Titel | Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zum vermehrten Einsatz von Kohlenwasserstoff-Kältemitteln | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Stresemannstraße 128-130 10117 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10117 Berlin | |
Frist | 09.08.2012 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 209298-2012 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Stresemannstraße 128-130 Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich Claudia Niebergall 10117 Berlin DEUTSCHLAND E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de Internet: www.bmu.de Weitere Auskünfte erteilen: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ) Fachbereich DEQ 5, Zimmerstr. 26-27 Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich Claudia Niebergall 10969 Berlin DEUTSCHLAND E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de Internet: www.fz-juelich.de/ptj/ I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Kohlenwasserstoffe sicher als Kältemittel einsetzen – Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zum vermehrten Einsatz von Kohlenwasserstoff-Kältemitteln als Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel unter Berücksichtigung des Energieziels 2050. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen: Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland. NUTS-Code DE II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Bundesregierung will die Emissionen von Treibhausgasen gemäß ihrer Klimaschutzziele signifikant – 80-95 % gegenüber 1990 bis 2050 – reduzieren. Gleichzeitig werden die Emissionen fluorierter Treibhausgase nach aktuellen Prognosen ansteigen. Der vermehrte Einsatz von Kohlenwasserstoffen und anderen natürlichen Kältemitteln mit geringem Treibhauspotential bietet große Chancen, diesem Trend u.a. in den Wachstumsbereichen Wärmepumpen und Klimatisierung entgegen zu wirken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Hierzu bedarf es eines Gesamtkonzepts, in welchem verschiedene Instrumente aufeinander abgestimmt und Strategien zu deren Entwicklung ausgearbeitet sind. Kohlenwasserstoffe wie Propan haben kein ODP und ein sehr geringes GWP. Technisch sind sie interessant, da sie besonders energieeffiziente Anlagen ermöglichen. In Anwendungen mit mittleren Füllmengen, z.B. in der Gewerbekälte, haben Hersteller FCKW vielfach durch synthetische Kältemittel, meist teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), ersetzt. Diese haben ein hohes GWP. Ihre Emissionen sind daher soweit wie möglich zu minimieren. Dies ist am besten durch Substitutionsmaßnahmen realisierbar. Wegen ihrer Brennbarkeit blieb der Einsatz von Kohlenwasserstoffen in Deutschland bislang auf wenige, meist kleine Anwendungen beschränkt. Dabei haben Kohlenwasserstoffe das Potential, als Substitute für synthetische Kältemittel einen Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel zu leisten. Ersetzen sie HFKW in weiteren Anwendungen, können klimawirksame HFKW-Emissionen vermieden werden. Der Klimaschutzbeitrag, den Kohlenwasserstoffe als Substitute für HFKW leisten könnten, ist teilweise erheblich (z. B. Wärmepumpen, Klimageräte). Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung eines Konzepts zur Steigerung des Einsatzes natürlicher Kältemittel, vorrangig Kohlenwasserstoffe, in den Wachstumsbereichen Wärmepumpen und Klimatisierung. Das Konzept wird auf einer umfassenden Recherche zu technischen Rahmenbedingungen, existierenden Kühlmittelanwendungen, Normen und gesetzlichen Rahmenbedingungen basieren und soll realisierbare Vorschläge zu seiner Umsetzung, einschließlich konkreter Instrumente und Strategien zu ihrer Entwicklung, enthalten. Das Konzept ist so auszugestalten, dass seine Umsetzung einen Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel leisten kann. Der sich aus vermiedenen HFKW-Emissionen (in CO2-Äquivalenten) und der Änderung des Energiebedarfs (in CO2-Emissionen) errechnende Beitrag ist zu quantifizieren. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71241000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Arbeitspaket 1: Überblick über Kohlenwasserstoff als Kältemittel. Arbeitspaket 2: Ermittlung des Beitrags der Kohlenwasserstoffe zum deutschen Klimaschutzziel. Arbeitspaket 3: Relevante Normen und Richtlinien zum Einsatz von Kohlenwasserstoffen in Deutschland. Arbeitspaket 4: Analyse der rechtlichen Vorgaben zur Produkthaftung beim Einsatz von Kohlenwasserstoffen. Arbeitspaket 5: Strategie zum vermehrten Einsatz von Kohlenwasserstoff-Kältemitteln als Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel unter Berücksichtigung des Energieziels 2050. Arbeitspaket 5.1: Methodik zur Entwicklung der Strategie und Maßnahmenauswahl. Arbeitspaket 5.2: Kosten der Strategie und Maßnahmenumsetzung. Arbeitspaket 5.3: Entwicklung der Strategie, Maßnahmen und Instrumente. Arbeitspaket 6: Ergebnispräsentation/Abschlussveranstaltung. Arbeitspaekt 7: Nicht vorhersehbare Fragestellungen zu technischen oder rechtlichen Fragestellungen zum Einsatz von Kohlenwasserstoffen als Kältemittel. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja. Beschreibung der Optionen: Für die Beschaffung von beim AN nicht vorhandenen, für die Bearbeitung dauerhaft benötigten Normen ist ein pauschaler Betrag für max. fünf Normen zu kalkulieren. Eine Liste darüber, welche Normen beschafft werden müssen, ist mit dem AG vor der Beschaffung abzustimmen. Die Option ist als solche zu kennzeichnen, separat zu kalkulieren und als Anlage 1 dem Angebot beizufügen. II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 20 (ab Auftragsvergabe) Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oderVerweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffned - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfnger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Partner werden nicht Bestandteil des Vertrages. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2). III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eignungsangaben Bieter / Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer. Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen. Persönliche Lage des Bieters. — Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail), — Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt, — Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt, — Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen, — Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen), — Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen), — Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen. Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden: — Erfahrungen in der Politikberatung, Nachweis durch mindestens drei für Regierungs- oder Nicht-Regierungsorganisationen durchgeführte Studien, die einen beratenden Charakter haben, — Erfahrungen in der Entwicklung und Bewertung von Politiken und Maßnahmen zur Emissionsminderung von Treibhausgasen (Klimaschutz), Nachweis durch mindestens drei durchgeführte Studien oder Veröffentlichungen zu Politiken und Maßnahmen im Bereich Klimaschutz, — Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters. (Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen): Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen: — Erfahrungen im Bereich der Kältetechnik, einschließlich der Anwendung von Kohlenwasserstoffen, — Erfahrungen im Bereich der Entwicklung von Emissionsszenarien, — Erfahrungen im Bereich der technischen Normung und hinreichend technisches Verständnis für die Bewertung von Normen, — Erfahrungen in der ökonomischen Bewertung von umweltklimapolitischen Instrumenten. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 9.8.2012 Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 20.8.2012 - 13:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.10.2012 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle angefordert werden können. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, DEUTSCHLAND VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können. §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen. Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor Sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung. Bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist. Gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen. Zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung. Der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, Jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung. Der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden. Vordem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30.6.2012 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 127303 vom 04.07.2012 |