Titel | Leistungsvertrag für Bohr-, Sondier- und Messstellenarbeiten auf kontaminierten Standorten | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Abteilung Gewässerschutz - U1 - Billstraße 84 20539 Hamburg | |
Ausführungsort | DE-20539 Hamburg | |
Frist | 06.05.2010 | |
Beschreibung | a) Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umweltschutz, Abteilung Gewässerschutz - U1 -, Billstraße 84, 20539 Hamburg, Tel.: 040/42845 - 2874, Telefax: 040/42845 - 2482. b) Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb c) Ausführung von Bauleistungen d) Ort der Ausführung: Hamburger Stadtgebiet e) Vergabenummer: ÖT-U1-162/10, Leistungsvertrag für Bohr-, Sondier- und Messstellenarbeiten auf kontaminierten Standorten; LV BSM 2010. Die Anzahl der Firmen für einen Vertragsabschluss wird auf 4 begrenzt. Ein Anspruch auf Beteiligung an der sich anschliessenden Preisanfrage besteht nicht. Die Arbeiten sollen zu einem Einheitspreis, der aus einer Mittelpreisbildung der eingereichten gültigen Angebote resultiert, durchgeführt werden. Die für eine Auftragserteilung in Frage kommenden Betriebe entscheiden selbst über einen Vertragsabschluss. f) Aufteilung in Lose: nein g) Erbringung von Planungsleistungen: nein h) Ausführungsfrist: Beginn 01.09.2010 Ende 31.08.2012 i) Rechtsform von Bietergemeinschaften: - keine Bietergemeinschaften - j) Einsendetermin für Teilnahmeanträge endet am: 06.05.2010, 9.30 Uhr k) Anträge sind zu richten an: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Eröffnungsstelle, ZVA, Zimmer E231, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg l) Der Antrag ist abzufassen in: Deutsch m) Die Angebotsanforderungen werden spätestens abgesandt am: 20.05.2010 n) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen o) Zahlungsbedingungen siehe Vergabeunterlagen p) Geforderte Eignungsnachweise bei Antrag auf Teilnahme: - Angaben der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a) b) c) d) e) f) Qualifikation nach DVGW W120 Betriebliche Mindest-Ausstattung: 1. Hydraulisches Trockenbohrgerät mit Bohrdurchmessern von 165 bis 419 mm, bis max. 80 m Tiefe. Das Bohrgerät muss mit einer Rohrdrehanlage und hydraulischen Abfangschellen ausgerüstet sein. 2. Rammkernsondiereinrichtung (40-80 mm, bis max. 25 m Tiefe). 3. Dreibock - Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Bewerbers, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden ist. Wird auch vom Nachunternehmer gefordert - gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG; ausländische Unternehmen haben eine gleichwertige Bescheinigung vorzulegen; wird auch vom Nachunternehmer gefordert - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß abgeführt werden; ausländische Unternehmen haben vergleichbare Nachweise zu erbringen; wird auch vom Nachunternehmer gefordert und - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (SOKA - Bau oder anderer Sozialkassen) des Baugewerbes, die nicht älter als 12 Monate sein darf, über die vollständige Entrichtung von Beiträgen; ausländische Unternehmen haben einen vergleichbaren Nachweis zu erbringen; wird auch vom Nachunternehmer gefordert. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Präqualifizierte Unternehmen können stattdessen im Teilnahmeantrag die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. q) Auskünfte erteilt: Anschrift siehe unter a) Beschwerdestelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umweltschutz, - UL -, Billstraße 84, 20539 Hamburg, Telefax: 040/42845 - 2224. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 124186 vom 21.04.2010 |