Titel | Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg (ZAK) Bergwerkstraße 1 77975 Ringsheim | |
Ausführungsort | DE-77975 Ringsheim | |
Frist | 10.08.2012 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 203421-2012 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg (ZAK) Bergwerkstraße 1 Frau Kissinger/Herrn Tobiason 77975 Ringsheim DEUTSCHLAND Fax: +49 78228946-46 I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Sonstige: Zweckverband I.3) Haupttätigkeit(en): Sonstige: Abfallwirtschaft I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Übernahme und zum Transport von Ersatzbrennstoffen des Zweckverbands Abfallbehandlung Kahlenberg. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen: Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ringsheim. NUTS-Code DE134 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 6. Laufzeit der Rahmenvereinbarung, Laufzeit in Monaten: 14 II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gegenstand dieser Ausschreibung ist zunächst der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (§ 4 EG VOL/A) über Transportleistungen für den Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg. Mit den Unternehmen die an der Rahmenvereinbarung beteiligt werden, werden im Verlauf der Vertragslaufzeit "Kurzwettbewerbe" über die konkrete Durchführung von Einzelaufträgen zur Übernahme und zum Transport von Ersatzbrennstoffen abgehalten. Der jeweilige Auftragnehmer übernimmt die Gestellung der für die Übernahme und den Transport der Ersatzbrennstoffe benötigten Fahrzeuge (Schubboden). Im Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung (1.11.2012 bis 31.12.2013) sind Einzelaufträge zur Übernahme und Transport von Ersatzbrennstoffen mit einem Gesamtvolumen von voraussichtlich max. 25 000 Mg zu vergeben. Die künftige konkrete Auftragsvergabe der jeweiligen Einzelaufträge erfolgt auf Basis der geschlossenen Rahmenvereinbarung. Die Einzelaufträge werden ausschließlich im Kreis der Unternehmen vergeben mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde. Die einzelnen Transportleistungen/-aufträge können an unterschiedliche Unternehmen vergeben werden. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000, 90511000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.11.2012. Abschluss 31.12.2013 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: In den Vergabeunterlagen geregelt. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: In den Vergabeunterlagen geregelt. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: In den Vergabeunterlagen geregelt. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, — Eigenerklärung ber das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2009 bis 2011 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Der Umsatz pro Jahr muss mindestens 800 000 EUR betragen, — Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Abfalltransporten, — Eigenerklärung über die Vorhaltung von Schubbodenaufliegern und Zugmaschinen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Abfalltransporten in Schubbodenfahrzeugen. Die transportierte Menge muss im Zeitraum 2009 bis 2011 mindestens 5 000 Mg pro Jahr betragen haben, — Eigenerklärung über die Vorhaltung von mindestens 8 Schubbodenaufliegern und 4 Zugmaschinen. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart: Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 10.8.2012 Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 23.8.2012 - 11:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 1.11.2012 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe, DEUTSCHLAND VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsgsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit: — der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.6.2012 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 127276 vom 01.07.2012 |