005-134 I.2) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS: Hafeneinrichtungen ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Ingenieurleistungen für Sanierung und Ausbau von Hafenanlagen und -flächen auf Helgoland. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistungsauftrag: Dienstleistungskategorie: Nr. 12 Hauptort der Dienstleistung Helgoland/Schleswig-Holstein. NUTS-Code DEF09 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Ingenieurleistungen für die Sanierung und den Ausbau von Hafenanlagen und -flächen auf Helgoland, bestehend insbesondere aus folgenden Einzelmaßnahmen der Phase I: — Binnenhafen: Sanierung des Südostufers einschließlich der Übergänge auf die Nachbarbereiche und Wiederherstellen der Wassertiefe von -3,50 m SKN durch Ausräumen unter besonderer Berücksichtigung der Entsorgung von schadstoffbelasteten Stoffen und gegebenenfalls Kampfmitteln, — Vorhafen: Sanierung der Südkaje und Herstellung der erforderlichen Wassertiefen im Felsuntergrund, Herstellung neuer Kaianlagen im Vorhafenbereich, — Gesamte Erschließung der Hafenflächen im Bereich Südhafengelände, gegebenenfalls Herstellung von Hafeninfrastruktur. Vom AN sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: — Planung und Überwachung der Realisierung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen in Anlehnung an Leistungsphasen 1-9 HOAI, wobei die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5 bereits teilweise erbracht und vom AN zu überprüfen und zu integrieren sind, einschließlich Tragwerksplanung, — Ingenieurmäßige Begleitung der Beprobung von Hindernissen und Stoffen sowie von Probebohrungen, — Teilaufgaben der Projektleitung/Bauherrnfunktionen, — Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (Fördermittel-Management), — Abstimmung mit dem parallel laufenden Bebauungsplanverfahren, — Bauüberwachung mit kontinuierlicher Präsenz auf Helgoland. Die Leistungserbringung erfolgt nach stufenweiser Beauftragung. Besondere Anforderungen: — Kampfmittelverdacht, — Altlastenverdacht, — sehr enger Zeitrahmen, — Planen und Bauen unter Hochsee-Bedingungen in einem See-Heilbad. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71300000, 71311300, 71322500, 71521000, 71541000, 71327000 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.2) Optionen: Ja. Beschreibung der Optionen: Beauftragung mit der Phase II: Ingenieurleistungen für weitere Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen im westlichen Vorhafen, Schwellschutz, Erschließung weiterer Hafenflächen, gegebenenfalls weitere Infrastrukturmaßnahmen. voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten 30 (ab Auftragsvergabe) II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe) ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Analog § 15 HOAI. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, — dass der Antrag und das Angebot gemeinschaftlich abgegeben wird, — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Zudem ist anzugeben, wer die Bietergemeinschaft wirksam gegenüber der Gemeinde Helgoland vertritt. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) belegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben in einer unterschriebenen Erklärung anzugeben, dass der Antrag und das Angebot gemeinschaftlich abgegeben und im weiteren Verfahren gesamtschuldnerisch gehaftet wird. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die bereits festgestellte Eignung verschlechtert würde. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Nein III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Im Wege einer Selbstdarstellung haben die Bewerber ihre Firmenstruktur (insbesondere personelle und technische Ausstattung sowie Beteiligungsverhältnisse) zu beschreiben. Die Selbstdarstellung ist auf maximal drei DIN A4 Seiten begrenzt. Im Fall von Bietergemeinschaften ist die Selbstdarstellung für jedes einzelne Mitglied vorzunehmen, die Arbeitsteilung der einzelnen Mitglieder bezogen auf das Projekt ist zu skizzieren; b) Die Bewerber haben zu erklären, dass sie: — sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden bzw. ein solches beantragt worden ist, oder ihre Tätigkeit eingestellt haben, oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer dementsprechenden Lage befinden, — keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, — ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt haben, — im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben; c) Die Bewerber haben einen aktuellen und vollständigen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als 3 Monate sein darf, vorzulegen. Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Auszug vorzulegen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Die Bewerber haben eine aktuelle allgemeine Bankauskunft über ihre wirtschaftliche Situation und/oder ihr Zahlungsverhalten vorzulegen. Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Bankauskünfte von jedem einzelnen Mitglied beizubringen; b) Die Bewerber haben eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2009, 2008, 2007) abzugeben. Sofern der Jahresabschluss für das Jahr 2009 zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegt, sind entsprechende Erklärungen für die Jahre 2006 bis einschließlich 2008 abzugeben. Sollte das sich bewerbende Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind nur Erklärungen für die Jahre abzugeben, die das Unternehmen besteht. Es ist zudem gesondert zu erklären, dass das Unternehmen erst seit einem kürzeren Zeitraum besteht. Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Umsatzerklärungen von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen a) Der Projektleiter ist mit Lebenslauf und Referenzen zu dieser Funktion zu benennen. Zudem ist der Stellvertreter des Projektleiters zu benennen. Die Referenzliste für den Projektleiter ist auf maximal zehn Referenzen begrenzt; b) Referenzen vergleichbarer Ingenieurleistungen unter Seebedingungen, die mit denen auf der Insel Helgoland vergleichbar sind; c) Referenzen erbrachter Ingenieurleistungen für: — Kaianlagen für Seeschiffe und/oder, — hafentechnische Infrastruktur bei Tidehäfen und/oder, — Hafengebietsentwicklung. d) Referenzen von Zulassungsverfahren nach deutschem Recht und vertiefter Kenntnisse des maßgeblichen Verwaltungsaufbaus; e) Referenzen zu Projekten mit spezifischen Kampfmittelrisiken und besonderen Entsorgungsanforderungen. Für jede Referenz ist der Rechnungswert, die Leistungszeit sowie der Auftraggeber einschließlich des Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten anzugeben. Die Anzahl der Referenzen aus b) bis e) ist insgesamt auf 8 begrenzt. Mindestbedingung: jeder Bewerber muss jeweils über mindestens eine Referenz aus b), c), d) und e) verfügen. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Referenzenlisten für die Bietergemeinschaft abgegeben werden. Aus der Referenzliste muss jedoch hervorgehen, welche Referenz welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebotdie Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein IV.3.3) Bedingungen für die Aushändigung von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf Teilnahme: 12.11.2010 - 12:00 IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können: Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Ja. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" EFRE-Europäischer Fond für regionale Entwicklung sowie Zukunftsprogramm Wirtschaft. VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN 1) Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt die Gründung einer kommunalen Hafenprojektgesellschaft, in der alle Maßnahmen zur Hafenentwicklung gebündelt werden. Die Bieter haben ihr Einverständnis zu erklären, dass die gegründete Hafenprojektgesellschaft Vertragspartner wird, 2) Bewerber, die die nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen, 3) Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber ist auf fünf begrenzt. Maßgeblich für die Auswahl ist das Maß der Eignung. Die Nachweise III.2.1) entscheiden über die Zuverlässigkeit. Die Leistungsfähigkeit wird anhand der Nachweise gemäß Ziffer III.2.2) beurteilt. Die Fachkunde wird anhand der Nachweise gemäß Ziffer III.2.3) beurteilt. Das Maß der Eignung wird allein anhand der Nachweise nach Ziffer III.2.3) ermittelt. VI.4) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Düsternbrooker Weg 92, 24171 Kiel, DEUTSCHLAND, Tel. +49 431988-4640, Fax +49 431988-4702 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt Folgendes: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 21.10.2010 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 124803 vom 26.10.2010 |