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Titel
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Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberZweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg (ZAK)
Bergwerkstraße 1
77975 Ringsheim
AusführungsortDE-77975 Ringsheim
Frist10.08.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 203421-2012


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg (ZAK)

Bergwerkstraße 1

Frau Kissinger/Herrn Tobiason

77975 Ringsheim

DEUTSCHLAND

Fax: +49 78228946-46


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers


Sonstige: Zweckverband


I.3) Haupttätigkeit(en): Sonstige: Abfallwirtschaft


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme und zum Transport von Ersatzbrennstoffen des Zweckverbands Abfallbehandlung Kahlenberg.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen: Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ringsheim. NUTS-Code DE134


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung


II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung


Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 6. Laufzeit der Rahmenvereinbarung, Laufzeit in Monaten: 14


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Gegenstand dieser Ausschreibung ist zunächst der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (§ 4 EG VOL/A) über Transportleistungen für den Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg. Mit den Unternehmen die an der Rahmenvereinbarung beteiligt werden, werden im Verlauf der Vertragslaufzeit "Kurzwettbewerbe" über die konkrete Durchführung von Einzelaufträgen zur Übernahme und zum Transport von Ersatzbrennstoffen abgehalten. Der jeweilige Auftragnehmer übernimmt die Gestellung der für die Übernahme und den Transport der Ersatzbrennstoffe benötigten Fahrzeuge (Schubboden). Im Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung (1.11.2012 bis 31.12.2013) sind Einzelaufträge zur Übernahme und Transport von Ersatzbrennstoffen mit einem Gesamtvolumen von voraussichtlich max. 25 000 Mg zu vergeben. Die künftige konkrete Auftragsvergabe der jeweiligen Einzelaufträge erfolgt auf Basis der geschlossenen Rahmenvereinbarung. Die Einzelaufträge werden ausschließlich im Kreis der Unternehmen vergeben mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde. Die einzelnen Transportleistungen/-aufträge können an unterschiedliche Unternehmen vergeben werden.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000, 90511000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose


Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote


Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.2) Angaben zu Optionen


Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.11.2012. Abschluss 31.12.2013


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: In den Vergabeunterlagen geregelt.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: In den Vergabeunterlagen geregelt.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: In den Vergabeunterlagen geregelt.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz,

— Eigenerklärung ber das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2009 bis 2011 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Der Umsatz pro Jahr muss mindestens 800 000 EUR betragen,

— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Abfalltransporten,

— Eigenerklärung über die Vorhaltung von Schubbodenaufliegern und Zugmaschinen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Abfalltransporten in Schubbodenfahrzeugen. Die transportierte Menge muss im Zeitraum 2009 bis 2011 mindestens 5 000 Mg pro Jahr betragen haben,

— Eigenerklärung über die Vorhaltung von mindestens 8 Schubbodenaufliegern und 4 Zugmaschinen.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart: Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien


Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion


Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 10.8.2012 Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 23.8.2012 - 11:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 1.11.2012


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags


Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe, DEUTSCHLAND


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsgsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.


Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.6.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 127276 vom 01.07.2012