Titel | Brauch- und Prozesswasserversorgung: 9 Stück Brunnen, Brunnenanlage mit ca. 14 km Brauchwassertrasse, Ausführung der Brauchwasserleitung in GFK | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Altstadtsanierungsgesellschaft Spremberg mbH Muskauer Straße 96d 03130 Spremberg | |
Ausführungsort | DE-03130 Spremberg | |
Frist | 05.08.2010 | |
Beschreibung | ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Altstadtsanierungsgesellschaft Spremberg mbH (handelnd im eigenen Namen und auf Rechnung der Stadt Spremberg und der Gemeinde Spreetal als Treuhänderischer Erschließungsträger für den Industriestandort Schwarze Pumpe/Altstandort IG Spreewitz), Muskauer Straße 96d, z. H. Herrn Peine, 03130 Spremberg, DEUTSCHLAND, Tel. +49 3563347243, E-Mail: peine.asg@stadt-spremberg.de, Fax +49 3563347275, Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers: www.asg-spremberg.de; Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: UBV - Umweltbüro GmbH Vogtland, Thossener Straße 6, Kontakt: UBV - Umweltbüro GmbH Vogtland, z. H. Herrn Dr. Thomas Daffner, 08538 Weischlitz/i. Vogtland, DEUTSCHLAND, Tel. +49 37436127980, E-Mail: ubv.oekonomie@t-online.de, Fax +49 37436127989, Internet: www.ubv-vogtland.de; Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Sonstiges Treuhänderischer Erschließungsträger der Stadt Spremberg und der Gemeinde Spreetal für den Industriestandort Schwarze Pumpe/ Erweiterung Altstandort IG Spreewitz Sonstiges Wirtschaftsförderung, Erschließung von Industriegebieten Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Ja ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Infrastrukturelle Erschließung/Erweiterung des Industrieparks Schwarze Pumpe (GA 4); 2.9.B.5.b Los 2 Brauch- und Prozesswasserversorgung. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Bauleistung. Ausführung. Hauptausführungsort Umland der Stadt Spremberg (Ostseite) bis Industriestandort Schwarze Pumpe. NUTS-Code DE429 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Infrastrukturelle Erschließung/Erweiterung des Industrieparks Schwarze Pumpe (GA 4). 2.9.B.5.b Los 2 Brauch- und Prozesswasserversorgung. Los 2.1.2 Brunnenanlage. Los 2.2 Brauchwassertrasse. Mit Leistungsnachweis gemäß Leistungsverzeichnis (LV). II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 45232000 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: 9 Stück Brunnen. Ca. 14 km Brauchwasserleitung DN 500. Brunnenanlage mit ca. 14 km Brauchwassertrasse, Ausführung der Brauchwasserleitung in GFK! II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Beginn: 30.8.2010. Ende: 30.11.2011 ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vorzulegende Nachweise: — Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: — Für Personenschäden: 2 500 000 EUR, — Für Sachschäden: 5 000 000 EUR. Berufshaftpflichtversicherungen werden nur anerkannt, wenn die oben genannten Deckungssummen je Schadensfall und ohne Einschränkunkungen gelten. Der Nachweis ist durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zu erbringen. Erklärungen von Versicherungsvermittlern/Maklern werden nicht akzeptiert. — Vertragserfüllungsbügschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (brutto), — Gewährleistungs-bzw. Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Schlussrechnungssumme (brutto), — Erklärung eines Kreditinstituts oder eines Kreditversicherers über die Bereitschaft, für den Auftragnehmer eine Bürgschaft für Voraus- und Abschlagszahlungen auszustellen (vgl. Punkt III.1.2). Die Sicherheitsleistungen regeln sich nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung der VOB/B § 17. Präferiert wird eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaften, — Der AG schließt für die Baumaßnahme eine Bauleistungsversicherung ab. Das Risiko des AN im Sinne der §§ 7 und 12 nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung der VOB/B ist vom Versicherungsschutz mit umfasst.Die Kosten für den Versicherungsschutz werden auf den AN umgelegt. Hierzu erfolgt eine Umlage von 0,25 % auf die Brutto-Schlussrechnungssumme, die in die Angebotssumme einzurechnen ist. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Entsprechend nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung der VOB/B § 16 und nach Zahlungsplan bzw. nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen. Rechnungen sind zum 5. des Monats für die Leistungen des Vormonats laut Zahlungsplan zu erstellen. Die Maßnahme wird aus Fördermitteln der "Gemeinschaftsaufgabe-Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" finanziert. Bauverzögerungen, die Verzögerungen in den festgelegten Bauablauf- und Finanzierungsplan nach sich ziehen, daraus resultierende Zinsbelastungen durch nicht planmäßige Inanspruchnahme der Fördermittel gehen zu Lasten des Auftragnehmers gemäß aktuellem Zinssatz der Förderrichtlinie des Landes Brandenburg, zuzüglich Aufwand des Auftraggebers und Dritter. Aufgrund der Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme im Jahr 2010 sowie der überjährigen Realisierung des Vorhabens wird sich die Notwendigkeit zu Vorauszahlungen auf das Entgelt ergeben. In diesem Fall muss der AN zur Sicherung dieser Vorauszahlungen eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe von 100 % stellen. Der Bieter hat daher mit dem Angebot die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts oder eines Kreditversicherers vorzulegen, dass ihm im Auftragsfall eine entsprechende Bürgschaft bis zu einem Betrag von 50 % des vereinbarten Leistungsentgeltes ausgestellt wird. Eine entsprechende Vorauszahlungsbürgschaft ist bis zum 15.12.2010 vorzulegen. Das Vorliegen dieser Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts oder eines Kreditversicherers mit der Angebotsabgabe ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb und wird zum Vertragsbestandteil. Die Sicherheitsleistung regelt sich nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung der VOB/B § 17. Präferiert wird eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaften. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften sind zugelassen, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Ja. Nachweis der Zulassungen nach DVGW GW 301 Gruppe W1, W120/ W130/ W135 und Güteschutz Kanalbau Klasse A1. Nachweis eines QMS nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig. Referenzen und Nachweise für Durchörterungen von Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG und Gewässern. 1. Ordnung und über Erfahrungen im Druckrohrleitungsbau größer DN 400. Der letzte Abschnitt der Brauchwassertrasse befindet sich ab der Durchörterung der Gleisanlage/-damm des Zentralen Eisenbahnbetriebs (ZEB) auf dem Gelände des Industriestandortes Schwarze Pumpe. Im umzäunten und bewachten Gelände sind 85 einzelne Firmenbereiche mit ca. 3.500 Beschäftigten ansässig. Auf den Straßen des Industriestandortes herrscht Schwerlastverkehr, Personenverkehr und der schienengebundene Verkehr durch den Zentralen Eisenbahnbetrieb. Es gilt die aktuelle Baustellenordnung des Auftraggebers. Diese schließt die örtliche Industrieparkordnung mit ein. Die Baustelle ist so zu organisieren, dass gegenseitige Behinderungen mit anderen Firmen ausgeschlossen sind und es nicht zu Störungen der betrieblichen Abläufe am Standort kommt. Gleiches gilt für die Gebiete und Flächen, die außerhalb des umzäunten und bewachten Industriestandortes in Anspruch genommen werden müssen. Auf dem Industriestandort arbeiten gleichzeitig mehrere Auftragnehmer an der Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen der Investoren. Ebenfalls werden am Industriestandort zur Zeit umfangreiche Rückbaumaßnahmen an chemischen Industrieanlagen durchgeführt. Für die Berücksichtigung des Angebotes wird eine Baustellenbesichtigung/Begehung zur Einweisung in die Örtlichkeit der Baumaßnahme zwingend vorgeschrieben. Diese wird nach Anmeldung beim AG am 30.7.2010 um 10:00 Uhr durchgeführt. Treffpunkt hierfür ist der Firmensitz der ASG Spremberg mbH (siehe Postanschrift). Dabei kann auch Einsicht in die aktuelle Baustellenordnung des AG genommen werden. Angebote ohne nachweisliche Besichtigung/Begehung werden nicht zugelassen bzw.berücksichtigt. (Ausschluss von der Wertung). III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sämtliche geforderte Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Sofern der Bewerber beabsichtigt, Leistungen an Nachunternehmen zu vergeben, sind mit dem Angebot die geforderten Nachweise auch für den Nachunternehmer vorzulegen. Vorzulegende Nachweise: — Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), — Eigenerklärung zu § 6 Abs. 3 Nr.2 Abschnitt 2 der VOB/A nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung, — Eigenerklärung zu § 6a Abs. 1 Nr.1 Abschnitt 2 der VOB/A nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung, — Aktuelle Auskunft aus dem Bundeszentralregister für die verantwortlichen Personen. (auf Verlangen des Auftraggebers). Der Ausschluss der Angebote regelt sich nach § 16 Abschnitt 2 der VOB/A nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sämtliche geforderte Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Sofern der Bewerber beabsichtigt, Leistungen an Nachunternehmen zu vergeben, sind mit dem Angebot die geforderten Nachweise auch für den Nachunternehmer vorzulegen. Vorzulegende Nachweise: — Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (vgl.III 1.1), — Eigenerklärung zu § 6 Abs. 3 Nr.2 Abschnitt 2 der VOB/A nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung, — Eigenerklärung zu § 6a Abs. 1 Nr.1 Abschnitt 2 der VOB/A nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung, — Beabsichtigt der Bewerber, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er dem Auftraggeber gegenüber nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z.B. durch Vorlage einer verbindlich unterzeichneten Bereitschaftserklärung dieser Unternehmen. Der Ausschluss der Angebote regelt sich nach § 16 Abschnitt 2 der VOB/A nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sämtliche geforderte Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Sofern der Bewerber beabsichtigt, Leistungen an Nachunternehmen zu vergeben, sind mit dem Angebot die geforderten Nachweise auch für den Nachunternehmer vorzulegen. Vorzulegende Nachweise: — Nachweis über ausgeführte gleichwertige Leistungen (größer bzw. gleich DN 400), innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre durch Vorlage einer entsprechenden Erklärung des jeweiligen Auftraggebers mit Leistungsumfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum, — Angaben über das für die Leistungsausführung vorgesehene technische Personal und dessen Berufsqualifikation, — Nachweis der für den Auftrag zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung, — Angaben zu Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität, — Angaben, welche Leistungen der Bewerber an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, einschließlich Benennung des Nachunternehmers, — Eigenerklärung zu § 6 Abs. 3 Nr.2 Abschnitt 2 der VOB/A nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung, — Eigenerklärung zu § 6a Abs. 1 Nr.1 Abschnitt 2 der VOB/A nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung, — Beabsichtigt der Bewerber, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er dem Auftraggeber gegenüber nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z.B. durch Vorlage einer verbindlich unterzeichneten Bereitschaftserklärung dieser Unternehmen. Der Ausschluss der Angebote regelt sich nach § 16 Abschnitt 2 der VOB/A nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Vorzulegende Nachweise, auch für den Nachauftragnehmer: — Referenzen und Nachweise über Erfahrungen im Druckrohrleitungsbau größer DN 400. Für Durchörterung von Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG und Gewässern. 1. Ordnung. In Bezug auf § 6a Abs. 7 Nr. 1 Abschnitt 2 der VOB/A nach der zurzeit der Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung. — Beabsichtigt der Bewerber Leistungen an Nachunternehmen zu vergeben, sind mit dem Angebot die geforderten Nachweise auch für den Nachunternehmer vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich eine Prüfung der jeweiligen Referenz vor. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien 1. Preis. Gewichtung 70 2. Konzept der Baustellenorganisation und Leistungsabwicklung, der Baustellenbesetzung, einschl. Personal a) Bauablaufplan und Baustelleneinrichtungsplan b) Organigramm mit Verantwortlichkeiten, Konzept im Havarie- Waldbrand- und Hochwasserfall bei Bahn- und Straßenquerung und in Trinkwasser- Schutzzone II c) Darstellung der Entscheidungsbefugnisse vor Ort. Gewichtung 20 3. Verfügbarkeit und Qualitätssicherung der Maschinentechnik a) Aussagen zur Sicherung der Verfügbarkeit der Anlagentechnik b) Reaktionszeit bei Pumpenausfall c) Maßnahmen zur Überbrückung der Ausfallzeiten d) Organisationssystem im Havariefall e) Stundensätze pro Leistungsstunde. Gewichtung 10 IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 2.9.B.5.b Los 2.1.2 / Los 2.2 IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Vorinformation. Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2010/S 75-111700 vom 17.4.2010 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 5.8.2010. Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Preis 245,00 EUR. Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung. Dresdner Bank, Plauen. BLZ: 870 800 00. Kontonummer: 0 627 607 600. Zahlungsgrund: Ausschreibungsunterlagen 2.9.B./S.6.b. Los 6.2.3. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 6.8.2010 - 14:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis 31.10.2010 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 6.8.2010 - 14:00. Ort: Muskauer Straße 96d, 03130 Spremberg, Beratungsraum. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Ja, Bieter bzw. Beauftragte/Bevollmächtigte des Bieters. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Ja, geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Investitionsmaßnahmen werden im Bundesland Brandenburg realisiert. Es gilt die Baustellenordnung des AG in Verbindung mit der Industriepark-Ordnung Schwarze Pumpe in der z.Zt. geltenden Fassung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung aufzuheben, falls die zugesagten Fördermittel nicht oder nicht vollständig ausgereicht werden oder der Fördermittelbescheid aufgehoben wird oder behördliche Genehmigungen generell versagt werden. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Nachprüfungsbehörde: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, DEUTSCHLAND, Tel. +49 331866-1617, Fax +49 331866-1652 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 14.7.2010 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 124459 vom 17.07.2010 |