Titel | Analyse der Luft- und Wasserqualität in den Gebäuden des Europäischen Parlaments an den 3 Arbeitsorten | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Europäisches Parlament plateau de Kirchberg 2929 Luxemburg | |
Ausführungsort | BEL-2929 Luxemburg | |
Frist | 10.10.2011 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 275193-2011 I.1) Europäisches Parlament plateau de Kirchberg z. H. Referat „Koordinierung der Infrastrukturen“ 2929 Luxemburg LUXEMBURG Weitere Auskünfte erteilen: Europäisches Parlament 1 avenue du Président Robert Schuman Kontakt: Referat „Verträge und öffentliche Auftragsvergabe“ z. H. SDM G02041 67070 Straßburg FRANKREICH Tel. +33 388174610 Fax +33 388175999 E-Mail: inlo.ao-str@europarl.europa.eu Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Europäisches Parlament 1 avenue du Président Robert Schuman, Raum WIC M 01011 Kontakt: Amtliche Poststelle z. H. Referat „Koordinierung der Infrastrukturen“ — SDM G02007 67070 Straßburg FRANKREICH I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber Analyse der Luft- und Wasserqualität in den Gebäuden des Europäischen Parlaments an den 3 Arbeitsorten. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag. Dienstleistungskategorie: Nr. 12. Hauptort der Dienstleistung Brüssel, Luxemburg, Straßburg. II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer. Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Frist in Monaten 48 II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Analyse der Luft- und Wasserqualität in den Gebäuden des Europäischen Parlaments an den 3 Arbeitsorten. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71620000 II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.2) Optionen: Nein II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer in Monaten 48 (ab Auftragsvergabe) III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten Eine unwiderrufliche, bedingungslose und auf erste Anforderung hin auszahlbare Garantie in Höhe von 10 % des jährlichen Auftragswertes, die durch eine Garantieerklärung einer Bank, eines Finanzinstituts oder eines vom Buchhalter des Europäischen Parlaments zugelassenen Drittenbescheinigt wurde, ist vor Vorlage des ersten Zahlungsantrags zu stellen. Die vom Auftragnehmer gestellten Zahlungsanträge sind erst dann zulässig, wenn dem Europäischen Parlament der Nachweis über die Bereitstellung der Bankgarantie übersendet wurde. Die Garantie wird auf Antrag des Auftragnehmers 60 Kalendertage nach Vertragsende freigegeben. Alle Kosten in Zusammenhang mit dieser Garantie trägt der Auftragnehmer. Sie dient der Gewährleistung der Vertragsausführung gemäß den im Lastenheft festgelegten Bedingungen. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Entfällt. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird 1. Jeder Bieter kann vom Europäischen Parlament aufgefordert werden, nachzuweisen, dass er gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Genehmigung zur Ausführung des Auftrags verfügt. Zu diesem Zweck muss er die maßgeblichen Nachweise vorlegen. Zu den vom Europäischen Parlament zugelassenen Nachweisen zählen z. B. die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder eine eidesstattliche Erklärung oder die Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer besonderen Organisation oder die Eintragung im MwSt.-Register. Falls keines dieser Dokumente ausreicht, dasVorliegen einer solchen Genehmigung nachzuweisen und zu bewerten, kann das Europäische Parlament sonstige gleichwertige amtliche Dokumente akzeptieren, die vom Bieter vorgelegt werden. 2. Im Falle eines Wirtschaftszusammenschlusses wird der Nachweis der Genehmigung zur Durchführung des Auftrags von jedem Mitglied gefordert. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren steht zu gleichen Bedingungen allen natürlichen oder juristischen Personen sowie öffentlichen Einrichtungen offen, die in den Anwendungsbereich der Verträge fallen, sowie allen natürlichen oder juristischen Personen und öffentlichen Einrichtungen aus Drittländern, die eine Sondervereinbarung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens mit der Europäischen Union geschlossen haben, und zwar nach den darin festgelegten Bedingungen. Die Teilnahme am Auftrag steht ferner den Staatsangehörigen der Länder offen, die das multilaterale Beschaffungsübereinkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation gemäß den festgelegten Bedingungen ratifiziert haben. Falls ein etwaiger Bieter gemäß den vorgenannten Vereinbarungen nicht zugelassen ist, kann er ausnahmsweise vom Europäischen Parlament auf Grund einer Ad-hoc-Entscheidung für die Teilnahme an der Ausschreibung zugelassen werden, ohne dass dies einen Präzedenzfall oder eine Verpflichtung für die Zukunft darstellen würde. Um die Zulässigkeit der Bieter zu prüfen, müssen diese in ihrem Angebot den Staat angeben, in dem sie ihren Geschäfts- oder Wohnsitz haben. Sie müssen ferner die nach ihren nationalen Rechtsvorschriften erforderlichen Nachweise vorlegen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter muss über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um den Auftrag unter Einhaltung aller vertraglichen Pflichten ausführen zu können. Falls das Europäische Parlament auf Grund der gelieferten Auskünfte ernsthafte Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hegt oder sich diese für die Ausführung des Auftrags als unzureichend erweist, kann das Angebot abgelehnt werden, ohne dass der Bieter Anspruch auf irgendeinen finanziellen Ausgleich erheben kann. Für den hier ausgeschriebenen Auftrag stellt das Europäische Parlament Mindestanforderungen an die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieter, die anhand der folgenden Elemente bewertet wird: — Jahresumsatz in Höhe von 1 500 000 EUR in den letzten 3 Jahren. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird auf der Grundlage der Angaben in folgenden Dokumenten beurteilt, die vom Bieter vorzulegen sind: — Bilanzen oder Bilanzauszüge wenigstens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern die Veröffentlichung der Bilanzen in dem Land, in dem der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist, nach dem Gesellschaftsrecht vorgeschrieben ist. Falls der Bieter nicht in der Lage ist, die verlangten Referenzen vorzulegen, kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch alle anderen Unterlagen nachweisen, die das Europäische Parlament für sachdienlich erachtet. Der Bieter kann auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen verweisen, und zwar unabhängig von der Art der rechtlichen Verbindungen zwischen ihm und diesen Unternehmen. In diesem Fall muss er dem Europäischen Parlament nachweisen, dass er über die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel verfügen wird, z. B. durch die Versicherung dieser Unternehmen, dass sie sich dazu verpflichten, ihm diese Mittel zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall hat das Europäische Parlament das Recht, die Bewerbung oder das eingereichte Angebot abzulehnen, sofern es Zweifel an der Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens hegt. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter muss über ausreichende technische und berufsfachliche Leistungsfähigkeit verfügen, um den Auftrag unter Einhaltung aller vertraglichen Pflichten ausführen zu können. Falls auf Grund der gelieferten Auskünfte das Europäische Parlament ernsthafte Zweifel hinsichtlich der technischen und berufsfachlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hegt oder falls sich diese für die Ausführung des Auftrags als unzureichend erweist, kann das Angebot abgelehnt werden, ohne dass der Bieter Anspruch auf irgendeinen finanziellen Ausgleich erheben kann. Für den hier ausgeschriebenen Auftrag stellt das Europäische Parlament folgende Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter. A) Zulassung der Bieter: Die Bieter müssen den Nachweis ihrer Zulassung durch eine nationale Zulassungsstelle führen, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem multilateralen EA-Abkommen („European co-operation for accreditation“) beigetreten ist. Die Zulassung muss alle Arten von Analysen/Überprüfungen abdecken, die in den besonderen technischen Vertragsbedingungen vorgesehen sind. Damit der öffentliche Auftraggeber überprüfen kann, dass die Bieter die oben genannten Auswahlkriterien erfüllen, müssen die Bieter die Tabelle „SEL1 — Zulassungen“ ausfüllen, die den administrativen Vertragsbedingungen beiliegt. Die Nachweise der Zulassungen sind beizufügen. Die Bieter können dieser Tabelle auch weitere ergänzende Informationen beifügen, die sie für sachdienlich halten. B) Ausbildung und Erfahrung des Spezialisten für Luft- und Wasserqualität und seiner eventuellen Stellvertreter: Der Spezialist für Luft- und Wasserqualität und seine eventuellen Stellvertreter haben eine mindestens 4-jährige Hochschulausbildung abgeschlossen, die dem „Master of science MSc“ oder einem gleichwertigen Abschluss in den Bereichen Umweltengineering, Chemie, Biologie, Toxikologie oder einem gleichwertigen Bereich entspricht. Der Spezialist für Luft- und Wasserqualität und seine eventuellen Stellvertreter verfügen über mindestens 5-jährige Erfahrung in der Bewertung der Luft- und Wasserqualität an Arbeitsorten in Bürogebäuden (Tertiärgebäude) oder Industriebauten, wobei die folgenden 4 Bereiche abgedeckt werden: — Bereich 1: physische und chemische Luftanalyse, — Bereich 2: bakteriologische/biologische Luftanalyse, — Bereich 3: physische und chemische Wasseranalyse, — Bereich 4: bakteriologische/biologische Wasseranalyse. Bei der Bewertung dieses Auswahlkriteriums werden maximal 4 Spezialisten berücksichtigt. Ein Spezialist muss mindestens einen Bereich abdecken. Damit der öffentliche Auftraggeber überprüfen kann, dass die Bieter die oben genannten Auswahlkriterien erfüllen, müssen die Bieter die Tabelle „SEL2 — Spezialisten“ ausfüllen, die den administrativen Vertragsbedingungen beiliegt. Nachweise, insbesondere Kopien der Abschlüsse und Lebensläufe, sind der Tabelle beizufügen. Die Bieter können dieser Tabelle auch weitere ergänzende Informationen beifügen, die sie für sachdienlich halten. Der Bieter oder Bewerber kann auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen verweisen, und zwar unabhängig von der Art der rechtlichen Verbindungen zwischen ihm und diesen Unternehmen. In diesem Fall muss er dem Europäischen Parlament nachweisen, dass er über die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel verfügen wird, z. B. durch die Versicherung dieser Unternehmen, dass sie sich dazu verpflichten, ihm diese Mittel zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall hat das Europäische Parlament das Recht, die Bewerbung oder das eingereichte Angebot abzulehnen, wenn es Zweifel an der Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens hegt. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien 1. Preis. Gewichtung 75 2. Methodik. Gewichtung 25 IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: PE/2011/09/UCI/3. IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen. Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 10.10.2011. Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 24.11.2011 - 17:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Spanisch. Dänisch. Deutsch. Griechisch. Englisch. Französisch. Italienisch. Niederländisch. Portugiesisch. Finnisch. Schwedisch. Tschechisch. Estnisch. Ungarisch. Litauisch. Lettisch. Maltesisch. Polnisch. Slowakisch. Slowenisch. Irisch. Bulgarisch. Rumänisch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Tagen: 180 (ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote) IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 1.12.2011 - 11:30. Ort: Europäisches Parlament, 1 avenue Robert Schuman, 67000 Straßburg, FRANKREICH. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Ja. 1 ordnungsgemäß bevollmächtigte Person. VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN Die zuständigen Dienststellen des Europäischen Parlaments organisieren 3 obligatorische Ortsbesichtigungen. Die Teilnahme an den 3 Ortsbesichtigungen ist obligatorisch; die Nichtteilnahme führt zur Unzulässigkeit des Angebots. Die Teilnahme wird durch die Unterschrift des Bieters auf der Anwesenheitsliste nachgewiesen. Die 3 obligatorischen Ortsbesichtigungen finden statt: — in Straßburg am 11.10.2011 um 13:30 Uhr (Ortsbesichtigung), Europäisches Parlament, Louise-Weiss-Gebäude, Eingang „Firmen“, allée du Printemps, 67000 Straßburg, FRANKREICH, — in Brüssel am 12.10.2011 um 13:30 Uhr (Ortsbesichtigung), Europäisches Parlament, Spinelli-Gebäude, Eingangshalle, rue Wiertz 60, 1047 Brüssel, BELGIEN, — in Luxemburg am 13.10.2011 um 13:30 Uhr (Ortsbesichtigung mit anschließender Informationsveranstaltung), Europäisches Parlament, Konrad-Adenauer-Gebäude, Eingangshalle, plateau de Kirchberg, 2929 Luxemburg, LUXEMBURG. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 22.8.2011 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 125964 vom 01.09.2011 |