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Titel
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Literaturstudie zum Management von FFH-Grünflächen hinsichtlich Beibehaltung/ Erhöhung der typischen Artenvielfalt
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
AuftraggeberLUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
76231 Karlsruhe
AusführungsortDE-76231 Karlsruhe
Frist12.09.2011
Beschreibung

1.) LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Postfach 10 01 63

76231 Karlsruhe

Tel.: 0721/5600-0

Fax: 0721/5600-1456


E-Mail: gerhard.albinger@lubw.bwl.de

poststelle@lubw.bwl.de


2.) Literaturstudie zum Management von FFH-Grünflächen hinsichtlich Beibehaltung/Erhöhung der typischen Artenvielfalt


3.) Schnittzeitpunkt:


Festgesetzte Schnittzeitpunkte in LPR-Verträgen, z.B. zum 15.6. oder 1.7., sind an Wiesen-brüter und mittlerer Samenreife von Grünlandpflanzen angepasst. Sie führen in der Regel, vor allem jedoch in Jahren früher Fruchtreife der Wiesenpflanzen, zu schlechterer Verwert-barkeit des Schnittguts seitens der Landwirtschaft. Insbesondere für die Milchwirtschaft mit Hochertrags-Kühen ist das Schnittgut nicht mehr nutzbar. Eine phänologische Festlegung von Schnittzeitpunkten (z.B. Holunderblüte, Ährenreifung der Ertragsgräser) würde die Ver-wertbarkeit verbessern und zugleich die Fortpflanzung von Wiesenbrütern zufriedenstellend sichern. Diese Vorgehensweise wird z.B. in Österreich bevorzugt. Sie hat jedoch zur Folge, dass die Samenreife später Arten nur noch sehr eingeschränkt (evtl. beim zweiten Schnitt) erfolgen kann. Für festgesetzte Schnittzeitpunkte spricht, dass wegen des unterschiedlichen Witterungsverlaufs im Verlauf der Jahre die meisten Arten zur generativen Vermehrung kommen. Die zwei verschiedenen Vorgehensweisen sollen gegeneinander abgewogen und zugleich umsetzbare Verfahren für phänologische Schnittzeitpunkte entwickelt werden.


Witterungseinflüsse:


In vielen Diskussionen um negative Veränderungen von FFH-Mähwiesen wird die Frage ge-stellt, inwieweit diese Veränderungen witterungsbedingt sein können. Es handelt sich hierbei um Veränderungen, durch die Wiesen beispielsweise von A zu C umgestuft werden müssen oder nicht mehr als FFH-Mähwiesen einzustufen sind. Vorliegende Erfahrungswerte, auch aus anderen Bundesländern und anderen Mitgliedsstaaten, sollen dargestellt und bewertet werden.


Erhaltung / Entwicklung von Artenvielfalt:


Es ist ein anhaltender Artenschwund im extensiven Grünland wegen fehlender Vektoren zu befürchten ( Artenlücken werden nicht mehr aufgefüllt). Das Grünland wurde früher bespiels-weise sukzessive gemäht und nicht innerhalb weniger Tagen wie heute. Hierdurch entstand ein heterogenes Nutzungsmuster mit unterschiedlich alten Beständen, die für Tierarten Rück-zugs- und Deckungsräume und Pflanzen auch mehr Gelegenheit zur Samenreife boten. Zu historischen Zeiten wurden die Heublumen vom Heustock immer wieder auf den Wiesen ausgesät. Durch die früher üblichen Heuwagen wurden Großinsekten gewisse Strecken transportiert, durch die heutige Pressung von Heuballen werden Großinsekten eher vernichtet. Zugleich besteht die Situation, dass die Landwirtschaft immer weniger das spät gemähte Schnittgut verwenden kann. Die Erhaltung des artenreichen Grünlands auf großer Fläche ist jedoch abhängig von einer auch zukünftigen landwirtschaftlichen Nutzung. Mögliche Maß-nahmen zur Beibehaltung/Erhöhung der typischen Artenvielfalt im Grünland sind z.B. (hierbei auch bisher nicht intensiv geprüfte oder realisierte):

- Förderung von extensiver Grünlandbewirtschaftung (z.B. MEKA G, LPR A Verträge);

- Animpfung mit Heudrusch, hierzu Aufbau von Spenderflächensystemen;

- Verwendung von Mahdgut (nass, trocken, Heudrusch etc.) bei der Nachsaat von Natura-Grünland (Wildschweinschäden, Trockenschäden, Befahrungsschäden

- jährlich wandernde Altgrasstreifen (z.B. jeweils auf einem Viertel der Fläche) oder mehr-jährige Streifen;

- Einmal in fünf Jahren kann für den ersten von zwei Schnitten auf einer Fläche jeweils früh gemäht werden;

- Mähweide mit traditioneller Frühbeweidung;

- Einmal in fünf Jahren Mähen/Abräumen/Striegeln einer Fläche im September zur generativen Verjüngung.


Es sollen angewandte und ggf. auch neue Maßnahmen diskutiert und daraus umsetzbare Maßnahmenvorschläge und Vorgehen entwickelt werden, die sich kurz- bis mittelfristig in die bestehende Förderkulisse des Landes Baden-Württemberg einbinden lassen.

Nähere Angaben zum Leistungswettbewerb entnehmen Sie bitte den Angebotsunterlagen, die spätestens ab 18.08., 09:00 Uhr unter der angegebenen Internet-Adresse zur Verfügung gestellt werden.


4.) Angebotsfrist: 12. September 2011


5.) Erfüllungsort: 76185 Karlsruhe, Baden-Württemberg

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 125883 vom 19.08.2011