Titel | Beratungsleistungen im Umweltmanagement | |
Vergabeverfahren | Öffentliches Verfahren | |
Auftraggeber | Europäische Patentamt Erhardtstraße 27 80469 München | |
Ausführungsort | DE-80469 München | |
Frist | 03.02.2012 | |
Beschreibung | 1. Europäische Patentorganisation (EPO) handelnd durch das Europäische Patentamt (EPA) Erhardtstraße 27 D-80469 München Die Europäische Patentorganisation ist eine zwischenstaatliche Organisation, die durch das 1977 in Kraft getretene Europäische Patentübereinkommen gegründet wurde. Ihr gehören derzeit 38 Mitgliedstaaten an (Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern). Ausführendes Organ der EPO ist das Europäische Patentamt, das die Recherche und Prüfung europäischer Patentanmeldungen und die Erteilung europäischer Patente zur Aufgabe hat. Es beschäftigt rund 6700 Bedienstete am Hauptsitz in München, in einer Zweigstelle in Den Haag (Rijswijk, NL) und in zwei Dienststellen in Berlin und Wien. (Die Zahl der Mitgliedstaaten und der Bediensteten kann sich ändern.) 2. Vergabeverfahren: Geographisch begrenzte unbeschränkte Ausschreibung im Leistungswettbewerb 3. Beschreibung des Auftrags: a) Gegenstand des Auftrags: Beratungsleistungen im Umweltmanagement b) Teilung in Lose: nicht zutreffend c) Erforderliche Sicherheiten und Bürgschaften: nicht zutreffend d) Wichtigste Zahlungsbedingungen: Rechnungsstellung am Ende eines jeden Quartals. Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt in der korrekten Form. e) Rechtlich vorgeschriebene Qualifikation: nicht zutreffend 4. Erfüllungsort und Leistungsfrist: a) Erfüllungsort: Erfüllungsort ist Sitz/Büro des Vertragspartners mit regelmäßigen Besprechungen in den Räumen des EPA in München sowie gelegentlichen Besprechungen in den Räumen des EPA in Den Haag, Berlin oder Wien. b) Vertragslaufzeit oder Ausführungsfrist: Der Vertrag beginnt am 1. Juni 2012 und endet am 31. Mai 2013. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere 12 Monate, höchstens jedoch 3 Mal, wenn nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31. Mai 2016, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 5. Änderungsvorschläge: nicht zulässig 6. Anforderung der Verdingungsunterlagen und Abgabe des Angebots: a) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und Zusatzauskünfte dazu angefordert werden können: Europäisches Patentamt, Zentrale Beschaffungsstelle 4.8.2, Ausschreibung Nr. 1507, Erhardtstra-ße 27, D-80469 München, Fax 0 89/23 99-41 45 E-Mail: mntenderclarifications@epo.org Die Verdingungsunterlagen können schriftlich, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. b) Annahmeschluss für die Anforderung der Verdingungsunterlagen bei der EPO: 3. Februar 2012, 12 Uhr mittags (MEZ) c) Annahmeschluss für Rückfragen bei der EPO: 15. Februar 2012, 12 Uhr mittags (MEZ) Rückfragen sind schriftlich oder per Telefax oder per E-Mail einzureichen. d) Annahmeschluss für Angebote/Zahl der einzureichenden Ausfertigungen: 5. März 2012, 12 Uhr (MEZ). Angebote sind ausschließlich im Original einzureichen. e) Anschrift, an die Rückfragen und das Angebot zu richten sind: wie unter Nr. 6 a) Bitte reichen Sie Ihr Angebot nur per Post und nicht per Fax oder per E-Mail ein. Per Fax oder per E-Mail eingereichte Angebote werden ausgeschlossen. f) Sprache oder Sprachen, in denen Rückfragen und das Angebot abzufassen sind: Deutsch. Die Verdingungsunterlagen sind ausschließlich in Deutsch erhältlich. Projektsprache ist Englisch. 7. Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Reichen mehrere Bieter ein gemeinsames Angebot ein, so ist einer von ihnen als Hauptauftragnehmer zu benennen, der für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen haftet. 8. Auskünfte und Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Lage sowie zur fachlichen und professionellen Kompetenz des Bieters: Kunden- und Bankauskünfte wie in Anhang 1 zu den Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen vorgesehen. 9. Bindefrist: sechs Monate ab dem unter Nr. 6 d) angegebenen Annahmeschluss für Angebote 10. Kriterien für die Zuschlagserteilung: - Preis - Vorschlag zur Gestaltung des Einsatzes beim EPA sowie Gestaltung der Arbeitspakete - Firmenprofil (einschl. Anzahl der Mitarbeiter) - Profil des beim EPA eingesetzten Beraters, dessen Verfügbarkeit und Vertretungsregelungen (bei mehreren Beratern darf die Aufgabenaufteilung nicht zum Nachteil des EPA gereichen) - Referenzen vergleichbarer Aufträge 11. Sonstige Angaben: Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Zuschlag Ende April 2012 erteilt wird. Die EPA behält sich vor, die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl gekommen sind, Mitte März 2012 zu einem Angebotspräsentationstermin in München einzuladen. Dabei wird erwartet, dass der für das EPA zuständige Berater anwesend ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das EPA den Bietern die mit ihrer Angebotspräsentation einhergehenden Kosten nicht ersetzen wird. München, den 4. Januar 2012 Europäisches Patentamt (EPA) | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 126471 vom 16.01.2012 |